Hallo,
angenommen A leiht seinen Roller X. X fährt und rutscht damit in den Graben und der Roller des A ist beschädigt.
Wer haftet bzw. wer muss den Schaden bezahlen?
Meine Theorie:
X muss den Schaden ersetzen, da er Schuld an dem Schaden ist.
Sollte es eine Vollkaskoversicherung geben, dann würde diese den Schaden übernehmen (bin mir aber nicht sicher, ob es für Roller [mit Versicherungskennzeichen] überhaupt eine Vollkasko gibt).
Sollte X eine Privathaftpflichtversicherung haben, wird diese den Schaden nicht übernehmen, da Schäden die mit Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen verbunden sind, in der Privathaftpflicht ausgeschlossen sind.
Letztendlich muss X den Schaden aus eigener Tasche zahlen!?! Einen zivilrechtlichen Anspruch wird A gegen X haben, oder?
Wie würde es bei einem PKW ausschauen?
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mit Vollkasko:
X muss die Selbstbeteiliung und evtl. den Mehrbeitrag durch die Rückstufung an Versicherung zahlen? Eine andere Versicherung, die greifen würde, fällt mir nicht ein. -
ohne Vollkasko:
Bspw. hat der PKW einen Wiederbeschaffungswert von 5.000 EUR. X legt das Fahrzeug raus --> Totalschaden.
X muss den Schaden übernehmen? Eine Versicherung, die greifen würde, fällt mir auch hier nicht ein.
Sofern ich richtig liege, fährt man immer mit einem hohen Risiko, sofern man sich ein Fahrzeug leiht (ausgenommen Mietwagen o. ä.).
Kommt daher der Spruch: „Frauen und Autos verleiht man nicht!“???
Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Pitufino