Ob Lehrgang oder nicht ist grundsätzlich egal.
A: Es haftet der ZDL nach § 823 BGB , wenn er vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.
B: Es haftet aber auch nach § 831 BGB der „Chef“ des Zivis, der ihn beauftragt hat, eine Handlung zu tun.
Praktisch heisst das:
ZDL wäscht Patient mit kochendem Wasser. Das ist sicher fahrlässig, denn so was weiss jeder auch ohne Lehrgang. --> A
ZDL putzt Patient die Zähne. Patient verschluckt sich, aspiriert(=atmet Wasser in die Lunge ein) und bekommt eine Lungenentzündung.
Das ist entweder A, weil der Zivi im Lehrgang genau gezeigt bekommen hat wie Zähneputzen geht, oder B wenn der Zivi alles so gut gemacht hat wie er kann (besonders wenn der Chef vom Zivi den Zivi nicht ordentlich angeleitet hat).
Das entscheidet der Richter.
Wenn aber ein ZDL z.B. einen Patient schlägt --> = Körperverletzung (ganz anderes Thema)
Insgesamt gesehen ist eine Zivi also um so besser abgesichert, je weniger er kann. Er behauptet dann, er habe die Sache nicht besser gekonnt und basta. Nach einem Lehrgang ist der Chef besser dran, denn er kann behaupten, der Zivi habe die Tätigkeit xy genau gezeigt bekommen und kann das meist mit den schriftlichen Unterlagen des Lehrganges nachweisen.
Übrigens aus meiner perönlichen Erfahrung im Krankenhaus und Altenheim kann ich sagen:
Die rechtlichen Zusammenhänge mögen kompliziert sein aber die Praxis ist einfach. wer Mist baut, der ist auch dran.
Schuld bekommt ein Mitarbeiter immer dann wenn er echt was Schlimmes Falsches getan hat.
Immer wenn eine Pflegekraft oder auch Zivi irgendwas einfach nur falsch gemacht oder was kaputt gemacht haben hat der Arbeitgeber abgelöhnt.
Wichtig ist aber im Schadensfall sofort rechtlichen Beistand zu holen wenn man merkt, dass der Arbeitgeber einen linken will. Betriebsrat, Gewerkschaft und erst danach Rechtsanwalt halte ich für eine gute Vorgehensweise, die helfen wird.
MFG Benni