Haftungsausschluss im Reitverein

Hallo,

heute erhielt ich von der Reitstallbesitzerin einen Zettel mit einer individuellen Haftungsausschlussvereinbarung, d.h. der Reitschüler bzw. Erziehungsberechtigte möchte bitte unterschreiben, dass auf dem Gelände der Reitschule, beim Umgang mit den Tieren, während des Unterrichts sowie allen weiteren Veranstaltungen der Reitschule auf eigenes Risiko und Gefahr teilgenommen wird. Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freie Mitarbeiter. Davon ausgenommen ist ein Verschulden der Reitschule bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.  Sollte dennoch ein Haftungsfall eintreten, so ist dies auf die Höhe der Versicherungssumme der von der Reitschule abgeschlossenen Haftpflichtversicherung begrenzt.

D. h. im Klartext, ich helfe bei einem Turnier beim Kuchenverkauf, mir fällt ein Messer auf den Fuß, ich bin nicht versichert? Ich hole während des Reitunterrichts Pferdeäppel aus der Bahn, mich reitet ein Pferd um und bin nicht versichert? Ich helfe im Stall die Wände streichen, ich rutsche aus und bin nicht versichert? 
Ich falle während des Unterrichts vom Pferd, bin nicht versichert? Mir tritt ein Pferd auf den Fuß, bin nicht versichert?

Ich bin Mitglied im Reitverein, sollte da nicht auch eine Versicherung für solche Fälle vorhanden sein?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo!

Nicht versichert ?
Krankenversichert im Falle eines Unfalls/Unglücks ist man doch selbst bzw. über die Familienmitversicherung der Eltern.
Es ginge also um weitergehende Schäden,etwa bleibende Unfallfolgen bzw. Erwerbsunfähigkeit.

Ja, aber dagegen kann man sich ebenfalls selbst versichern.
Wenn der Reitverein das weitgehend(soweit eben gesetzlich erlaubt) ausschließt, dann ist das so.
Hauptsache man weiß es vorher.
Warum muss der Verein für alles mögliche haften was einem Mitglied auf dem Gelände passiert ?
Für grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz haftet er ja immer. Nur warum sollte er,wenn man selbst als Reiter vom Pferd fällt ? Oder wenn Pferd einen tritt ?
Wird man als Fußgänger umgeritten,dann wäre der Reiter grundsätzlich haftbar zu machen.
Warum der Verein ?

mfG
duck313

Das ist schon klar, wir haben eine private Unfallversicherung!
Was ist aber mit den Leuten, die so etwas nicht haben? Pech gehabt, wenn man z.b. bei einem Turnier ehrenamtlich hilft und dann zu Schaden kommt?
Ich wäre niemals auf die Idee gekommen vom Verein etwas zu fordern, frage mich aber nun, warum muss ich so etwas extra unterschreiben?

Hallo,
Deine normale Krankenversicherung zahlt normalerweise Hobbyunfälle (Reiten gilt bisdato nicht als selbstgefährdende Extremsportart) „an Dir selbst“.

Soll heißen, das Dir in den Fuss gefallene Messer beim Sommerfest ist schon mal „drin“.

Die KV hohlt sich die Kosten ggf. beim Unfallverursacher wieder, wenn denn einer dafür zur Haftung gezogen werden kann (z.B. bei besagtem Vorsatz).

Hier geht es um die Individualhaftung bei einfacher Fahrlässigkeit, zB bei der Aufsichtspflichtverletzung Schutzbefohlener. Eine einfache Reitlehrerin, die ehrenamtlich dort tätig ist, soll zB nicht für den Rest ihres Lebens blechen müssen, wenn einer ihrer 7-jährigen Schützlinge vom Pony fällt und sich eine Querschnittslähmung einfängt. Solche Haftpflichtversicherungen wären dann auch relativ teuer und widerum von der Haftungshöhe her begrenzt. Und diese Höhe ist bei der beschriebenen Verletzung (die im Reitsport leider gar nicht so selten ist), kaum ausreichend. Für „einfachere“ Fälle genügt Deine eigene Krankenversicherung voll und ganz. Für schwerere (lebenslange) Fälle ist die Allgemeinheit der bessere Zahler als eine Privatperson oder ein Verein.

Gruß vom
Schnabel