Hallo,
Herr X ist alkoholabhängig. Er schüttet sich auch während des Autofahrens zu. Deswegen kam es vor mehreren Jahren zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden. Strafverfahren folgte, nach Entziehungskur und mehreren MPU-Anläufen schaffte es X, den Führerschein wieder zu bekommen.
Nun schüttet er sich wieder während des Autofahrens zu, die Gefahr eines Unfalls ist nach Einschätzung seiner Ehefrau sehr hoch, es ist ihrer Meinungnach nur eine Frage der Zeit, bis es kracht. Sie befürchtet, dass sie dann für die Kosten mit haftbar gemacht werden könnte, dass u.U. sogar das gemeinsame (abbezahlte) Haus unter den Hammer kommen könnte.
Frage: Wie sieht es mit der Haftung tatsächlich aus?
Bitte keine Wertung zum Verhalten des X abgeben, seine fiktive Frau ist mit den Nerven am Ende und überlegt sogar, dem Straßenverkehrsamt die Sachlage mitzuteilen, damit X aus dem Verkehr gezogen wird.
P.