Halbwaisenrente

Ein italienischer Staatsbürger, der in Deutschland geboren ist, dort gelebt und gearbeitet hat, ist schwer krank geworden und geht in sein Heimatland Sizilien bis zu seinem Ableben zurück. Er hinterlässt in Deutschland seine 3 Kinder, die deutsche Staatsbürger sind (9 Jahre, 19 Jahre, 23 Jahre, alle noch Schüler/Studenten). Frage: Stehen den Kindern Halbweisenrente zu bzw. auch dann noch, wenn er nun seinen ersten Wohnsitz in Sizilien anmelden sollte?

hm… ist die Mutter der Kinder verstorben ?

Ja,

wenn er in der deutschen Rentenversicherung versichert war bzw ist. Innerhalb der EU sollte ein Umzug sowohl für seine eigene Rente als auch die Hinterbliebenen unschädlich sein.

Viel Glück

Barmer

wohl nicht,

deshalb „Halbwaisenrente“.

Gruss

Barmer

Nein, die Mutter lebt noch, es geht nur um die Halbwaisenrente des Vaters, wenn er verstorben ist. Also kann er sich theoretisch in Sizilien ummelden und trotzdem bleibt er in der deutschen Rentenversicherung bestehen ??

Hallo,

Nein, die Mutter lebt noch, es geht nur um die Halbwaisenrente
des Vaters, wenn er verstorben ist. Also kann er sich
theoretisch in Sizilien ummelden und trotzdem bleibt er in der
deutschen Rentenversicherung bestehen ??

Ja. Es wäre allerdings sinnvoll, vorab Kontakt mit der Gesetzl. Rentenversicherung aufzunehmen. Es gibt auch „Verbindungsstellen“ für das Ausland, siehe:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…
Gruß J.K.

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Gruß Perle