Nehmen wir folgendes an: Eine Immobilie ist im Grundbuch zu je 1/2 auf die Eigentümer A und B eingetragen. Beide Eigentümer haben seinerzeit eine Finanzierung (bis Ende 2013) abgeschlossen und zur Besicherung eine Grundschuld eintragen lassen. Nunmehr möchte Eigentümer eigentlich das Objekt aus finanziellen Gründen nicht mehr halten. Da macht Eigentümer B folgenden Vorschlag: B nimmt eine entsprechende Finanzierung auf, die die ursprüngliche Finanzierung Ende 2013 ablösen soll. B will alleiniger Kreditnehmer sein und auch neben den monatlichen Raten auch die laufenden Kosten zum Objekt alleine übernehmen. Ziel von B ist es, die Belastungen aus der Immobilie alleine zu übernehmen.
Nun die Fragen:
a) die Grundschuld muss an das neue finanzierende Objekt abgetreten werden. Ist hierzu ein Teileigentümer alleine berechtigt oder muss dies von allen Eigentümer genehmigt werden.
b) es muss eine neue Zweckbestimmungserklärung zu der abgetretenen Grundschuld hereingenommen werden. Wer unterschreibt: nur Kreditnehmer B oder alle Eigentümer?
c) Nehmen wir an, der künftige alleinige Kreditnehmer B gerät in Verzug und das Darlehen wird gekündigt. Welche Haftung trägt dann Miteigentümer A, der ja nicht Kreditnehmer ist?
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