Haftung/Rückzahlung Ehepartner Hartz 4

Guten morgen,

das klingt sehr hilfreich. Vielen Dank. Gibt es für Ihre Aussage auch gerichtlicht Bescheide. Wir müssen das evtl. auch belegen.

Mein Mann (seit dem 09.04.2010) war niemals Teil der Bedarfgemeinschaft. Ich war alleiniger Antragsteller und Bezieher.

Vielen lieben Dank und einen schönen Tag wünsche ich

Lieber Herr Busch,

vielen Dank für ihre Antwort.

Es ist richtig, dass sich die Rückforderung auf die Zeit vor unserer Hochzeit (09.04.2010) bezieht, weiterhin richtig ist der Fakt, dass ich alleinige Antragstellerin und Bezieherin des ALG II war.

Die Rückforderung wurde per Bescheid an mich im Oktober von mir begonnen und wurde im Bescheid von der ARGE für ein halbes Jahr als Ratenzahlung genehmigt und dann zur Gesamtforderung ausgeschrieben (alles in einem Bescheid). Sprich: Halbes Jahr Ratenzahlung, anschließend Einmalzahlung des Restbetrages.

Weder ich noch mein Ehemann haben die schriftliche Aufforderung zur Offenlegung unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse erhalten. Nur eine Mahnung über den Restbetrag an mich ist erfolgt.

Telefonisch wurde mir dann mitgeteilt, dass wir unsere Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen sollen. Welche mein Mann verweigert. Wir planen in schriftlicher Form meine Verhältnisse zu erleutern und die Verweigerung meines Mannes hinzuzufügen.

Freundliche Grüße

Lemy

Hallo Hans,

das klingt wirklich gut, was du schreibst. Schreiben auch andere Experten.

Ich bin auch gespannt, wie die ARGE reagiert. Bis jetzt ist nur ein Telefonat meinerseits geführt worden. Aber wenn die sich nicht rühren und keine schriftliche Aufforderung zu den Einkommens- und Vermögensverhältnissen senden, werde ich erst einmal die Ratenzahlung fortführen.

Melde mich auf jeden Fall nochmal, wenn ich weiß wie es weitergeht.

Schönen Tag noch und danke für die Hilfe.

Lemy

Hallo Lemy81,
senden Sie mir Ihre E-Mailadresse, dann kann ich Ihnen die relevanten (Urteils)-Texte als Mail-Anhang zusenden.
Beste Grüße USKO
Verwaltungsfachwirt

Hallo,

also normalerweise ist der Ehemann nicht für die „Schulden“ verantwortlich, die vor der Ehe gemacht wurden. Bei einer Rückzahlung von Hartz 4 bin ich mir aber nicht ganz sicher. Ich würde einfach noch mal bei dem Sachbearbeiter anfragen, mit welchem Recht sie die Einkommensnachweise des Ehemannes einfordern und mir genau erklären lassen, wo das steht.
Tut mir leid, dass ich da nicht so viel weiter helfen kann.

Hallo zurück,

rechtzeitig vor Auslauf der Ratenzahlung mit der Arge verhandeln und eine neue Ratenzahlung vereinbaren. Leg denen klar dar welche Ausgaben du und dein Mann haben.

So wie ich dich verstanden habe bleiben dir und deinem Mann am Ende 300 Euronen zum leben - wenn´s gut läuft. Das ist weit unter der Armutsgrenze. Das musst du der Behörde unmissverständlich klar machen - zur Not auch mit Beschwerde und Klage vor dem Verfassungsgericht.

Ja, genauso würd ich den Sachverhalt der Arge schildern, dann haben die kaum eine andere Möglichkeit, als einer weiteren Ratenzahlung zuzustimmen.

Gruß

Zu Frage 1:

Sie können doch eher froh sein, dass das Jobcenter jetzt erst reagiert!
Ich gehe davon aus, dass sie die Heirat ordnungsgemäß mitgeteilt hatten(Pflicht für Leistungsbezieher jede Veränderung anzugeben.).
Also wird es daran gelegen haben, dass die Mitarbeiter einfach heillos überfordert sind und es hohe Bearbeitungsrückstände gibt.
Seit Monaten steigt doch die Zahl der Hilfebeziehr ins Unermeßliche aber nur sehr verhalten werden neue Kräfte hinzugewonnen die außerdem in das komplexe Thema noch gar nicht eingearbeitet sind. Die Einarbeitung müssen die überforderten Mitarbeiter nun auch noch leisten. DAS ist der Grund warum die Jobcenter verspätet reagieren!
Ich kann verstehen wenn sich jemand grämt, dass es alles so lang dauert, wenn es Geld geben soll. Das liegt in den seltensten Fällen an den Mitarbeitern vorort, sondern ist der unbeherrschbaren Masse der Anfragen geschuldet!
Sich beschweren warum verspätet zurückgefordert wird…kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Zu FRage 2:
Ihr Gatte und Sie haften zusammen mit dem gemeinsamen Einkommen das sie beide monatlich ZUSAMMEN bekommen.
(Vermögen dagegen ist das, was er schon vor der Ehe besessen hat)
Dabei ist es vollkommen unerheblich woher das Einkommen kommt: Ob sich um Unterhaltsgeld, Arbeitsverdienst, Rente, BaföG, oder z.B. Mieteinnahmen handelt, ist völlig egal. Alles was davon über dem Mindestbedarf (646 Euro + Miete + Heizkosten (ohne Warmwasser und Strom)+ Mehrbedarf für Arbeit) der Eheleute liegt, kann voll eingefordert werden, da Sie sich durch Heirat entschlossen haben, eine Wirtschaftsgemeinschaft zu bilden. (Zumindest sofern Sie notariell nichts anderes beurkunden lassen haben.) Auch bei der Steuer werden sie ja künftig zusammen veranlagt.

Ich kann also hier keinen grundsätzlichen Fehler des Jobcenters entdecken.
Um zu überpüfen ob 540 Euro angemessen oder zu hoch angesetzt sind, müsste man den Beraf ausrechen und das geht nur, wenn Sie genaue Summen über Miete, Heizkosten und Einnahmen benennen können/möchten.

Einfacher wäre es aber das Jobcenter schriftlich und termingerecht zu bitten, die Summe in zwei Raten zurückzahlen zu dürfen. Das dürfte kein Problem sein.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht das sagen kann, was Sie lieber gehört hätten.
Gruß
Gwenhyfar

Hallo,
Die ARGE kann/möchte nicht deinen jetzigen Mann für deine früheren Leistungen belangen. Es soll lediglich geprüft werden, in welchen wirtschaftlichen Verhältnissen du jetzt lebst, bzw. welche Ansprüche du gegen deinen Mann hast. Durch höheres Familieneinkommen bist du möglicherweise in der Lage, alles auf einmal oder höhere Raten zu zahlen.

mfg

Sorry, bin ich total überfragt.

Hallo,

ich beziehe seit September überhaupt keine Leistungen mehr von der ARGE, also habe ich auch nicht gemeldet, dass ich jetzt seit eineinhalb Wochen verheiratet bin. Hat man mir auch nicht gesagt, dass ich da in der Pflicht bin. Sonst müsste ich ja bei jeder öffentlichen Behörde angeben, dass ich verheiratet bin, auch wenn ich mit denen nichts zu tun habe.

Es sollte jetzt auch nicht wie ein Vorwurf klingen. Aber manchmal wundert man sich schon.

Ich bin auch nicht mehr arbeitslos gemeldet. Ich habe seit Ende Oktober einen Aushilfsstelle und mit diesem Gehalt zahle ich diese Raten und auch andere Raten zurück. Ich könnte also den Restbetrag nicht mal auf zweimal zahlen, da ich mit allen Rückzahlungsraten etwa um die 100 € übrig habe, und das liegt nur daran wie hoch die Handyrechnung ausfällt.

Außerdem hat sich die ARGE bisher nur per Mahnung bei mir gemeldet und nun, nachdem ich mich telefonisch gemeldet habe, will die ARGE diese ganzen Auskünfte von meinem Mann, der im übrigen die Auskunft verweigert.

In den fast selbigen wie vorher, denn mein Mann muss alle Rechnungen/Versicherungen/Auslagen übernehmen, damit ich weiterhin meine Raten zahlen kann.

In den fast selbigen wie vorher, denn mein Mann muss alle
Rechnungen/Versicherungen/Auslagen übernehmen, damit ich
weiterhin meine Raten zahlen kann.

Hallo,
ja, o.k. Dazu kann ich leider nichts sagen. Ich würde auf deiner Stelle der ARGE ein monatliches Ratenangebot machen und ohne die Antwort abzuwarten, diese Raten auch zahlen.
mfg

Hallo

Würde gerne erst mal erfahren wie lange sie schon zurückzahlen und geht es an die Regionaldirektion Berlin oder direkt an Ihr AA.
Severine

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
nochmal: auch wenn Sie keine Leistungen mehr von der ARGE beziehen, bestehen doch zwischen Ihnen und der ARGE aber noch Rechst-Verbindlichkeiten. Somit unterliegen Sie auch der Auskunftspflicht.

Eine Änderung in Ihren Vermögensverhältnissen dürfen Sie nicht verschweigen, solange sie noch Verträge mit der ARGE haben. Und die haben sie, nämlich den Darlehensvertrag. Sie dürften ja z.B. auch keinen Lotto-Gewinn verschweigen.

Da Sie die Heirat, also die Änderung in Ihren Vermögensverhältnissen der ARGE nicht bekannt gegeben haben, obwohl noch Verbindlichkeiten bestanden, hat es also solange gedauert bis die ARGE (vermutlich durch regelmäßigen Datenabgleich mit anderen Ämtern) hinter die Heirat gekommen ist.

Sie werden als Eheleute rechtlich vollkommen korrekt als Wirtschafts- Haushaltsgemeinschaft betrachtet.
Durch Heirat tritt der eine für den anderen ein. Will man das nicht muss man „GÜtertrennung“ notariell festlegen lassen. Auch wenn Sie das Geld zu Hause trennen mögen, formalrechtlich gibt es nicht mehr dein und mein Einkommen. Sondern nur noch Einkommen.
Auch Handyverträge und Schulden bei Ihrer Schwiegermutter etc…braucht die ARGE nicht zu interessieren, da dies sog. nachrangige Schulden sind.
(Aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens haben Sie zudem vermutlich selbst diese Schulden herbeigeführt…)

Als Sie Leistungen bezogen haben, da hätte die ARGE umgekehrt ja auch nicht sagen können, „…leider können wir Ihnen momentan nicht den vollen Betrag zahlen, weil Frau Merkel beschlossen hat, Geld für den Wiederaufbau in Timbuktu auszugeben…“ Es gibt eben Gesetze.
Über das monatliche laufende
Einkommen der Haushaltsgemeinschaft Auskunft zu geben , (also über seinen Verdienst gegenüber der ARGE Angaben zu machen) dazu ist Ihr Mann schon verpflichtet. Seine gesamten Ersparnisse muss er jedoch (zumindest nach meiner persönlichn Rechtsaufassung) nicht darlegen.

Ich sehe keinen anderen Weg als das Einkommen zu offenbaren, die anderen Schulden zu beziffern und schriftlich freundlich um Ratenzahlung zu bitten und zu hoffen, dass der Sachbearbeiter der die Rückforderung bearbeitet einwilligt. (Falls Sie ihn nicht durch monatelangen unrechtmäßigen Leistungsbezug verärgert haben.)

Gruß
Gwenhyfar

PS: Wenn Sie schon Mahnschreiben erhalten haben und nun wieder nicht reagieren, wird in Kürze die Folge sein, das ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt. Da müssen Sie dann sowieso die Nachweise erbringen…

Guten morgen,

ich habe unsere Heirat gemeldet, denn als ich den Anruf getätigt habe,habe ich es mitgeteilt.

Aber mal ganz ehrlich, ich habe eben Urteile von LSG Darmstadt gelesen, die besagen, dass eine Rückforderung nur individuell und nicht gesamtschuldnerisch gefordert werden kann. Zudem ist mein Mann berechtigt die Aussage über seine Vermögensverhältnisse zu verweigert, da er nie ein Teil der Bedarfsgemeinschaft war.

Ich werde weiterhin meine Raten zahlen, bis die ARGE mir diesen Antrag zur Offenlegung unserer Vermögensverhältnisse zusendet, bzw. ich freiwillig und ohne Aufforderung meine Verhältnisse preisgebe.

Von Vermögen offenlegen habe ich auch nichts gesagt. Das kann die ARGE nicht verlangen. Aber laufendes Einkommen ist anzugeben, denn das Familieneinkommen bestimmt ja wieviel (abzüglich des auch bei Unterhaltszahlungen üblichen Selbstbehaltes) maximal eingefordert werden darf. Um mehr geht es der ARGE ja nicht.

Ein schlimmsten Fall im Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und eine Anwalt hinzuziehen. Ich bin keiner.

Gruß Gwenhyfar

Guten morgen,

sorry für die späte Antwort.

Also, ich habe im Oktober 2009 den Bescheid bekommen, dass ich die Zahlung für Oktober zu Unrecht bekommen habe und seitdem zahle ich diesen Betrag auch in 20 € Schritten zurück. Auf dem Bescheid stand aber, dass ich nur ein halbes Jahr in Raten zahlen darf und dann den Restbetrag auf einmal zahlen muss, was ich aber leider vergessen habe, bzw. übersehen/nicht registriert habe.

Nun habe ich im April, wie gewohnt, meine Rate gezahlt und da kam dann die Mahnung über 540,…€, die ich jetzt auf einmal zu zahlen habe. Leider ist mir das aber mit meinem Gehalt nicht möglich, denn als Aushilfe verdiene ich im Moment 229,53 €, könnte aber bis auf 325,- € gehen, je nach dem, wie viele Stunden ich zusammenbringe, bzw. eingeteilt werde.

Zudem muss ich auch noch ein paar andere Schulden abstottern, was das Rückzahlungsbudget wesentlich schmälert.

Wollte das dann klären und nun soll mein Mann seine Einkommensverhältnisse offenlegen, obwohl die ihn nach irgendwelchen SGB Gesetzen nicht belangen dürfen. Er selbst hat schon gesagt, dass er im Fall des Falles die Offenlegung verweigert, denn das kann er wohl nach dem Wortlaut des Gesetzes, bzw. dem Beschluss des LSG Darmstadt…

Ich selbst werde meine Einkommensverhältnisse offenlegen, damit die sehen, dass bei mir nicht mehr zu holen ist und solang bezahle ich weiterhin meine Raten.

Liebe Frau Lemy,
viel Erfolg.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,

also wir haben nun ein Ergebnis. Ich darf weiter Raten zahlen. Aber der Weg dahin war nicht leicht.

Ich hab denen einen Brief geschrieben in dem ich meine finanziellen Verhältnisse erklärt hatte. Dieser schien aber nicht angekommen zu sein, denn ich habe ewig nichts von denen gehört. Daraufhin habe ich eine Email an die geschrieben und noch mal die finanziellen Verhältnisse übermittelt.

Jetzt am Samstag kam dann erst mal ein Schreiben von Gerichtsvollzieher, dass wir den Rest zu bezahlen haben, sonst würde der Mann mit dem Kuckuck kommen.

Heute morgen haben wir dann nochmal versucht mit den von der ARGE zu reden, und zu fragen, ob wir den Betrag auf zweimal zahlen können. Und dann haben die gesagt, dass sich alles erledigt hat und dass ich weiterhin den Betrag abstottern kann.

Liebe Grüße

Lemy81