Hallo! Hab folgendes Problem.
Meine Tochter 12 Jahre war im Dezember noch auf einer
Schulskiwoche in
Saalbach Hinterklemm. Hier war sie mit 2 Klassen ihrer Schule
und einer Klasse einer benachbarten Schule in einer Unterkunft
untergebracht. Da das Wetter am Freitag mittag sehr schlecht
war, beschlossen die Lehrkräfte gleich nach dem Mittagessen
mit dem Bus die Heimreise anzutreten.
Meine Tochter brachte ihre Skischuhe, wie alle anderen Kinder
auch, vor dem Mittagessen in den dafür vorgesehenen
Trockenraum. Während des Essens fuhr die Gruppe der
benachbarten Schule schon nach Hause. Als meine Tochter nach
dem Essen in den Trockenraum kam um ihre Skischuhe in den Bus
zu packen, waren diese nicht mehr da. In ca. 1m Entfernung,
nicht weit davon weg, wo die Schüler der benachbarten Schule auch
ihre Schuhe aufbewahrten, sind so ähnliche Schuhe liegen
geblieben. Sie meldete dies sofort der Anwesenden Lehrkraft.
Diese meinte dann, Sie solle die anderen Skischuhe in den Bus
packen. Wenn wir dann zu Hause sind, werden die Schuhe meiner
Tochter dann schon auftauchen.
Soweit zur Theorie: Fakt war, dass die Skischuhe nicht im Bus
waren bzw. gefunden wurden und auch nach 2 ergebnislosen
Fragerunden bei den übrigen Schülern und in unserer Schule
einen Tag später und in der benachbarten Schule noch vor
den Ferien, diese nicht mehr auffindbar waren. Die Lehrkräfte
meinten nun damals und heute, ja sie können da auch nichts
mehr machen.Die Schule ist für so was nicht versichert und kann da auch nichts mehr machen.
Wie ist dies nun rechtlich zu sehen:
- Die Fahrt zum Skilager war verpflichtend von der Schule
aus. Man hätte nur mit Attest nicht mitfahren müssen. - Die Lehrkräfte hatten die Aufsichtspflicht bzw. die Fürsorgepflicht für die Schüler
und für die Reise. Es war im Vorfeld uns nicht bekannt, dass
noch eine weitere Klasse einer anderen Schule anwesend ist
und ihre Sachen in dem gemeinsamen Trockenraum lagerte. Da es
sich um gute Schuhe handelte (ca. 300 EUR) werden diese wohl
aus versehen mitgenommen bzw. gestohlen worden sein. Wie ist
es nun mit der Haftung? Muss die Schule für so was versichert
sein? Kann man das versichern? Haben die Lehrer hier ihre Aufsichtspflicht bzw. Fürsorgepflicht verletzt und
sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen? Hat die Schule
hier die Schuhe zu ersetzen?
Was wäre wenn die Schuhe der Lehrkraft weg wären bzw. wenn wir diese als Ausgleich hätten?
Besten Dank für eine Antwort.