Hallo Ann!
Auch wenn wir von der eigentlichen Frage hinsichtlich des Halbwaisenrentenantrages abweichen, muss ich Dir leider nochmals widersprechen:
Die DRV Bund in Berlin ist kein Zusammenschluss der ehemaligen BfA mit den LVAen. Die DRV Bund umfaĂt die ehemalige BfA sowie den ehemaligen VDR - Verband der RentenversicherungstrĂ€ger.
DarĂŒber hinaus gibt es als zweiten bundesweiten TrĂ€ger die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See mit Sitz der Hauptverwaltung in Bochum.
Die ehemaligen LVAen sind nunmehr regionale VersicherungstrÀger und werden z.B. als DRV Rheinland - ehemalige LVA Rheinprovinz - bezeichnet. Diese regionalen TrÀger sind getrennt von der DRV Bund!
Alle sind zusammengefaĂt als âDeutsche Rentenversicherungâ, das ist richtig. Es besteht aber teilweise der Irrglaube, dass âBerlinâ nunmehr alles bearbeite.
Als Aufteilung ist vorgesehen, dass die DRV Bund - incl. KBS - ca. 45 % der Versicherten, die regionalen VersicherungstrÀger ca. 55 % der Versicherten betreuen. Auf die KBS entfÀllt ein Anteil von ca. 5 %.
Im Rahmen dieser Umstrukturierungen ist es dann zu mehreren Fusionen einzelner LVAen gekommen, so z.B. zum bereits angesprochenen Zusammenschluss der drei nördlichen LVAen Hamburg, Schleswig-Holstein und Meck.-Vorp. zur LVA Nord.
Ob diese ZusammenschlĂŒsse und insbesondere die Organisationsreform in der Rentenversicherung, so wie sie gekommen ist, Sinn machen oder nicht, lasse ich jetzt einfach mal dahingestellt. Hierzu gab es mehrere Gutachten und die Organisationsreform wurde ja bereits seit Jahren debattiert. Schlussendlich wurde diese Org.-Reform nicht zuletzt auch deswegen durchgefĂŒhrt, da sich die bisherige Trennung von Angestellten - ZustĂ€ndigkeit der BfA - und Arbeitern - ZustĂ€ndigkeit der LVAen - nicht mehr halten lieĂ. Zudem hĂ€tten voraussichtlich auch die Sonderversicherungsanstalten Bundesknappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse alleine nicht mehr gehalten werden können. Deswegen die Fusion in diesem Bereich.
Ich habe das jetzt mal ein wenig ausfĂŒhrlicher erlĂ€utert, da manche z.B. nicht verstehen, weswegen auf einmal ein anderer VersicherungstrĂ€ger mit noch einem anderen Namen fĂŒr sie zustĂ€ndig ist. Aufgrund der festgelegten Quotenregelung kann es z.B. nĂ€mlich auch dazu kommen, dass die DRV Bund Knappschaft-Bahn-See fĂŒr jemanden zustĂ€ndig ist, obwohl der Betreffende nie etwas mit dem Bergbau, der Bahn oder der Seefahrt zu tun hatte.
GruĂ,
Robert
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