Mein Chef hat mir letzten Monat für abgelaufene Ware Geld vom Lohn abgezogen. Ist das erlaubt?
Erlabt ist es nicht. Du kannst ja die Ware schlecht jemanden aufzwingen. Wie hat er es begründet? rein Interessenshalber.
So richtig hat er es nicht begründet, eigentlich gar nicht. Es stand auf meiner Lohnabrechnung. Ab dem 13 Dezember hat jeder Kassierer seinen Bereich den er nach abgelaufener Ware kontrollieren muß.
Das wäre allenfalls dann erlaubt, wenn Du laut Vertrag dafür verantwortlich wärst, dass alle Ware vor dem Verfallsdatum verkauft würde und wenn Du auch eine realistische Chance hättest, das zu bewirken, sonst aber nicht.
Normalerweise ist das allein sein Risiko als Unternehmer, denn Du enstcheidest ja nicht darüber, was in welcher Menge bestellt wird.
Hallo!
Mein Chef hat mir letzten Monat für abgelaufene Ware Geld vom
Lohn abgezogen. Ist das erlaubt?
Ich habe den Eindruck, an deiner Schilderung fehlen wichtige Details. Oder bestellt der Chef einen Lastzug Milch, 10 Packungen werden verkauft und 10.000 vom Lohn abgezogen, weil inzwischen abgelaufen? Doch wohl nicht.
Vermutlich gibt es die Anweisung, die Ware mit dem frühesten Ablaufdatum nach vorne zu stellen, statt sie nach hinten ins Regal zu schieben und frische Ware einfach vornean zu packen, wie es am bequemsten wäre, wenn einem die Ware egal ist. Ganz sicher wird der Chef bei verderblicher Ware auf die Einhaltung der fifo-Regel achten. First in - first out, d. h. die zuerst ins Regal gestellte Ware (also die älteste Ware) muß zuerst verkauft werden. Wenn es diese überall ganz selbstverständliche Anweisung/Vorgehensweise gibt und Angestellte ignorieren diese Regel, verursachen sie vermeidbaren Schaden und werden dafür haftbar gemacht.
Gruß
Wolfgang
wegen der Nichtbeachtung der FAQ:1129 bei der Frageformulierung nur die kurze Antwort:
Es kommt auf den Einzelfall an und der AG hat bestimmte Formvorschriften zu beachten.
Allerdings kann dies nur ein Fachanwalt vor Ort seriös beurteilen.
ebenfalls grußlos
Fachfremd
Hallo!
Lieber Wolfgang
Wenn es diese überall ganz
selbstverständliche Anweisung/Vorgehensweise gibt und
Angestellte ignorieren diese Regel, verursachen sie
vermeidbaren Schaden und werden dafür haftbar gemacht.
So gerne ich Deine differenzierten und sachkundigen Beiträge in anderen fachlichen Zusammenhängen lese - von Arbeitsrecht soltest Du mangels Kenntnissen besser die Finger lassen, da fehlen Dir einfach diese Fachkenntnisse.
Du hast Dich hier auf das hochkomplizierte Thema „Arbeitnehmerhaftung“ vorgewagt, das fast ausschließlich mangels gesetzlicher Regelungen durch Richterrecht gestaltet wurde.
Am Beispiel des UP müßte zB geklärt werden:
- Gibt es klare Arbeitsanweisungen ?
- liegt überhaupt ein persönliches Verschulden im konkreten Einzelfall vor ?
- Falls ja, wie hoch ist der Verschuldensgrad ?
- Hat der AG seinen Anspruch form- und fristgerecht geltend gemacht ?
- Gibt es zu beachtende arbeitsrechtliche/tarifliche Vereinbarungen zur Arbeitnehmerhaftung (evtl. mit Haftungsausschlüssen)
- Falls ja, sind diese Vereinbarungen überhaupt rechtswirksam ?
- Hat der AG den Selbstbehalt des AN beachtet ?
und, und, und…
Der Standpunkt des „Herr im Hause“ hilft im Arbeitsrecht in den meisten Fällen nicht weiter.
Gruß
&Tschüß
Wolfgang
dito
So ganz langsam kommen ja Details, schreib doch bitte noch ein wenig mehr Infos.
Hallo,
das ist etwas schwierig zu beantworten.
Ist dies schon einmal vorgekommen? Gibt es Regelungen im Vertrag oder sonstige Anweisungen zu dem Thema? Wurde dies bei anderen Angestellten auch so gehandhabt?
Bitte einfach mehr Details benennen, andernfalls kann ich dazu nichts sagen.
Gruß
Buki