Haftung falls Kleidung beim Friseur verfärbt?

Hallo zusammen,

wenn ein Friseur die Kleidung eines Kunden/einer Kundin beim Färben beschädigt (z.B. durch nicht ausreichende Abdeckung/Unachtsamkeit), ist er dann zum Ersatz verpflichtet (wenn ja, in welcher Höhe) oder kann er die Haftung in den AGB ausschließen?
Bei Reinigungen gilt ja meist eine Regelung über den „Zeitwert“, aber hier trifft das ja wahrscheinlich nicht zu.

Gruß
Thorsten

Eigentlich sollte der Frisör eine Versicherung haben, die für solche Schäden aufkommt. War bei mir so, ich hatte aber das „glück“ das es ein recht neues Teil war, wo ich noch ´nen Kassenzettel hatte…

wenn ein Friseur die Kleidung eines Kunden/einer Kundin beim
Färben beschädigt (z.B. durch nicht ausreichende
Abdeckung/Unachtsamkeit), ist er dann zum Ersatz verpflichtet
(wenn ja, in welcher Höhe)

Ja, klarer Haftpflichtfall.Höhe: Zeitwert des unbrauchbaren Kleidugsstückes oder Reinigungskosten.

ok, danke für die Information!

Thorsten

ok, danke für die Information!

Thorsten