Hallo, grundsätzlich muss man immer nachweisen welcher Schaden entstanden ist. Wenn die Versicherung ausdrücklich Fotos verlangt von den Beschädigungen, dann ist das eigentlich
doch auch fair und aus Kostengründen und der Schnelligkeit (sofortige Reparaturzusage) sinnvoll. Sollte man aus Gründen der Höhe oder des Alters etc. keine Fotos machen können, dann macht es Sinn die Versicherung darüber zu informieren, ggf. können dann die Dachdecker, wenn bereits vor Ort gewesen, die Fotos machen bzw. sollte dann auch ein Gutachter eingeschaltet werden. Es reicht auch, wenn man die Fotos von weitem schießt, damit die Vers. sich einen ersten Eindruck machen kann. Wenn die Freigabe des Auftrages an den Dachdecker rausgegangen ist, dann muss die Fa. ja die Rechnung protokolliert darstellen können, und wenn möglich am besten mit Fotos. Ist ja auch im eigenen Interesse, wenn man evtl. Reklamationen hat um auf die Fotos zurückzugreifen.
Hoffe ich konnte helfen