Hallo,
nochmal: auch wenn Sie keine Leistungen mehr von der ARGE beziehen, bestehen doch zwischen Ihnen und der ARGE aber noch Rechst-Verbindlichkeiten. Somit unterliegen Sie auch der Auskunftspflicht.
Eine Änderung in Ihren Vermögensverhältnissen dürfen Sie nicht verschweigen, solange sie noch Verträge mit der ARGE haben. Und die haben sie, nämlich den Darlehensvertrag. Sie dürften ja z.B. auch keinen Lotto-Gewinn verschweigen.
Da Sie die Heirat, also die Änderung in Ihren Vermögensverhältnissen der ARGE nicht bekannt gegeben haben, obwohl noch Verbindlichkeiten bestanden, hat es also solange gedauert bis die ARGE (vermutlich durch regelmäßigen Datenabgleich mit anderen Ämtern) hinter die Heirat gekommen ist.
Sie werden als Eheleute rechtlich vollkommen korrekt als Wirtschafts- Haushaltsgemeinschaft betrachtet.
Durch Heirat tritt der eine für den anderen ein. Will man das nicht muss man „GÜtertrennung“ notariell festlegen lassen. Auch wenn Sie das Geld zu Hause trennen mögen, formalrechtlich gibt es nicht mehr dein und mein Einkommen. Sondern nur noch Einkommen.
Auch Handyverträge und Schulden bei Ihrer Schwiegermutter etc…braucht die ARGE nicht zu interessieren, da dies sog. nachrangige Schulden sind.
(Aufgrund unwirtschaftlichen Verhaltens haben Sie zudem vermutlich selbst diese Schulden herbeigeführt…)
Als Sie Leistungen bezogen haben, da hätte die ARGE umgekehrt ja auch nicht sagen können, „…leider können wir Ihnen momentan nicht den vollen Betrag zahlen, weil Frau Merkel beschlossen hat, Geld für den Wiederaufbau in Timbuktu auszugeben…“ Es gibt eben Gesetze.
Über das monatliche laufende
Einkommen der Haushaltsgemeinschaft Auskunft zu geben , (also über seinen Verdienst gegenüber der ARGE Angaben zu machen) dazu ist Ihr Mann schon verpflichtet. Seine gesamten Ersparnisse muss er jedoch (zumindest nach meiner persönlichn Rechtsaufassung) nicht darlegen.
Ich sehe keinen anderen Weg als das Einkommen zu offenbaren, die anderen Schulden zu beziffern und schriftlich freundlich um Ratenzahlung zu bitten und zu hoffen, dass der Sachbearbeiter der die Rückforderung bearbeitet einwilligt. (Falls Sie ihn nicht durch monatelangen unrechtmäßigen Leistungsbezug verärgert haben.)
Gruß
Gwenhyfar
PS: Wenn Sie schon Mahnschreiben erhalten haben und nun wieder nicht reagieren, wird in Kürze die Folge sein, das ein Gerichtsvollzieher ins Haus kommt. Da müssen Sie dann sowieso die Nachweise erbringen…