Haftung bei Schulveranstaltung

Hallo! Hab folgendes Problem.
Meine Tochter 12 Jahre war im Dezember noch auf einer
Schulskiwoche in
Saalbach Hinterklemm. Hier war sie mit 2 Klassen ihrer Schule
und einer Klasse einer benachbarten Schule in einer Unterkunft
untergebracht. Da das Wetter am Freitag mittag sehr schlecht
war, beschlossen die Lehrkräfte gleich nach dem Mittagessen
mit dem Bus die Heimreise anzutreten.
Meine Tochter brachte ihre Skischuhe, wie alle anderen Kinder
auch, vor dem Mittagessen in den dafür vorgesehenen
Trockenraum. Während des Essens fuhr die Gruppe der
benachbarten Schule schon nach Hause. Als meine Tochter nach
dem Essen in den Trockenraum kam um ihre Skischuhe in den Bus
zu packen, waren diese nicht mehr da. In ca. 1m Entfernung,
nicht weit davon weg, wo die Schüler der benachbarten Schule auch
ihre Schuhe aufbewahrten, sind so ähnliche Schuhe liegen
geblieben. Sie meldete dies sofort der Anwesenden Lehrkraft.
Diese meinte dann, Sie solle die anderen Skischuhe in den Bus
packen. Wenn wir dann zu Hause sind, werden die Schuhe meiner
Tochter dann schon auftauchen.
Soweit zur Theorie: Fakt war, dass die Skischuhe nicht im Bus
waren bzw. gefunden wurden und auch nach 2 ergebnislosen
Fragerunden bei den übrigen Schülern und in unserer Schule
einen Tag später und in der benachbarten Schule noch vor
den Ferien, diese nicht mehr auffindbar waren. Die Lehrkräfte
meinten nun damals und heute, ja sie können da auch nichts
mehr machen.Die Schule ist für so was nicht versichert und kann da auch nichts mehr machen.

Wie ist dies nun rechtlich zu sehen:

  1. Die Fahrt zum Skilager war verpflichtend von der Schule
    aus. Man hätte nur mit Attest nicht mitfahren müssen.
  2. Die Lehrkräfte hatten die Aufsichtspflicht bzw. die Fürsorgepflicht für die Schüler
    und für die Reise. Es war im Vorfeld uns nicht bekannt, dass
    noch eine weitere Klasse einer anderen Schule anwesend ist
    und ihre Sachen in dem gemeinsamen Trockenraum lagerte. Da es
    sich um gute Schuhe handelte (ca. 300 EUR) werden diese wohl
    aus versehen mitgenommen bzw. gestohlen worden sein. Wie ist
    es nun mit der Haftung? Muss die Schule für so was versichert
    sein? Kann man das versichern? Haben die Lehrer hier ihre Aufsichtspflicht bzw. Fürsorgepflicht verletzt und
    sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen? Hat die Schule
    hier die Schuhe zu ersetzen?
    Was wäre wenn die Schuhe der Lehrkraft weg wären bzw. wenn wir diese als Ausgleich hätten?

Besten Dank für eine Antwort.

Hallo,
das ist ja sehr ärgerlich.
Aber ich bin Experte für Transportrecht von Gütern zu Lande zu Wasser und in der Luft mit Verkehrsmitteln wie LKW, Flugzeug oder Schiff.
hat jetzt mit Ihrem Fall gar nichts zu tun.

Aber nach meiner Einschätzung wäre das auf jeden Fall auch ein Fall für eine Reisegepäckversicherung, wenn Sie so eine haben.

Ansonsten hab ich leider keinen blassen Schimmer - wie gesagt, ist nicht mein Gebiet.

Hallo,
zunächst bin ich kein Anwalt, sondern Versicherungsmensch, von daher die rechtliche Dinge unter Vorbehalt.

Wie ist

es nun mit der Haftung? Muss die Schule für so was versichert
sein? Kann man das versichern?

Nein, idR ist einfacher Diebstahl (danach klingt es) nicht versicherbar. Ich will das nicht 100%ig ausschließen, da es im öffentlich-rechtlichen Bereich besondere Bedingungswerke gibt.

Haben die Lehrer hier ihre

Aufsichtspflicht bzw. Fürsorgepflicht verletzt und
sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen? Hat die Schule
hier die Schuhe zu ersetzen?

Das sehe ich nicht. Die Schule kann unmittelbar nix dafür, dass die Schuhe weggekommen sind. Und eine Ersatzpflicht „auf Verdacht“ gibt´s auch nicht.

Was wäre wenn die Schuhe der Lehrkraft weg wären bzw. wenn wir
diese als Ausgleich hätten?

Als Ausgleich für was? Die Lehrkraft kann wohl kaum 24h am Tag auf die Schuhe aufpassen und in einem Skikeller sind die Dinger halt zugänglich. Das unberechtigte Einbehalten von Gegenständen ist höchst problematisch.

Besten Dank für eine Antwort.

Viele Grüße
Andreas

Hallo zurück,

leider verspätet und ohne Rechtsauskunft
Hinweis für die begleitenden Lehrpersonen: sofort Kontakt mit der bereits abgefahrenen Gruppe machen, spez. Skikursleitung, nicht erst beim Aussteigen!
Woher sollten andere Schuhe denn in den Bus kommen?
schulseits 1. Ansprechperson = Schuldirektion,wo verlässlich bekannt sein sollte, wie u wofür die Schule versichert ist
2. das jeweilige Schulamt, Schulterhalter
3. notfalls die Polizei, wenn dabei nichts herauskam- gibt es denn Fotos mit neuen Schuhn an der Tochter als Beweis?
Da fiele mir auch Ombudsman ein oder eine Regionalzeitung der Gegend, wo die Andere Gruppe herkam…

Wünsch euch von Herzen, dass die Angelegenheit gut ausgeht oder schon gelöst ist und NICHt die Lehrerschuhe als Pfand zurückbehalten wurden.

300 EUR Skischuhe nicht mehr da- hnliche Schuhe liegen
geblieben.
Lehrkräfte können da auch nichts mehr machen.
im Vorfeld uns nicht bekannt, dass eine weitere Klasse einer anderen Schule Sachen im gemeinsamen Trockenraum lagerte.
Muss die Schule für so was versichert sein? Kann man das versichern? Haben Lehrer Aufsichtspflicht/Fürsorgepflicht verletzt, sind diese bzw. die Schule haftbar zu machen?