Auch in öffentlich zugänglichen Gebäuden und großen Industriehallen? Oder muß man dafür Elektromeister sein oder ein paar Jahre als Elektrogeselle nachweisen können? Oder reicht eventuell eine gute Berufshaftpflichtversicherung? Ich würde mich freuen, wenn mir jemand die mir so wichtige Frage beantworten könnte, ggfls mit Gestzeszahlen oder wo ich die Antwort finden kann. Dankeschön.
Hallo !
darf er schon, allerdings nur an schon vorh. oder vom E-.Meister vorbereitete Anschlusspunkte mit dem Netzanschlussgerät.
das sind Niedervolt-Lichtstreifen, die Niederspannung 12 V meist führt bis zu einem Netzteil was sich auch außerhalb des Schutzbereiches befinden muss.
Niedervoltmäßig ist alles steckerfertig bzw. nach Maß konfektionierbar . Dazu reicht eine unterwiesene Person. Fliesenleger kann das durchaus machen, sicherlich nach Unterweisung vom Hersteller und weniger als Erstprojekt bei einem Kunden.
Nicht umsonst sind es ja gerade Firmen aus dem Bereich Fliesenzubehör (Schlüter u.a.) die solche Lichtsystem fürs Bad anbieten. Man wendet sich also schon an den Fachmann für Fliesen.
Ab Netzteil und zurück bis E-Verteilung ist Sache des E-Meisters.
Es ist ähnlich wie bei Küchen, auch die Küchenbauer dürfen Herd, Backofen und Licht unter Hängeschränken an vorbereitete Anschlüsse anschließen. Aber eben nicht diese Anschlüsse erst herstellen, wenn nichts vorbereitet war.
MfG
duck313
Ja, wobei die auch dafür irgendeinen „Schein“ brauchen, den sie regelmäßig (jährlich?) erneuern müssen.
Vielen Dank für die Antworten, es geht aber nicht nur um 12Volt, sondern um 200 oder 300 Watt Strahler mit 220 Volt Anschluß. Manchmal wird auch die Zuleitung komplett neu gezogen, von der Verteilerdose zur Lichtquelle. Meine Frage bezog sich nicht nur auf LED im Rahmen des Fliesenlegens. Bei der LED Arbeit kommt es meist gar nicht zum Fliesenlegen. Das sind zwei unterschiedliche Gewerke, die meist gar nichts miteinander zu tun haben.
Einen „Schein“ schon, das ist eine Unterweisung/Schulung .
Aber die muss m.E. nicht regelmäßig erneuert werden.
Ich habe wegen des „Fliesenmeisters“ meine Antwort auf Licht im Bad abgestellt.
Nein, so wie gefragt geht das nicht. Ein Fliesenlegermeister oder auch E-Geselle ( der ist zwar elektrisch ausreichend ausgebildet und befähigt) darf nicht solche umfangreichen Arbeiten selbstständig durchführen.
Dazu wäre ein zugelassener E-Meisterbetrieb nötig.
Noch mal zur Abgrenzung: Artverwandte Berufe können begrenzte E-Arbeiten (mit) übernehmen, dazu gehört ausdrücklich nicht die Leitungsänderung oder Arbeiten am Sicherungskasten oder Verteilern.
Beispiel: Im Laden- oder Messebau gibt es vorbereitete Lichtauslässe mit Stecksystemen. Da braucht es keinen Elektriker um Leuchten zu montieren, wenn solche Steckersystem in einer Hohldecke/Rasterdecke hin- und hergezogen und zu neuem Austritt verlegt werden (ohne Kabelarbeiten zu erfordern !).
Die Erstausstattung mit solchen Steckersystemen wäre E-Meister Pflicht. Den Tausch von steckerfertigen Leuchten machen auch elektrotechnisch unterwiesene Personen.
Als Fliesenmeister kannst Du schwerlich Lichtanlagen in Betriebshallen oder öffentlichen Einrichtungen installieren. Hier nicht einmal wenn man „nur“ alte Leuchte gegen neue Leuchte tauscht.
Ein E-Geselle als dein Angestellter dürfte das auch nicht, hier rein rechtlich. Praktisch könnte und dürfte er es. Als Angestellter eines E-Meisters würde er es ja auch machen müssen.
MfG
duck313
hi,
Profitieren Sie weiterhin von Ihrem erworbenen IHK-Zertifikat „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ und kontrollieren Sie rechtzeitig dessen Laufzeit.
Mit dieser eintägigen Nachschulung ermöglichen wir Ihnen, die Gültigkeit Ihrer Qualifikation fristgerecht und ohne großen Aufwand zu verlängern, damit Sie wieder auf dem aktuellen Stand sind.
Fällt aber auch aus, da es offenbar eigenständige Arbeiten sind.
grüße
lipi
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Manchmal wird ja sogar auch von 12 auf 220 Volt umgekabelt oder eine LED Röhre neu verdrahtet damit sie auch funktioniert, alles von einem Fliesenlegermeister. Ich habe mir so etwas schon gedacht. Vielen Dank für die Auskunft und die Zeit.
Unser Küchenverkäufer hat mir das so gesagt.
Das darf noch nicht einmal ein Elektromeister, wenn er nach dem Umbau nicht die äußerst umfangreichen Prüf- und Dokumentationspflichten eines Leuchten-Herstellers erfüllt. Durch den Umbau wird man zum Hersteller.
Also CE-Prüfungen und Dokumentation. Registrierung als Elektrogeräte-Hersteller (wegen Elektroschrottrücknahme). Produkthaftpflicht.
Hierbei verstößt der Fliesenleger gegen die Handwerksordnung. Zudem arbeitet er ohne Betriebshaftpflicht, weil diese keine Schäden illegaler Betätigung in fremden Gewerken abdecken würde. Zusätzlich verstößt er gegen die Niederspannungsanschlussverordnung, die solche Arbeiten nur durch eingetragene Elektrobetriebe zulässt.
Da er als Laie Fachkraft-Arbeiten durchführt, verstößt er vielleicht auch uniwssentlich gegen elementare VDE-Regeln. Wer gegen diese anerkannten Regeln der Technik verstößt UND dabei bei der Arbeit an einer technischen Einrichtung in einem Bauwerk Leib oder Leben von Menschen gefährdet, wird nach §319 StGB mit bis zu drei Jahren bestraft. Sollte er also einen Fehler machen, durch den ein Brand oder ein Stromschlag entstehen kann, dann steht er vor dem Strafrichter.