Haftung bei Onlineshop in den USA

Hallo liebe Community,

ich hoffe sehr, dass ihr mir weiterhelfen könnt - ich habe mein Problem schon bereits in einigen anderen Foren geschildert, leider ohne wirklich weiterhelfende Antworten zu bekommen. 

Also: 

Ich bin gerade dabei mich mit einem eigenen Onlineshop für ein CAD Programm (3d Visualisierung für Architekten etc.) selbständig zu machen und möchte die Software zusätzlich auch gezielt in den USA zum Kauf anbieten. 

Nachdem ich dazu jedoch einige Tage im Netz recherchiert habe, bin ich mir gar nicht mehr so sicher, ob dies eine so gute Idee ist - aufgrund der dortigen teilweise wirklich „krassen“ Gesetze, insbesondere zur Produkthaftung - ich habe nicht die geringste Lust, saftige Schadensersatzklagen aus den USA zu erhalten, nur weil ich dort mein Produkt zum Verkauf anbiete.

Soweit ich weiß, haftet man automatisch als „Hersteller“ oder „Mithersteller“ wenn das jeweilige Produkt auch in den USA angeboten wird oder nur dorthin gelangt (siehe http://rsbnyc.com/services/produkthaftung-usa/) - gilt dies auch wenn der Standort des Servers in Deutschland liegt? Oder kann ich die Software über meinen dann englischsprachigen aber in Deutschland angesiedelten Shop bedenkenlos in den USA verkaufen und dort dann auch Anzeigen etc. online schalten?

Ich würde gerne auf den US-Markt gehen, wenn dies allerdings mit zu großen Risiken und/oder exorbitanten Anwaltskosten etc. verbunden ist, liegt dies deutlich über meinem Budget. 

Vielen Dank schon einmal für alle Antworten !

Für Deutschland gilt, dass ein Angebot - das sich allein schon durch die Sprache - vorrangig an deutschsprachige Benutzer richtet, auch deutscher Gesetzgebung unterliegt.
Dein Wohnsitz/Firmensitz oder der Serverstandort spielen dabei keine Rolle.

Man kann davon ausgehen, dass für die USA eine ähnliche Gesetzeslage existiert.

Das wäre für dich also der „schlimstmögliche Fall“ - weil er dich eben zur Einhaltung dortiger Gesetze verpflichtet.
Du kannst aber auch dortige Gesetze „nutzen“ , die hier durchaus unzulässig wären … eben gerade weil du dich auf die dortige Gesetzgebung beziehen kannst.

Ganz eindeutige Aufklärung wird natürlich nur ein auf US-Recht spezialisierter Anwalt geben können - und der ist dann auf jeden Fall nötig … eben wegen der „hohen Prozessbereitschaft“ in den USA.

Ich würde mich der anfallenden Kosten zum Trotz erst einmal bei einer Anwaltskanzlei beraten lassen, die auch von US-Recht eine Ahnung hat. Mir persönlich fällt dazu diese Kanzlei ein, aber es kommt natürlich darauf an, wo du wohnst : http://www.fnm-anwaelte.at/anwaltskanzlei-russisch-p…

Lass dich zuerst ganz allgemein dazu beraten, was gehen könnte und was nicht und vorallem, wie die Haftung bei Ausländern aussieht bzw. was dir effektiv passieren kann. Solche allgemeinen Beratungsgespräche fallen meist vom Honorar her nicht zu sehr ins Gewicht. Danach kannst du immer noch entscheiden, wie du weiter vorgehst bzw. ob du dich auf den US-Markt wagen möchtest oder nicht.