Wegen der Umschuldung einer Immb.-Finanzierung wandten wir uns an einen Finanzierungsmakler und erteilten diesem auch umfangreiche Vollmachten. Alle notwendigen Unterlagen wurden dem Makler zur Verfügung gestellt. Er versprach, sich bei versch. seiner (Bank)Partnern um eine Finanzierung zu bemühen. Wochenlang kam nichts! Obwohl wir ständig angerufen haben(oft nur auf AB sprechen konnten) und ständig mails geschrieben haben. Er hat einfach nicht reagiert bzw. uns am Tel. vertröstet. Er hat auch nicht mitgeteilt, daß es Finanzierung u.U. nicht darstellbar ist, obwohl wir gefragt hatten. Wir haben uns auf den Makler verlassen und immer gewartet. Jetzt bekommen wir evtl. wegen dieser Verzögerung Probleme.
Kann man den Makelr wegen nachgewiesener Untätigkeit (fast schon Betrug) in die Haftung nehmen?
Kann man den Makelr wegen nachgewiesener Untätigkeit (fast schon Betrug) in die Haftung nehmen?
Nein. Und wo war jetzt der Betrug ?
Kann man den Makelr wegen nachgewiesener Untätigkeit (fast
schon Betrug) in die Haftung nehmen?
Ich frage mich (wie Nordlicht) zum einen, wo hier der Betrug ist.
Zum anderen frage ich mich, weshalb nicht die bisherige Kreditbank erster Ansprechpartner für die neue Finanzierung ist, bzw. weshalb die diese nicht weiter finanziert…
Insgesamt: Bei Betrugsverdacht kann ichnur raten, individuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.
Erdbeerzunge