Haftung Kosmetik, Verkauf, selbstgemachte Seifen?

Hallo,

nehmen wir mal an, eine kirchliche Jugendgruppe würde Kosmetik herstellen, z.B. selbsgesiedete Seifen. Diese Jugendgruppe möchte diese Seifen auf dem kirchlichen Weihnachtsmarkt verkaufen.

Ist dann im Falle von Verletzungen o.ä. durch die Seife jemand haftbar zu machen? Oder kann man dies irgendwie ausschließen?

Ich freue mich auf Hilfe!
Danke!

Liebe Grüße,
Julia

Ist dann im Falle von Verletzungen o.ä. durch die Seife jemand
haftbar zu machen?

Der Verkäufer vielleicht und der Hersteller auf jeden Fall.

Oder kann man dies irgendwie ausschließen?

Kann man nicht. Wenn ich durch mein Tun jemanden schädige, muß ich für die Folgen einstehen, auch wenn ich eine kirchliche Jugendgruppe bin.

Hallo,
wäre es denkbar, eine Art ‚Betriebshaftpflichtversicherung‘ abzuschließen? Besteht evt. sogar eine, wenn das ganze im kirchlichen Rahmen stattfindet?
Gruß
loderunner

wäre es denkbar, eine Art ‚Betriebshaftpflichtversicherung‘
abzuschließen?

Für ein einzelnes Event wohl eher nicht.

Besteht evt. sogar eine, wenn das ganze im kirchlichen Rahmen stattfindet?

Da bin ich überfragt, ich weiß nicht, was eine Kirche wie versichert.

Hallo,

wäre es denkbar, eine Art ‚Betriebshaftpflichtversicherung‘
abzuschließen?

Eine Betriebshaftpflicht versichert alles nur nicht den Geschäftszweck.
Wenn jemand auf dem Stand sich die Haxen bricht dann zahlt so eine
Versicherung aber doch nicht wenn das Produkt z.B. toxisch ist.

Die Haftung für Produktmängel durch eine Versicherung abzudecken ist
meines Kenntnisstandes nicht oder kaum möglich.

Gruß
Stefan

Hallo,

lese dir erstmal ganz in Ruhe folgendes durch
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kosmet…
ich denke dann wird einiges klarer.

Gruß
Stefan

Versicherung aber doch nicht wenn das Produkt z.B. toxisch ist.

Natürlich ist das versicherbar.

Die Haftung für Produktmängel durch eine Versicherung abzudecken ist
meines Kenntnisstandes nicht oder kaum möglich.

Das ist nicht nur möglich, sondern gang und gäbe.

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten.

@ Stefan: Ich habe mir den Gesetzestext in Ruhe durchgelesen. D.h. dann wohl, dass die Jugendgruppe keine Chance hat, oder?

Liebe Grüße,
Julia

Abend Julia!

@ Stefan: Ich habe mir den Gesetzestext in Ruhe durchgelesen.
D.h. dann wohl, dass die Jugendgruppe keine Chance hat, oder?

Zumindest in dem Bereich Kosmetik würde ich das so sehen. Ich mag
das jetzt gar nicht werten aber die Gesetze und Auflagen sind da
ziemlich deutlich.

Vieleicht könnt ihr die Seife ja als reine „Duftartikel“ verkaufen
und wer sich dann doch die Finger damit wäscht ist halt selbst Schuld.
Bei einem kleinen Stand kann man das Problem doch sicher rüberbringen.
Nur so eine Idee…

Gruß
Stefan

Die Haftung für Produktmängel durch eine Versicherung abzudecken ist
meines Kenntnisstandes nicht oder kaum möglich.

Das ist nicht nur möglich, sondern gang und gäbe.

Dann verstehe ich nicht, dass alle Firmen nach Rückrufaktionen
mächtige Probleme mit ihren Bilanzen haben. Da sind dann die
Automobilhersteller, Elektro (gerade noch aktuell Sony und Akkus)
oder gar vieleicht Grünthal zu nennen, wußten die das alle nicht?

Zumindest unsere Versicherung hat dankend abgelehnt als es darum ging
Produkthaftpflicht für Consumer Elektro Produkte im Absatzmarkt
USA anzubieten.

Gruß
Stefan

Dann verstehe ich nicht, dass alle Firmen nach Rückrufaktionen
mächtige Probleme mit ihren Bilanzen haben. Da sind dann die

Das ein Risko versicherbar ist heißt ja nicht, dass Firmen sich auch wirklich versichern.

Automobilhersteller, Elektro (gerade noch aktuell Sony und Akkus)
oder gar vieleicht Grünthal zu nennen, wußten die das alle
nicht?

Vermutlich scheuten sie die Prämie.

Zumindest unsere Versicherung hat dankend abgelehnt als es
darum ging Produkthaftpflicht für Consumer Elektro Produkte im
Absatzmarkt USA anzubieten.

Auch das bedeutet nicht dass es keine Produkthaftpflichtversicherung gibt. Dass bestimmte Risiken nicht gezeichnet werden, ist in der Assekuranz ein ganz normaler Fall. Mir wurde neulich eine Betriebshaftpflichtversicherung abgelehnt, weil die beantragende Firma mitr ihrer Geschäftstätigkeit nicht genehm war. Das bedeutet aber noch laneg nicht, dass es für diese spezielle Branche keine Betriebshaftpflichtversicherung gibt.

lo, das Problem wird allein schon sein, dass ihr die Produkte für jede Charge überprüfen musstet, als wärt ihr ein großer Kosmetikkonzern.
Da das ganze eine Sonderaktion ist, dann könnt ihr evtl einen (auch im UNruhestand, er muss nur noch approbiert sein/Kammermitglied)Apotheker aus der Gemeinde dazu gewinnen, der hat einige Sonderrechte diesbezüglich.
Im Museum machen wird das meist so… oder wir lassen die Besucher die Kosmetik selbst anrühren (also „verkaufen“ nicht Fertigprodukte, sondern die Anleitung zum Selbermachen), das wird zB. auch in der Ausbildung für aromatherpeuten empfohlen, den Kunden sein Öl selber mischen zu lassen, damit man ihm das mitgeben kann, sonst darf man in diesem bereich nur direkt für die einzelne Anwendung/Einzelportion etwas zusammenmischen (Massageöl + Aromaöl). Mischungen auf Vorrat können für Masseure/Heilpraktiker bereits problematisch sein.

Bei Seife wirds dann problematisch, da das eben schon länger braucht und zudem wegen der Natronlauge auch schiefgehen kann (ätzende seife ist nicht so doll). Aber was spricht gegen Duschgel a la Spinnrad.

Schöne Grüße
Susanne