Haftung ja, Versicherung nein?

Hallo,
angenommen A leiht seinen Roller X. X fährt und rutscht damit in den Graben und der Roller des A ist beschädigt.

Wer haftet bzw. wer muss den Schaden bezahlen?

Meine Theorie:
X muss den Schaden ersetzen, da er Schuld an dem Schaden ist.
Sollte es eine Vollkaskoversicherung geben, dann würde diese den Schaden übernehmen (bin mir aber nicht sicher, ob es für Roller [mit Versicherungskennzeichen] überhaupt eine Vollkasko gibt).
Sollte X eine Privathaftpflichtversicherung haben, wird diese den Schaden nicht übernehmen, da Schäden die mit Führen oder Halten von Kraftfahrzeugen verbunden sind, in der Privathaftpflicht ausgeschlossen sind.
Letztendlich muss X den Schaden aus eigener Tasche zahlen!?! Einen zivilrechtlichen Anspruch wird A gegen X haben, oder?

Wie würde es bei einem PKW ausschauen?

  1. mit Vollkasko:
    X muss die Selbstbeteiliung und evtl. den Mehrbeitrag durch die Rückstufung an Versicherung zahlen? Eine andere Versicherung, die greifen würde, fällt mir nicht ein.
  2. ohne Vollkasko:
    Bspw. hat der PKW einen Wiederbeschaffungswert von 5.000 EUR. X legt das Fahrzeug raus --> Totalschaden.
    X muss den Schaden übernehmen? Eine Versicherung, die greifen würde, fällt mir auch hier nicht ein.

Sofern ich richtig liege, fährt man immer mit einem hohen Risiko, sofern man sich ein Fahrzeug leiht (ausgenommen Mietwagen o. ä.).

Kommt daher der Spruch: „Frauen und Autos verleiht man nicht!“???

Für eure Einschätzung wäre ich dankbar.

Viele Grüße
Pitufino

Hallo,

Deine Betrachtungen sind richtig. Die Verleihnixfrage kann nicht beantwortet werden, weil der Urheber unbekannt ist.

Gruß
vdmaster

Hallo,

grundsätzlich richtig, wobei es durchaus die Möglichkeit gibt, die SB der VK zu versichern

Gruß
Tycoon

Moin,

ich bin mir nicht so sicher.

Es gehört auch zum Lebensrisiko, dass etwas schief geht. Beim Verleihen ist es so, dass man zur Sicherheit einen Vertrag chen sollte, der solche Situationen klärt.

Aber, wer macht es schon. Die Reaktion wäre „A…Loch“ und die Freundschaft gefährdet.

Auch dass die Vollkasko immer zahlt glaube ich nicht.

Neuere Verträge enthalten oft Rahmenbedingungen, z.B. nur Familienangehörige, bestimmte Personen dürfen fahren. Hierdurch werden die Prämien günstiger.

Gruß Volker

Hallo, es ist ganz einfach:

1; JA, es gibt VK (Vollkasko für Roller … auch für die mit kleinem Nummernschild.
2; „Schuld“ bzw. die Haftung hat hier ganz klar A (also wohl du), denn geliehene Gegenstände sind nicht versichert! Es ist also immer das „Privatvergnügen“ vom Besitzer, ob er etwas verleiht oder nicht … deshalb gibt es auch den Spruch „Autos und Frauen verleiht man nicht“.

Grüße

Hallo,

ob X ersatzpflichtig ist (und das ist er in der Regel, wenn der Roller o.k. war etc.!!), hängt nicht davon ab, ob und welche Versicherung besteht.

Seine Haftpflicht wird abwinken, also kann er hoffen, dass eine VK besteht. A könnte aber den Selbstbehalt und die SFR-Verschlechterung gegenüber X geltend machen. Und sich bei einem kleinen Schden auch weigern, die VK einzuschalten.

Der Spruch lautet übrigens: Frauen und Zahnbürsten verleiht man nicht.