Haftungsfrage Schaden

Hallo zusammen,

angenommen ein PKW Fahrer überrollt ein kleines Kinderfahrrad, welches in der Auffahrt des Hofes liegt, weil es in seinem toten Winkel lag (Einfahrt im 90 Grad Winkel, Sicht genommen durch Hecke). Hätte das Fahrrad gestanden, wäre es gesehen worden.
Der Fahrzeugboden ist aufgekratzt, das Fahrrad hinüber.
Fahrzeugführer ist Lebensgefährte der Kindesmutter, Fahrrad wurde von fremden Kind dort abgelegt.

Haftet die Vollkasko des Fahrzeuges, die Haftpflicht der Eltern (Kind ist 7 Jahre alt) oder ist das für beide Pech?

Gruß
Bori

Hallo,

mMn müsste die Vollkasko den Schaden am Kfz (Fahrzeugboden) und die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrrad übernehmen. Bei beiden Schäden erfolgt eine Rückstufung (außer Rabattschutz vorhanden) sowie die Selbstbeteiligung in der Vollkasko. Dass der Fahrzeugführer der Lebenspartner der Mutter ist dürfte keine Rolle spielen.
Die Privathaftpflichtversicherung dürfte aus zwei Gründen nicht zuständig sein (höchstens zur Abwehr unberechtigter Ansprüche): Einmal dürfte dem Fahrradbesitzer oder auch dem „Fahrradhinleger“ kein Verschulden nachzuweisen sein. Sonst könnte ich ja über jedes liegende Fahrrad fahren und würde den Schaden am Kfz bezahlt bekommen. Und des weiteren wäre es ein Eigenenschaden sofern die Eltern in häuslicher Gemeinschaft wohnen und dieselbe Privathaftpflichtversicherung haben.

Vielleicht hat ja jemand 'ne andere Meinung.

Viele Grüße
Pitufino

Hallo!

Vollkasko trägt das natürlich, da gibt’s keinen Streit drüber.
Den Sachschaden Kinderrad, so er eingefordert werden würde, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung oder besser der Fahrer selbst .

Aber niemand anders haftet für den Schaden am Auto. Das ist allein Verschulden des Fahrers.
Er darf nicht rückwärts fahren ohne Sicht.
Wenn man schon hört "Hätte es gestanden, dann hätte man es auch gesehen "

Hätte da ein Kind gestanden hätte man es nicht überrollt, wäre das gerade gestolpert und gelegen oder hätte sich nach etwas gebückt, hätte man es überfahren ?

MfG
duck313

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Hallo Bori74,

vorne Weg der Schaden am Auto kann über die Vollkaskoversicherung des Fahrers laufen. Allerdings wird das eine Stufung der Schadenfreiheitsklasse zur Folge haben. Es gilt alos zu prüfen wie hoch der schaden ist und ob dieser nicht sogar lieber selber getragen werden sollte.

Was den Schaden am Fahrrad an geht:
Bei Schäden an die durch die Benutzung eines Kraftfahrzeuges entstanden sind haftet der Führer des Fahrzeuges auch ohne Verschulden (so genannte Gefährdungshaftung).

Um nun klären zu können ob ein Haftpflichtschaden vorliegt muss die persönliche Situation überprüft werden.
Wohnen die Mutter und der Lebensgefährt zusammen in einer Wohnung oder in getrennten Wohnung.

Sollten die Beiden zusammen wohnen wird das zur Folge haben das der Schaden am Fahrrad der kleinen nicht von der Haftpflicht (egal ob privat oder Kfz) übernommen wird. Aus dem einfachen Grund dass das Fahrrad dann auch zum Hausrat des Fahrers gehört und er sich so zu sagen selber geschädigt hat. Eine Haftpflicht schützt aber nur gegen Ansprüche Dritter…
Auch die Haftpflicht der Eltern des anderen Kindes wird vermutlich nicht zahlen da das Kind zwar schon bedingt Deliktsfähig ist aber vermutlich nicht ahnen konnte das du mit deinem Auto rückwerts die Einfahrt hoch fährst und das Fahrrad platt machst xD.

Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Kiesichen