… Auskunft bezüglich privater Pflege eines Angehörigen.Es handelt sich hierbei um meinen Bruder.Dieser ist geistig und körperlich behindert nach einer Pockenschutzimpfung 1965.Er untersteht finanziell dem Bundesversorgungsgesetz und dem Bundesversorgungsamt.Er hat einen Fremdbetreuer obwohl ich die Betreuung übernehmen wollte.Das ist aber ein anderes Thema.Dieser Bruder lebt in meinem Haushalt und ich versorge ihn.Von körperlicher Grundpflege bis essen zubereiten und füttern u.s.w.Der geistige Stand entspricht dem eines Kleinkindes ,er kann sich nicht artikulieren da das Sprachzentrum völlig zerstört wurde.Er kann ein bischen laufen aber nicht lange.Er ist auch nicht sauber,also inkontinent rund um die Uhr.Er hat Pflegestufe V nach Bundesversorgungsgesetz…Sein Pflegeaufwand beläuft sich auf 14 Stunden am Tag.Diese leiste ich ab.Somit komme ich im Monat auf 420 Stunden Pflege.Einen Pflegedienst hat er nicht ,da ich zu Hause bin und mich um ihn kümmern kann und will.Ich kann also nicht arbeiten gehen.Nun bekomme ich seine Pflegezulage,die jedoch zur erbrachten Leistung in keinem Verhältnis steht.Mein Bruder gilt als vermögend Betreuter nicht im Heim lebend.Nun möchte ich diese Pflege auf beruflicher Ebene weiterführen,als selbstständige Privatpflege.Ich möchte mich nur um meinen Bruder kümmern ,nicht um andere menschen hätte auch gar keine Zeit dazu.Da ich diese Arbeit seit 3 Jahren leiste ist es in meinen Augen nur gerecht wenn eine Entlohnung auf einer anderen Ebene erfolgt.Ich möchte auf eigene
Rechnung dieselbe Leistung erbringen.Ist es überhaupt möglich von ehrenamtlicher Pflege auf beruflich zu wechseln?Darf der Betreuer dies ablehnen selbst wenn ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen?Ich will meinem Bruder nicht das Fell über die Ohren ziehen,aber ich muss auch an meine Zukunft denken.Wie würde sich diese Berufsbezeichnung beim Gewerbeamt nennen?Ich bin ja nicht ausgebildet in dieser Richtung,habe nur 48 Jahre Erfahrung mit meinem Bruder.Als was müsste ich dieses Gewerbe anmelden?Als freischaffende Pflegkraft oder was?Da er mein Verwandter ist dachte ich an 6,00 Euro pro Stunde.Bei der Stundenzahl im Monat ist das ausreichend für mich.Wie sieht es mit Mehrwertsteuer aus,funktioniert das wie im Handwerk oder Dienstleistungsgewerbe?Wird die in Pflegediensten überhaupt ausgewiesen?Wer kann mir Rat geben?Danke im voraus
Hallo Edith !
Wärest Du eine examinierte Pflegekraft, könntest Du Dich theoretisch selbstständig machen und nach den Abrechnungsziffern der ambulanten Pflegedienste die Leistungen in der Grund-und Behandlungspflege, sowie die hauswirtschaftlichen Dienste abrechnen. Das geht aber leider nur als ex. Pflegerin/Krankenschwester.
Dazu kommt aber in diesem Fall auch der Umstand, dass Du Dich selbst versichern musst, sprich Dich privat krankenversichern musst , sowie auch für Deine Rente zu sorgen und eine entsprechende Buchhaltung zu führen.
Ich war lange Jahre als Gemeindeschwester ambulant unterwegs und ich möchte Dir sagen, dass ich Dein Modell für unglücklich halte, weil es gut für Dich, wie auch für Deinen Bruder wäre, hin und wieder Entlastung durch eine fremde Pflegekraft zu bekommen, denn auch der beste pflegende Angehörige braucht Abstand und Pause und Dein Bruder wahrscheinlich auch ! Eine professionelle Pflegekraft schaut auch den Allgemeinzustand Deines Bruders mit anderen Augen an, was sehr wohl auch hilfreich sein kann.
Als Pflegende bist Du rentenversichert, als Selbstständige nicht !
Der Trick ist der :
Bitte den Arzt Deines Bruders , eine Verordnung für Behandlungspflege zu schreiben, dann brauchst Du dafür nichts vom Pflegegeld abzugeben ( Behandlungspflege bezahlt die Krankenkasse), hast aber Pfleger zur Seite und Du bist weiterhin durch die Pflege Deines Bruders abgesichert. Nimm auch unbedingt die 14-tägige
Verhinderungspflege in Anspruch, denn Du kannst nur dann Deinen Bruder pflegen, wenn Du selbst gesund bist und bleibst, das ist das Wichtigste !
Herzliche Grüße aus Reichshof,
Dunja Soiron
Generell sind das sehr viele Fragen. Meine Strategie wäre es einen genauen Plan zu machen und dies mit dem Betreuer gemeinsam abzuklären. Eine Unterstützung durch einen geeigneten Pflegedienst würde ich mir aus Ihrer Sicht doch zukommen lassen. Schon damit die eigene Arbeitskraft auf lange sich erhalten bleibt. Sie könnten als private Pflegekraft ihres Bruders durch den Betreuer angestellt werden und somit abgesichert werden.Ich würde zu einer pauschalen Vereinbarung raten, denn nach Stunden läßt sich dies nicht mit dem Arbeitgeberschutzgesetz vereinbaren. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung sollten dabei nicht vergessen werden. Die eine Seite ist Ihre rechtliche und finanzielle Absicherung die andere die ihres Bruders. Beide Seiten sollte man versuchen ganz getrennt zu sehn.Trotz aller Fürsorglichkeit für Ihren Bruder sollten sie auch an sich denken und auch Auszeiten suchen und wieder auftanken.Denn Pflege ist ein hartes aber liebenswertes erfüllendes Brot.
Da Sie viele Fragen hatten habe ich mich nur mit den wichtigsten beschäftigt. Bei weiterem Interesse helfe ich gerne weiter.
Viel Kraft und alles Gute
Annaxyz
Guten Tag,erst einmal danke für die Antwort.ZuIhrer Information ich nehme die Verhinderungspflege in Anspruch.Das Versorgungsamt zahlt für 6 Wochen im Jahr den erhöhten Pflegeaufwand im Verhinderungafall der Pflegeperson.Diese Zeit nutze ich für Urlaub.Für meinen Bruder gelten ein wenig andere Gesetze als für den Normalbürger,da er ein anerkannter Staatsschaden ist.Er war ein gesundes Kind bis er die Pockenschutzimpfung erhielt.Da diese Impfung von staatlicher Seite eine Pflichtimpfung war muss der Staat für ihn aufkommen.Früher Kriegsopferfürsorge heute Impfschadensgesetz.Er untersteht finanziell dem Bundesversorgungsgesetz.Mit dem Betreuer besteht kaum Kontakt.Er hält auch keinen persönlichen Kontakt zum Betroffenen seit 3 Jahren.Weiterhin ist der Betreuer auf sparen fixiert.Mein Bruder erhält kein Taschengeld so das anfallende Kosten für Freizeitgestaltung von mir finanziert werden.Für Anschaffungen gehe ich immer erst in Vorkasse und erhalte dann eine Rückerstattung.Ich kann finanziell auf nichts flexibel reagieren es sei denn ich lege das Geld aus.Dieses geht aber auch nur bis zu einem gewissen Grad weil ich ja nicht Rockefeller bin.Der Betreuer zwingt meinem Bruder eine sparsame Lebensweise auf obwohl ausreichend Geld vorhanden ist.Im Grunde genommen weiß der Betreuer garnichts von meinem Bruder.Er fragt nie wie es ihm geht oder ob etwas benötigt wird auch nicht telefonisch.Ich möchte immer noch die Betreuung übernehmen aber nach meinen bisherigen negativen Erfahrungen werde ich wohl gegen Windmühlen kämpfen.Ich glaube kaum das der Betreuer mich als private Pflegekraft einstellt weil das ja mehr Geld kosten würde.Daran ist mir auch nicht gelegen.Am liebsten wäre mir die Betreuung würde auf mich übergehen so wie ich es von Anbeginn wollte,aber da werde ich wohl Pech haben.Ist doch mein Bruder eine Einnahmequelle die man nicht gern aus der Hand gibt.Pflegegelderhöhungen wurden in den letzten 2 Jahren auch nicht an mich ausgezahlt.Ich bekam immer die gleiche Summe.Erst 2011 hat sich das geändert weil ich den Betreuer darauf hingewiesen habe.Die KFZ Pauschale für Reparaturen und so wurden auch erst auf meinen Hinweis eingereicht und beantragt.Vorher habe ich alles allein finanziert,obwohl das Fahrzeug auf den Namen meines Bruders zugelassen ist.Nun frage ich mich wofür ein Betreuer eigentlich gut sein soll wenn ich erst auf alles aufmerksam machen muss.Ein Pflegedienst würde mir nur etwas nutzen wenn er abends mal auf den Jungen aufpasst damit ich mal ins Kino gehen kann ,aber das gibt es nicht.Am Tage bin ich ja zu hause.Ich bin schon selbstständig habe aber Mitarbeiter die die Arbeit ausführen.Somit bin ich frei für den Bruder.Nur ab und zu Kundenkontakt ist wichtig.Kann mir keiner helfen die Betreuung zu bekommen?Im Betreuungsgesetz steht Familienangehörige können müssen aber nicht die Betreuung bekommen.Im Gesetz steht soviel und keinen interessiert das.Wie zu ersehen bin ich ganz schön gefrustet.LG Edith
Hallo Frau Adam,
bei dem was Sie so schreiben, kann ich Sie gut verstehen das Sie sich um Ihre Zukunft sorgen machen.
Da ich mich nicht selbständig gemacht habe, weiß ich auch nicht so genau bescheid darüber. Fragen Sie doch einfach beim Gewerbeamt nach unter welche Sparte sie dann fallen. Denke aber das Sie sich nicht Pflegekraft nennen dürfen, da Sie keine Ausbildung haben. Kenne noch eine Agentur die selbständige Pflegekräften bei der Vermittlung von Stellen hilft und ihnen Tipps geben könnt. www.pflegeagentur.net
Wünsche Ihnen viel Erfolg
Viele Grüße
Elke
Hallo,
ich kann dir nicht allzu viel dazu sagen. Habe mich noch nicht mit dem Thema beschäftigt, aber ich denke, dass du eine Ausbildung in der Pflege brauchst, bzw. einen Nachweis dafür.
Lg