Hallo zusammen,
wenn ein Friseur die Kleidung eines Kunden/einer Kundin beim Färben beschädigt (z.B. durch nicht ausreichende Abdeckung/Unachtsamkeit), ist er dann zum Ersatz verpflichtet (wenn ja, in welcher Höhe) oder kann er die Haftung in den AGB ausschließen?
Bei Reinigungen gilt ja meist eine Regelung über den „Zeitwert“, aber hier trifft das ja wahrscheinlich nicht zu.
Gruß
Thorsten