Hallo Bori74,
vorne Weg der Schaden am Auto kann über die Vollkaskoversicherung des Fahrers laufen. Allerdings wird das eine Stufung der Schadenfreiheitsklasse zur Folge haben. Es gilt alos zu prüfen wie hoch der schaden ist und ob dieser nicht sogar lieber selber getragen werden sollte.
Was den Schaden am Fahrrad an geht:
Bei Schäden an die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstanden sind haftet der Führer des Fahrzeuges auch ohne Verschulden (so genannte Gefährdungshaftung).
Um nun klären zu können ob ein Haftpflichtschaden vorliegt muss die persönliche Situation überprüft werden.
Wohnen die Mutter und der Lebensgefährt zusammen in einer Wohnung oder in getrennten Wohnung.
Sollten die Beiden zusammen wohnen wird das zur Folge haben das der Schaden am Fahrrad der kleinen nicht von der Haftpflicht (egal ob privat oder Kfz) übernommen wird. Aus dem einfachen Grund dass das Fahrrad dann auch zum Hausrat des Fahrers gehört und er sich so zu sagen selber geschädigt hat. Eine Haftpflicht schützt aber nur gegen Ansprüche Dritter…
Auch die Haftpflicht der Eltern des anderen Kindes wird vermutlich nicht zahlen da das Kind zwar schon bedingt Deliktsfähig ist aber vermutlich nicht ahnen konnte das du mit deinem Auto rückwerts die Einfahrt hoch fährst und das Fahrrad platt machst xD.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kiesichen