Haftung an Wohnungsschäden durch Mieter gegen Hausverwaltung

Wohnungsschäden durch einen Mieter sind teilweise durch die Mietkaution gedeckt.
Was kann der Eigentümer machen, wenn die Hausverwaltung mehrmals Mieter akzeptiert, die eine Wohnung verwüstet hinterlassen, bei der die Mietkaution nicht ausreicht?

In meinem Beispiel waren es 7 Wohnungen die weniger als 2 Jahre vermietet waren und diese wurden in einem Zustand hinterlassen, das eine größere Sanierung fällig war. Angefangen von Türen die ersetzt werden mussten, Bodenbelag erneuert und natürlich auch Tapeziert und gestrichen werden.

Ich meine wenn man einmal an einen Mietnomaden vermietet das kann vorkommen, aber wenn es immer wieder vorkommt, kann da nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der aussuche von Mietern bestehen?

Der eine Mieter züchtet Gänse in der Wohnung, der nächste Mieter hat zig Katzen und Hunde in der Wohnung die alles kaputt machen, einer hatte ne Ziege in der Wohnung gehabt, Kühe im gemeinsamen Schuppen, Flugenten im gemeinsam genutztem Garten … jeder Mieter macht was er will und keiner hält sich an der Hausordnung.

Das verstehe ich nicht, hast du da als Eigentümer kein Wörtchen bei der Auswahl der Mieter mitzureden? Schließlich ist es immer noch deine Wohnung …

Nein.

Die Kaution ist eine SICHERHEITsleistung. Und es gibt genau gar keinen Anspruch des Mieters, dass sie bei irgendwelchen Schäden gegengerechnet wird.

Dann kann man die Hausverwaltung gegen eine ersetzen, die ihren Job macht. Weiter gehende Ansprüche gegen die alte Verwaltung kann man genau dann stellen, wenn man etwaige Verfehlungen auch NACHWEISEN kann.

Warum sucht der Eigentümer sich nicht selber seine Mieter aus? Warum unternimmt der Vermieter selber nichts, wenn er von den Störungen durch die Mieter weiß?

Anspruch des Mieters nicht. Ich glaube aber, es ging ihm bei der Aussagen auch eher als Eigentümer darum, dass er wenigstens einen Teil der Schäden nicht aus eigener Tasche zahlen muss.

so meint er es selbstverständlich, er ist doch Vermieter und klagt über sein Pech mit den Mietern die viel Schäden angerichtet hatten.

Gewagte Vermutung, wenn er offensichtlich so gar keine Ahnung von Recht und Gesetz des Vermietens hat.

Und es kann auch genauso gut sein, dass er glaubt, die Schandensersatzansprüche eines Vermieters wären auf eben diese Kautionssumme begrenzt.

Kann sein, auch hier glaube ich :wink: sieht es zumindest danach aus, als wäre sonst auch nicht zu holen, wenn er von Mietnomaden & Co. schreibt, und Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Auch wenn er Anspruch auf die Beseitigung der Schäden hat, nützt ihm das nichts, wenn bei den ehemaligen Mietern nichts zu holen ist, und das klang nach seiner Erzählung so.

Kann man ihn so missverstehen ?
Der klagt über seine Hausverwaltung, die für ihn alles rund um Vermietung regelt und leider offenbar letztens nur schlechte Mieter gefunden hatte, die nach kurzer Wohndauer große Schäden hinterließen.
Er fragt doch, ob die Verwaltung nicht „irgendwie“ haftbar zu machen wären.

Du hast recht, das ist rechtlich sehr schwierig und fast aussichtslos. Dazu könnte gehören, wenn die Verwaltung die Vorauswahl trifft und bewusst oder grob fahrlässig Dinge über den Mieter verschweigt, die der Eigentümer wissen müsste und bei Kenntnis den Mietvertrag nie unterzeichnet hätte.