Hagelschaden nach Unwetter

Bei einem protokollierten mittelschweren Unwetter wurden diverse Dachziegel beschädigt -
dadurch Wasserschaden in Inneren.
Frage: Kann die Versicherung Detail-Bilder vom Schaden verlangen, die vom Dachdecker gemacht werden müssten - wegen der Dach-Höhe.
Ist der Dachdecker dazu verflichtet ?

Danke für die Hilfe !!

Zur Beweissicherung können Fotos schon verlangt werden, aber sicher nicht vom Dachdecker , wenn sich allerdings sonst kein Gutachter finden lässt , wäre das der gangbare Weg. Zu bezahlen natürlich vom VR.

ja das kann verlangt werden, der versicherer muss sich ja ein bild machen können.

Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie selbst nicht in der Lage sind, die Bilder zu machen. Sie soll einen Gutachter schicken. Einige namhafte Versicherungen bieten auch einen Handwerkersevice an - möglicherweise ja Ihr Versicherer auch. Ich empfehle in diesem Fall, diesen zu nutzen. Sie müssen sich dann um nichts kümmern und haben auch keinen Ärger mit einer möglicherweise überhöhten Rechnung des Dachdeckers. Die Branche ist bekannt dafür, sich nach größeren Unwettern aufgrund der großen Nachfrage gesund zu stoßen.

Hallo, der Dachdecker wird dazu beauftragt und macht das dann. Hat mit Verpflichtung nichts zu tun. Ansonsten kann die Versicherung die Bilder fordern, ich würde das sogar eher für den Regelfall halten, da der Versicherung der Schadenfall nachgewiesen werden muss. Fotos sind dafür ideal,
viele Grüße
Andreas

Guten Morgen,
der Dachdecker ist zu gar nichts verpflichtet. Sie aber sind dazu verpflichtet einen Schaden nachzuweisen. Es muss erkennbar sein, das wirklich einen Schaden gegeben hat und welche Art von Schaden. Wenn das der Versicherung reicht durch Fotos oder gar durch einen Sachverständigen.
Sonst könnte man sein Dach auf Kosten der Versicherung neu machen und hinterher behaupten es war ein Sturm oder Hagelschaden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallochen,

natürlich ist der VN (Versicherungsnehmer) immer in der Nachweispflicht. Ok, wenn der Dachdecker vergessen hat Bilder zu schießen, dann kann er oder seine Mitarbeiter eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Es hat ja nicht nur bei Dir gehagelt. Wenn Schäden in der Nachbarschaft können Zeugen benannt werden und auch diese Bilder können helfen. Versicherung muss zahlen!

Ja. Sollte das dem Dachdecker zu viel Mühe sein würde ich mir einen anderen Dachdecker suchen.

was spricht dagegen der Versicherung diese Bilder zu machen?

Hallo, grundsätzlich muss man immer nachweisen welcher Schaden entstanden ist. Wenn die Versicherung ausdrücklich Fotos verlangt von den Beschädigungen, dann ist das eigentlich
doch auch fair und aus Kostengründen und der Schnelligkeit (sofortige Reparaturzusage) sinnvoll. Sollte man aus Gründen der Höhe oder des Alters etc. keine Fotos machen können, dann macht es Sinn die Versicherung darüber zu informieren, ggf. können dann die Dachdecker, wenn bereits vor Ort gewesen, die Fotos machen bzw. sollte dann auch ein Gutachter eingeschaltet werden. Es reicht auch, wenn man die Fotos von weitem schießt, damit die Vers. sich einen ersten Eindruck machen kann. Wenn die Freigabe des Auftrages an den Dachdecker rausgegangen ist, dann muss die Fa. ja die Rechnung protokolliert darstellen können, und wenn möglich am besten mit Fotos. Ist ja auch im eigenen Interesse, wenn man evtl. Reklamationen hat um auf die Fotos zurückzugreifen.

Hoffe ich konnte helfen

Ja, das kann die Versicherung…sollte aber der Handwerker wissen. Bekommt es ja auch bezahlt.
viele Grüsse

Hallo,

für die Schadensbearbeitung und Regulierung ist es normal, dass die Versicherung Bilder anfordert.

Die Handwerker kennen auch die Vorgehensweise und sind sicherlich gerne bereit Ihnen die Bilder zur Verfügung zu stellen.

Hoffe ich konnte Ihnen helfen!

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Viele Grüße