Hallo!
In einer Eigentümer-Sammelgarage stehen PKWs für Benzin, Diesel, Hybrid und E Antrieb.
Trägt nun die PKW-Haftplicht die Kosten bei einem Brand, ausgelöst durch E oder Hybridautos?
MfG
Hallo,
es ist völlig egal, mit welcher Antriebsart ein Pkw unterwegs ist. Gerät ein Fahrzeug selbständig in Brand und entstehen dadurch Schäden am Eigentum dritter, tritt dafür die Haftpflichtversicherung des Pkw-Inhabers ein. So zumindest entschied der Bundesgerichtshof.
BGH, Urteil v. 21.01.2014, VI ZR 253/13
Bei dejure.org gibt es jede Menge Kommentare zum Urteil
Warum sollte das bei einem Fahrzeug Elektroantrieb anders sein?!
Grüße
Hast Du dich nur missverständlich ausgedrückt ?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gemeint.
Hallo!
Klar meinte ich die Haftpflicht -VS, so sehe ich das auch, ja wenn der PKW in der Sammelgarage steht oder fährt und einen Schaden an einem KFZ oder an der Sammelgarage verursacht.
Ich wollte mir 1 Stromanschluss auf meine Kosten von meinem E-Zähler auf meinen Eigentums-Stellplatz zum laden des E-Pkws legen lassen.
Aus baurechtlichen und feuerpolizeilichen Gründen ist dies nicht möglich und nicht zulässig.
Das brachte mich schon darauf nachzudenken wie die Haftpflicht-VS dann bei einem Schaden greift.
Die Feuerwehr meint: Es ist unmöglich bei einem Brand oberhalb und in der Sammelgarage (100 Pkw) im UG, davon z.B. > 20 E-KFZ bei einem Brand mit Wasser zu löschen; das ist vom laden unabhängig.
Da wird jeder meinen, na und, jeder PKW hat eine Starterbatterie, aber mit erheblich kleinerer E-Speicher-Kapazität.
Oder anders: Meinen E-PKW stelle ich nächtens auf eine zugelassene E-Tankstelle zum laden; wozu brauche ich denn dann noch meinen Tiefgaragen-Eigentums/ (Teil-Eigentums)-Stellplatz? Tagsüber bin ich ja mit dem PKW beruflich unterwegs.
MfG
Richtig. Danke für die Ergänzung.