Halbes Haus als Mietkaufobjekt verkaufen?

Hallo liebe wer-weiss-was’ler,

mein Lebenspartner wird in einigen Jahren ein 4-Familienhaus erben.

Ein Mieterehepaar hat Interesse angemeldet die Hälfte des Hauses (2 Wohnungen plus Garten) als Mietkaufobjekt zu erwerben.

Über (privaten) Mietkauf findet man nur wenig im Internet. Ist so eine Vorgehensweise sinnvoll?

Finanziert mein Lebenspartner wenn er darauf eingeht dadurch diesem Ehepaar nicht nur dann den Kredit den sie sonst aufnehmen müssten?

Danke für Antworten
Gruss Carolin

Hi,

Finanziert mein Lebenspartner wenn er darauf eingeht dadurch
diesem Ehepaar nicht nur dann den Kredit den sie sonst
aufnehmen müssten?

Genau das tut er. Ich würde darauf keinesfalls eingehen, es sei denn, es soll verkauft werden und das gestaltet sich wegen irgendwelcher Probleme schwierig.

Gruß,
Micha

Hallo,

unter Mietkauf versteht man normalerweise, daß jemand einige Jahre zur Miete wohnt und dann unter Anrechnung der Mieten das Objekt für weniger Geld kauft. Das mag für den Käufer interessant sein, für den Verkäufer wohl kaum. Alternativ gibt es noch den Kauf auf Rentenbasis in unterschiedlicher Ausgestaltung, z.B. unter Berücksichtigung der biometrischen Risiken (Todesfall). Oder aber der Käufer kauft sofort. Denkbar ist auch, daß die Finanzierung des Käufers nicht über die Bank geht, sondern ein privater Darlehensvertrag mit Grundschuldeintragung - evtl. auch einer Hypothek - zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird. Vorteil für den Käufer: die Konditionen sind niedriger als bei der Bank. Vorteil für den Verkäufer: Er bekommt mehr Guthabenzins als von seiner Bank. Geht natürlich nur, wenn die gesamte Summe nicht sofort benötigt wird.

Grüße
Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger

Nachtrag:
Ein halbes HAus tät ich nicht verkaufen. Dann gibt es auch zwei Eigentümer, die sich einig sein müssen. Das Objekt müßte also vorher geteilt werden (Teilungserklärung), also in ETWs umgewandelt werden. Dazu ist eine Abgeschlossenheitsbescheiniugng der Baubehörde erforderlich. Zwei oder später vielleicht noch mehr TeilEigentümern machen einem das Leben nicht leichter :smile:))).

Grüße Georg Pütz
Finanz-Sachverständiger

Hallo Carolin,

ist ja garnicht schlecht, dass ihr Euch jetzt schon Gedanken macht was Dein Lebenspartner in einigen Jahren erben wird. Für mich stellt sich ersteinmal die Frage warum der Erblasser nicht die Hälfte des Hauses schon zum jetztigen Zeitpunkt diesem Ehepaar überlässt.
Wäre eine Überlegung wert, denn er könnte schon jetzt den hälftigen Anteil des Grundstückes zum KP X dem Ehepaar zuführen.
Sofern dieses geschieht hat es den Vorteil das ggf. keine Erbschaftssteuer anfällt. Die Vorgehensweise hängt natürlich von dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und Deinem Lebensgefährten ab.
Aber das geht eigentlich an der Frage vorbei …
Die Antwort zuvor vom dem Herrn Pütz ist im grossen und ganzen schon richtig. Ihr müsstes das Haus in Wohnungseigentum aufteilen und anschliessend die Wohnungen mit den entsprechenden SOndernutzungsrechten der Gärten einzel veräussern. Das wäre der normale Weg. Hierbei ist zu berücksichtigen das es eine Objektbeschränkung bei Verkäufen von Privatpersonen gibt. Hinterlässt der Erblasser noch mehrere Objekte die verkauft werden sollen, dann müsst ihr überlegen welche Obekte veräussert werden sollen. Verkauft ihr mehr als 3 Objekte im 5 Jahren, dann fallt ihr unter den gewerblichen Grundstückshandel. Der Verkauf der angesprochenen Haushälfte stellt bei der Bildung von Wohnugneigentum bereits 2 Einheiten dar.
Bitte auch an die Kosten der " Teilung " denken.

Es gibt weitere Möglichkeiten das halbe Objekt an das Ehepaar zu übertragen. Schenkungen, Eigentümergemeinschaft ohne Verkauf ( unter Berücksichtigung des Testamentes ) u.a.

Das ihr wenig im Internet über " Mietkauf " findet liegt an der Tatsache das es diesen oft genannten Mietkauf nicht gibt.

Ich an Eurer Stelle würde ersteinmal den Erbfall abwarten und auch schon im Interesse des Erblasser nicht jetzt schon über das Erbe ggü. dritten verfügen. Wartet ab wie sich der Immobilienmarkt entwickelt und lasst euch zur gegebener Zeit von einem Fachmann beraten.

Mit freundlichen Grüssen

H.

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