Hallo
wie der titel schon sagt ist meine frage „brauche ich ein Haftungsschluss oder Sowas“ im meinen programm?
MFG
Freddy
Hallo
wie der titel schon sagt ist meine frage „brauche ich ein Haftungsschluss oder Sowas“ im meinen programm?
MFG
Freddy
Normalerweise ist so etwas nicht nötig. Wenn du aber einen potentiell gefährlichen Vorgang programmierst kann es natürlich nicht schaden anzumerken, dass du nicht haftbar bist für den Schaden den das Programm anrichten könnte.
hey danke für diese schnelle aw
nein es soll kein schaden anrichten
tz danke
Hi!
bin kein IT rechtler
aber hier ne interessante Seite zumal es auch Versicherungen dazu gibt
http://www.juraforum.de/forum/computerrecht-edv-rech…
Gruß
Hallo Fragewurm,
nein es soll kein schaden anrichten
Es geht nicht ums Sollen , also Schadsoftware!
Wenn du z.B. eine Verkehrsampel programmierst und die Ampel für alle gleichzeitig Grün anzeigt …
Oder du regelst einen Backofen und bei einem Softwarefehler heizt der dann auf 600° auf und die Hütte brennt ab …
Dein Programm schiesst versehentlich das ganze Firmennetzwerk ab, dann gehen die Kassen nicht mehr, Bestellungen können nicht mehr aufgenommen/bearbeitet werden, keine E-Mails, keine Rechnungen und Briefe …
Da könnte schon einer auf die Idee komme, dich haftbar zu machen …
MfG Peter(TOO)
@Mod, prüfen ob Neuanfrage in einem Rechtsbrett besser
wie der titel schon sagt ist meine frage „brauche ich ein
Haftungsschluss oder Sowas“ im meinen programm?
Hallo Freddy,
VB 2013 gehörte ins Brett VB.net, aber ist hier belanglos denn das ist eine rein rechtliche Frage. Denn die Anfrage gehört m.E. in ein Rechtsbrett hier.
Les dir FAQ:1129 durch, lese dir die Anfragen in den Rechtsbrettern durch dannn müßtest du wissen wie du zu formulieren hast.
Ich als Laie sehe da im Streitfall einige Fragen am Horizont.
Hättest du so einen Haftungsausschluß drinhaben müssen?
Wie in etwa hätte der genaue Wortlaut lauten müssen damit er auch bindend ist?
(Ich erinnere da an Gültigkeiten von Klauseln in Mietverträgen die Renovierungspflichten der Mieter betreffen, ja nach Formulierung sind sie gültig oder nicht)
Last but not least, bist du mit einem Hatftungsausschluß, vllt. noch vom „Kunden“ mit Einzelunterschrift anerkannt, in allen Fällen aus dem Schneider?
Gruß
Reinhard
Hallo,
wenn sie das Programm vermarkten wollen, würde ich das auf jedenfall machen…kein Mensch kann heute mehr die Systembedingungen auf einzelnen Computern überschauen (und damit dadurch entstehende Risiken ausschliessen), ausserdem muss man auch immer (sorry) mit der „Unbedarftheit“ der Anwender rechnen, für die man auch keine Haftung übernehmen kann.Ich würde mich mit dem Text einfach an gängige Haftungsausschlüsse halten die man anderso lesen kann.
good luck!
Hallo!!
Wenn Sie das Programm verkaufen wollen sollte ein Haftungsausschluß auf jeden Fall vereinbart werden. Entweder individual-vertraglich, oder durch AGB. Bendenken Sie allein die Gefahr von Folgeschäden, bzw. Schadensersazansprüchen durch Ausfall eines Netzwerks, oder Firmencomputers.
Diesen sollte allerdings ein versierter Anwalt formulieren!
Viele Grüße
Ralf