HAftung bei Ausflug mit fremden Kindern?

GUten Tag,
eigentlich ist dies eher ein juristisches Thema, aber ich hoffe, hier eher Fachkundige zu treffen.

Wenn jemand fremde Kinder privat mitnimmt ins Museum, Zoo, Wald, etc. - hat dieser dann besondere Verantwortungen bei Unfällen? Gibt es Rechtsquellen?

Schwer tragen wir Deutschen an Bedenken… . Leider.
Gern würde ich einige Kinder aus Migrantenfamilien, die in unserer Nähe wohnen, mitnehmen in Ausstellungen und Einrichtungen, die sie sonst nie sehen würden. aber was ist wenn???
´
gülisar

Hallo gülisar!

Ich rate Dir, dass Du Dir von den Eltern ein Schreiben geben lässt, in dem sie Dir -für das konkrete Vorhaben und den datierten Tag- die Erziehungsberechtigung übertragen.

Du hast dann die Verantwortung, wie wenn es Deine eigenen Kinder wären. Daran kommste nicht vorbei.

„Eltern haften für ihre Kinder“ nur im entsprechenden Einzelfall und nicht pauschal.
Du musst so handeln, wie es „nach bestem Wissen und Gewissen“ sinnvoll ist.
Fällt Dir etwas auf, musste reagieren.
Die Frage, die sich im Fall der Fälle stellt ist:
„Hätte das auch mit den Eltern passieren können, wäre es zu verhindern gewesen?“

Du musst so handeln, dass Du Dein Möglichstes tust, Gefahren und Schädigungen von den Kindern fern zu halten.

Bzgl. der Mitnahme in (D)einem KFZ musste Dich extra, am besten bei (D)einer KFZ-Haftpflicht, erkundigen.

MfG, Jogi

Frag bei Deiner Haftpflichversicherung nach! (owt)
-nix-

Hallo gülisar!

Bei Autounfällen gilt folgendes:
Hat ein anderer den Unfall verschuldet, kommt er für die Schäden auf.
Hast Du den Unfall verschuldet, kommt Deine Haftpflichtversicherung für die Schäden auf.

Unfall zwischen Parkplatz und Museum?
Deine Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Du die Kinder mit Handschellen permanent an Dich fesseln musst. Je nach Alter (mein 5-jähriger Sohn fährt mit dem Fahrrad vom Kindergarten voraus und wartet zuverlässig an Kreuzungen) dürfen sie sogar einen Moment unbeaufsichtigt sein.

Was kann im Museum noch passieren?
Auch ein Beinbruch im Museum wird (noch) von der Krankenversicherung des Kindes getragen.

Ketchup auf dem T-Shirt?
Ach komm!!!

Viel Spaß beim Ausflug
Ole

2 Like

Eines vergessen :wink:
Hi Ole,

Bei Autounfällen gilt folgendes:
Unfall zwischen Parkplatz und Museum?
Auch ein Beinbruch im Museum wird (noch) von der
Krankenversicherung des Kindes getragen.
Ketchup auf dem T-Shirt?

Super Aufstellung - eben hatte ich an einer ähnlichen gefeilt :wink: Aber ein Punkt wäre mir noch eingefallen: Ketchup auf dem edlen Rubens oder das andere Kind blutend im Brunnen. Sprich, das „Gastkind“ richtet einen (nennenswerten) Sach- oder Personenschaden an. Gut, beides nicht besonders wahrscheinlich, aber was wenn? Und vor allem, wenn dann die Fragestellerin wirklich im Moment unaufmerksam war? Und was die Geschädigten dann lauthals jammern? Übernimmt sowas auch die private Haftpflichtversicherung?

*wink*

Petzi

Hallo Petzi,

wenn Du Dich mal an unsere Juristen wendest und nach möglichen Themen für Hausarbeiten fragst, wirst Du nie wieder auf die Straße gehen, einen Kaufvertrag abschließen, im Haus bleiben, Auto fahren und und und.

Fragestellerin wirklich im Moment unaufmerksam war?

Ich bin kein Jurist, aber, wenn Du Dich „normal“ verhältst kannst Du nicht unaufmerksam sein.

Ich habe folgende Situation erlebt:
Schulklasse, Klassenlehrerin und Begleit-Mutter verabschieden sich in die Cafeteria.
Da meine ich, dass da die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Ich war mit einer Schulklasse im Hallenbad, das durch ausreichend viele Bademeister gesichtert war.
Da ich auf den Monitoren gesehen habe, dass am Aufgang zur Rutsche Gerangel entstand, habe ich mich dort postiert.
Hm, das Hauptbecken hatte ich nicht mehr im Blick, wusste aber, dass es bewacht ist.

Ich denke, die Entscheidung war ok.

Ein Restrisiko besteht immer!

Lass Dir von den Eltern unterschreiben, dass sie von dem Ausflug/Vorhaben wissen und einverstanden sind.

Du kannst wirklich nicht immer an allen Ecken gleichzeitig sein!

Die Haftpflicht zahlt wenn Du Schuld hast, wenn Du keine Schuld hast zahlt sie nicht, aber wehrt auch die Ansprüche ab.
Und wenn Du keine Schuld hast musst Du nicht zahlen. Ok, das ist die juristische Ebene, die moralische/menschliche sieht manchmal anders aus, das wir aber wohl von keiner Versicherung gedeckt.
So mein Wissensstand als Nichtjurist.

Ich wünsche euch viel Spaß!

Gruß Volker

1 Like

velwechsert [OT]
Hi Volker,

ganz kurz zur Erklärung

Lass Dir von den Eltern unterschreiben, dass sie von dem
Ausflug/Vorhaben wissen und einverstanden sind.

Ich bin nicht die Fragestellerin :wink: Und meine Punkte „Kind richtet Sach- oder Personenschaden“ bezogen sich lediglich darauf, Oles „Liste“ zu ergänzen. Was die Fragestellerin der Ausgangsfrage mit dieser Info anfängt (also ob sie sagt „Um Gottes Willen, alles viiiel zu gefährlich“ oder ob sie sagt „Ach was, geht scho!“ oder irgendwas dazwischen) wollte ich mich hier nicht anmassen zu entscheiden.

Ich wünsche euch viel Spaß!

Dem schliesse ich mich voll und ganz an :smile:

*wink*

Petzi

Hallo,

jo, darf ich so in ein, zwei Tagen wieder aus dem Boden krabbeln in dem ich jetzt vor Scham versunken bin???

Ich wünsche Dir einen schönen Tag und allen Begleitern, ob Lehrer, Erziehern oder oder oder eine schöne, unfallfreie Tour.

Gruß Volker

Hallo Jürgen,

„Eltern haften für ihre Kinder“

Das Gerücht hält sich ebenso hartnäckig, wie es falsch ist. Eltern haften NICHT für ihre Kinder, die Kinder haften selbst, je nach Alter, gar nicht oder in begrenztem bzw. vollem Umfang.
Lass es dir im Rechtsbrett begründen bzw. such im Archiv nach, dort wurde es schon sehr häufig diskutiert.

Viele Grüße, Heike

1 Like