Haftung einer Versicherung bei selbst gebauter Elektronik

Hallo,

ich habe ein „kleines“ Hausleitsystem, das u.a. die Heizung (Nachtspeicher) steuert/regelt. Alles mit selbst gebauter Elektronik, ein Microcomputer plus div. Elektronik rund herum. Das hatte ich gemacht, nachdem die seinerzeit (vor 30 Jahren) gelieferte Steuerung ihren Geist aufgegeben hatte (und ich Rentner wurde, also Zeit hatte).
Jetzt sagt mir jemand, dass es im Schadensfall Probleme mit der Versicherung (Hausrat, Gebäude) gibt - z.B. Brand, was bei einer Heizung ja durchaus passieren kann. „Die zahlen dann nix!“

Stimmt das? Wer kann da was sagen?

Danke
Laika

Hallo Laika,

Das ist eine schwierige Kiste!

Grundsätzlich zahlen Versicherungen nicht gerne und greifen nach jedem Strohhalm um nicht bezahlen zu müssen.

Grundsätzlich hat deine Steuerung nun mal keine offizielle Typenzulassung, z.B. vom TÜV.
Andererseits müsste die Versicherung nachweisen, dass deine Steuerung den Brand ausgelöst hat.

Ein u.U. nicht einfaches Problem, welches dann vor Gericht ausgetragen werden muss und letztendlich in einem Expertenstreit endet :frowning:

Ein Expertenstreit ist immer auch so eine Geschichte. Da geht es schlussendlich nicht wirklich um die technischen Belange, sondern darum, wer den Richter, welcher von Technik keine Ahnung hat, von seiner Meinung überzeugen kann.

Im Gegensatz zu dir, hat die Versicherung fast unendliche Geldmittel zur Verfügung. Zudem kann sie in deinem Fall das Urteil auch verschleppen, bis du unter der Brücke erfroren bist oder sonst auf den Friedhof umgezogen bist … :frowning:

MfG Peter(TOO)

Hallo,

lass das Ganze mal vom Fachmann prüfen.

Im Prinzip sehe ich das gelassen:
Wenn die serienmäßigen Temperaturbegrenzer der Nachtspeicheröfen (SIND es Öfen?) belassen wurden, die Leitungen nach wie vor ausreichend dick dimensioniert, die Sicherungen nur so knapp wie nötig bemssen sind und die Steuerung klare, sichere Schnittstellen zwischen 230V und DC-Steuerspannung hat (Koppelrelais z.B.) und die Steuerspannung selber aus einem sicheren kommerziellen Netzteil kommt, dann bliebe nur die Steuerung an sich, also µProzessor und Peripherie, als Brandquelle. Das wäre doch eher unwahrscheinlich.

Schaltest du aber 230V mit einigen Ampere direkt über Triacs auf der Platine und sieht das alles noch recht gefrickelt aus, würdest du mein OK nicht bekommen.

Eine selbstgebaute Steuerung ist in der Regel gut gegen Kurzschlüsse abgesichert. Ich würde mir daher keinen Kopf machen und die Anlage weiter betreiben.

MfG kheinz

Danke Peter, ich habe den Einwand „Versicherung zahlt nicht“ erst vor ein paar Tagen gehört, werde daher nächste Woche mal die Gebäude- und Hausrat-Versicherung anrufen. Ja, da ist es wie beim Staat: Die haben beliebig viel Zeit und Geld, um einen Prozess durch zu stehen :disappointed_relieved:
Lies meine (technische) Antwort an X_Strom, da gehe ich etwas auf Details ein.
Schönen Sonntag noch

Moin X_Strom!

„das Ganze mal vom Fachmann prüfen lassen“ … schwierig, woher nehmen? Die gesamte Elektrik in meinem Haus habe ich als gelernter Starkstrom-Elektriker selber gemacht (vor 36 Jahren), abgenommen natürlich von einem lizensierten Elektriker. Die Steuerung dann vor 20 Jahren selber, läuft problemlos seitdem.
Zur Technik: Die Heizung ist ein Speicher im Keller - 3000 Liter Wasser - die über ein Aggregat mit 34 kW nachts aufgeheizt werden, dann eine Fußbodenheizung speisen. Die Aufheizung, das Schalten der dicken Ströme (50 A pro Phase!) erfolgt nach wie vor über das von Stiebel-Eltron gelieferte Aggregat, Sicherheitstemperatur-Begrenzer und andere Einrichtungen sind Original, nix Selbstgebasteltes. Ebenso die Vorlaufsteuerung der Fußbodenheizung mit der Begrenzung bei ca. 60°.
Der µP schaltet natürlich die nächtliche Aufladung der Kessel ein, so wie es auch die Originalsteuerung gemacht hat: Ein Relais, das durch Kleinspg. angesteuert wird und 230V schaltet, das geht dann auf die Leistungsschütze. Da kommen sich 230V und Elektronikspg. natürlich nahe. Auf den entsprechenden Platinen habe ich aber strikt auf gute Trennung geachtet: 10 mm Abstand zwischen Leiterbahnen für 230V und Kleinspg., zusätzlich isoliert durch Auftrag von Epoxidharz (Kriechströme!). Das Gleiche gilt für 230V-Signale (z.B. EVU-Freigabe, Zustands- und Fehlersignale vom Heizaggregat), die ausgewertet werden.
Kleinspannungssignale (Temperatursensoren), die i.d.R. auch lange Leitungen im Haus haben, sind grundsätzlich strikt getrennt von 230V.
Triacs werden nicht verwendet. Das Netzteil ist selbst gebaut. Was ist denn da schon dran? Trafo (gekauft), ein paar Konstanter usw. - Standardtechnik.

Das mal als Ergänzung und zur Verdeutlichung.
Schönen Sonntag noch.

Kleine Ergänzung noch:
„dass deine Steuerung den Brand ausgelöst hat“ - das würde sinngemäß dann ja für alles mögliche Selbstgebasteltes im Haus gelten. Z.B. auch für ein Regal, das man selber an die Wand geschraubt hat, das plötzlich runterfällt auf eine Kerze, diese umwirft usw.

Das kann u.U. als fahrlässig gewertet werden und die Versicherung zahlt nur einen Teil des Schadens.
Wenn du das Bücherregal nur mit zwei Nägelchen an der Wand fixierst ist klar, dass es runter kommen muss. Dir wird man handwerkliches Geschick und Wissen nachweisen können, also hast du das fahrlässig gemacht.
Anders ist es, wenn das ordentlich gedübelt war und bei einer Rauferei runter fällt.

Hallo Laika,

Grundsätzlich sehe ich nicht wirklich ein Problem, vor allem da du die nötigen Fachkenntnisse vorweisen kannst, also kein elektrotechnischer Laie bist.

Im Ernstfall kann es die Versicherung natürlich trotzdem versuchen, nicht die ganzen Leistungen zu erbringen. Ob sie dies dann auch vor Gericht schafft ist dann eine ganz andere Frage!

MfG Peter(TOO)

Hallo!

wenn das so ist, woher dann überhaupt die Sorge und Bedenken ?

Du kannst sicher für Dich in Anspruch nehmen, nach den „anerkannten Regeln der Technik“ gehandelt zu haben.

Und mal ganz abgesehen davon, Du schaltest die Leistungsschütze spulenseitig, mehr nicht.
Selbst bei einem Fehler, also wenn die länger EIN bleiben, was kann passieren ?
Nichts !

Weil die serienmäßige Sicherheitstechnik des Hauptkreises ((Stiebel Eltron) aktiv ist und bleibt.

MfG
duck313

Hallo duck,

Genau. Irgendwann würde der Sicherheitsbegrenzer zuschlagen. Das hatte ich vor einiger Zeit: Das Freigabesignal vom EVU ging nicht weg. War ein klarer Fehler bei denen. Das nur mal zur Ergänzung.

Gruß, Laika

Hallo,

sprechen Sie mit Ihrer Versicherung. Aktualisieren Sie die Verträge, so dass Schäden durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sind (kostet in der Regel nicht mal mehr).

Problem gelöst.

Gruß
Tycoon

Hallo Laika,
dies kann man so pauschal nicht beantworten.
Wenn Du selbst Elektro-Installateur bist, kann man ja davon ausgehen, dass du diese Tätigkeit beherrscht.
Ein Laie sollte diese Arbeit immer von einem Fachmann prüfen lassen, denn sonst könnten tatsächlich bei einem Schaden Probleme auftauchen, die bis zur kompletten Ablehnung des Schadens führen könnten.

Außerdem kommt es auch darauf an, ob diese eingebauten Teile überhaupt verwendet werden dürfen, ein Prüfungsmerkmal muss vorhanden sein, evt. auch vom tüv.

Gruß Apolon