Wohnungsschäden durch einen Mieter sind teilweise durch die Mietkaution gedeckt.
Was kann der Eigentümer machen, wenn die Hausverwaltung mehrmals Mieter akzeptiert, die eine Wohnung verwüstet hinterlassen, bei der die Mietkaution nicht ausreicht?
In meinem Beispiel waren es 7 Wohnungen die weniger als 2 Jahre vermietet waren und diese wurden in einem Zustand hinterlassen, das eine größere Sanierung fällig war. Angefangen von Türen die ersetzt werden mussten, Bodenbelag erneuert und natürlich auch Tapeziert und gestrichen werden.
Ich meine wenn man einmal an einen Mietnomaden vermietet das kann vorkommen, aber wenn es immer wieder vorkommt, kann da nicht eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der aussuche von Mietern bestehen?
Der eine Mieter züchtet Gänse in der Wohnung, der nächste Mieter hat zig Katzen und Hunde in der Wohnung die alles kaputt machen, einer hatte ne Ziege in der Wohnung gehabt, Kühe im gemeinsamen Schuppen, Flugenten im gemeinsam genutztem Garten … jeder Mieter macht was er will und keiner hält sich an der Hausordnung.