Halbtagsjob und Mini Job Fragen

Hallo,
wenn man einen gut bezahlten Halbtagsjob hat, wo man sozial- und Krankenversichert ist, kann man ja einen Mini-Job annehmen um sein Gehalt aufzubessern. Dort hat man dann (normalerweise) keine weiteren Abzüge für Versicherungen (sofern man dies nicht möchte).
Das ist ja auch oft ein Argument für Arbeitgeber diese Jobs anzubieten, weil das ja auch für sie günstiger ist (ich glaube da gibts dann auch noch mal ne Grenze bei 390 Euro oder so, wo sie darunter noch weniger oder gar nichts zahlen müssen - will ich jetzt gar nicht so vertiefen).

Was mich nun interessiert wäre, was ist, wenn man einen Minijob zur „Hauptätigkeit“ hat und diese Haupttätigkeit nun verliert oder kündigt. Wird der Minijob dann automatisch zur Haupttätigkeit und muss dann der Minijob-Arbeitgeber plötzlich alle Versicherungen zahlen, bzw. wird dann der Minijob besteuert?
Könnte man „nur“ einen Minijob machen, weil es einem zum Beispiel ausreicht und dann gar keine Steuern mehr zahlen, bzw. ist man dann noch versichert? Mal abgesehen davon, dass vermutlich die eigene Rente noch mehr in den Keller geht…

Vielen Dank für die Informationen

Hallo,
der „Minijob“ oder auch „450,00 €-Job“ heisst eigentlich „geringfügige Tätigkeit“ welche selbst keine Krankenversicherungspflicht auslöst. Das bedeutet dass quasi jeder einen solchen Job ausüben kann ohne das dies einen Einfluss auf seine Krankenvesicherung hätte.
Um bei deinem Beispiel zu bleiben - Ein krankenversicherungspflichtiger Beschäftigter mit einer geringfügiugen Beschäftigung nebenher gibt seine Hauptbeschäftigung auf. Damit endet auch zunächste die Mitgliedschaft in seiner Krankenkasse. Tritt nun keine neue Krankenversicherungspflicht aufgrund einer erneuen Hauptbeschäftigung oder Arbeitslosengeldbezug oder Familienversicherung ein oder geht er/sie in die PKV, dann wird er nahtlos, freiwillig bei der bisherigen Kasse weiterversichert und muss gemäss seiner Einkünfte seinen Beitrag zahlen. Zu diesen Einkünften (es gilt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1.61,67 € (2020) zählt das Einkommen aus der geringfügigen Beschäftigung allerdings für die Krankenversicherung nicht, da ja hier der Arbeitgeber bereits eine Pauschale zahlt.
Gruss
Czauderna
PS: Nachtragen will ich allerdings noch Folgendes - werden zwei oder mehrere geringfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt, werden diese zusammengerechnet und bei Überschreiten der 450,00 € kann dann auch Krankenversicherungspfllichht eintreten, aber das nur nebenbei

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Ich vertiefe es kurz mal, auch für dich.
Minijobs sind die teuersten Jobs überhaupt, was die prozuentuale Belastung für Arbeitgeber angeht. Für einen sozialversicherungspflichtigen Job sind ca. 21% extra für den Arbeitgeber, bei einem Minijob sind es über 31%. Wo du die 390 € herhast, weiß ich nicht. Es gibt keine Grenze bei Minijobs für Sozialabgaben.
M.E. sind Minijobs so beliebt, weil hier nach wie vor in vielen, vielen Fällen die Arbeitnehmerrechte mit Füßen getreten werden (können). Egal, ob es Arbeitsverträge, Kündigungsfristen, Arbeiten auf Abruf, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlter Urlaub sind.
Zu deiner eigentlichen Frage hat dir ja Günther schon vollumfänglich geantwortet.

Soon

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Kleiner Nachtrag:

Die 31 % gelten bei gewerblich tätigem Arbeitgeber.
Es gibt auch Minijobs bei Privatleuten , Dort betragen die pauschalen Abgaben „nur“ 14,5 %.
Und das wird auch als Argument genutzt um private Arbeitgeber zum Anmelden der Minijobber zu animieren.

MfG
duck313

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