hallo,
rechtlich sind zwei fälle zu unterscheiden:
- das rechtsverhältnis zwischen mieter und vermieter
- das rechtsverhältnis zwischen bank und kontoinhaben (kunde)
ist die miete nicht gezahlt und es ergeben sich daraus rechtsansprüche seitens des vermieters, dann gehen diese ausschließlich gegen den mieter. der mieter kann sich nicht darauf berufen, daß die bank den dauerauftrag nicht ausgeführt hat, da der mieter dafür verantwortlich ist, daß die miete rechtzeitig gezahlt wird.
offensichtlich gibt es aber keine klage oder ähnliches vom vermieter an den mieter - also unverzüglich miete nachzahlen, und gut ist.
verlangt der vermieter verzugszinsen o.ä., dann muß er erstmal in verzug setzen. tut er das nicht, ist der mietverzug für den mieter erstmal unschädlich, solange er die ausstehenden mietschulden unverzüglich vollständig begleicht.
müssen verzugszinsen o.ä. gezahlt werden, kann sich der mieter = kunde diesbzgl. an die bank wenden und begleichung des entstandenen schadens verlangen. ob er diesen aber ersetzt bekommt, muß erstmal geklärt werden. denn:
warum wurde der dauerauftrag nicht ausgeführt? das muß erstmal geklärt werden, und wenn die bank daran keine schuld trägt, dann gibt es auch keinen ersatz eines schadens.
trägt die bank ein verschulden, wird sich der kunde = mieter zumindest eine mitschuld „ankreiden“ lassen können - denn, ganz ernsthaft: wer übersieht denn über fast ein jahr hinweg, daß ein dauerauftrag nicht ausgeführt wurde? doch nur der, der sich seine kontoauszüge nie anschaut. und dazu ist der kunde aber verpflichtet, wenn er ansprüche an die bank stellen will.
ob ein anwalt da weiterhelfen kann, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht weiß, ob es sich hier um einen streitfall handelt.
solange kein schaden entstanden ist bzw. geltend gemacht wird, braucht´s auch keinen anwalt, sondern nur gesunden menschenverstand.
saludos, borito