Hallo Carolin,
ist ja garnicht schlecht, dass ihr Euch jetzt schon Gedanken macht was Dein Lebenspartner in einigen Jahren erben wird. Für mich stellt sich ersteinmal die Frage warum der Erblasser nicht die Hälfte des Hauses schon zum jetztigen Zeitpunkt diesem Ehepaar überlässt.
Wäre eine Überlegung wert, denn er könnte schon jetzt den hälftigen Anteil des Grundstückes zum KP X dem Ehepaar zuführen.
Sofern dieses geschieht hat es den Vorteil das ggf. keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Vorgehensweise hängt natürlich von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und Deinem Lebensgefährten ab.
Aber das geht eigentlich an der Frage vorbei …
Die Antwort zuvor vom dem Herrn Pütz ist im grossen und ganzen schon richtig. Ihr müsstes das Haus in Wohnungseigentum aufteilen und anschliessend die Wohnungen mit den entsprechenden SOndernutzungsrechten der Gärten einzel veräussern. Das wäre der normale Weg. Hierbei ist zu berücksichtigen das es eine Objektbeschränkung bei Verkäufen von Privatpersonen gibt. Hinterlässt der Erblasser noch mehrere Objekte die verkauft werden sollen, dann müsst ihr überlegen welche Obekte veräussert werden sollen. Verkauft ihr mehr als 3 Objekte im 5 Jahren, dann fallt ihr unter den gewerblichen Grundstückshandel. Der Verkauf der angesprochenen Haushälfte stellt bei der Bildung von Wohnugneigentum bereits 2 Einheiten dar.
Bitte auch an die Kosten der " Teilung " denken.
Es gibt weitere Möglichkeiten das halbe Objekt an das Ehepaar zu übertragen. Schenkungen, Eigentümergemeinschaft ohne Verkauf ( unter Berücksichtigung des Testamentes ) u.a.
Das ihr wenig im Internet über " Mietkauf " findet liegt an der Tatsache das es diesen oft genannten Mietkauf nicht gibt.
Ich an Eurer Stelle würde ersteinmal den Erbfall abwarten und auch schon im Interesse des Erblasser nicht jetzt schon über das Erbe ggü. dritten verfügen. Wartet ab wie sich der Immobilienmarkt entwickelt und lasst euch zur gegebener Zeit von einem Fachmann beraten.
Mit freundlichen Grüssen
H.
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