Hallo ich bin in ein graben gefahren habe den unfall ort verlassen und habe das auto stehen lassen ich weiß auch nicht was mich dazu getrieben hat einfach abzuhauen vielleicht schock das auzto wurde abgeschleppt das die kosten ich tragen muss ist mit klar aber kann es strafliche folgen für mich haben ??? z.b führerschein entzug oder sonstiges ??? bitte um antworten schnellst möglich ich danke euch schonmal im voraus
Hallo!
Ich wüsste schon einen Grund außer Schock,warum man abgehauen ist.
Unfallflucht nennt man es,wenn man Schäden an anderen Personen,Fahrzeugen oder Gegenständen(Schild,Baum…) verursacht hat.
Nur in Graben rein,da wird es ja kaum oder keinen Schaden angerichtet haben.
Warum wurde Auto abgeschleppt und wer hat das veranlasst ? Die Polizei ?
Dann stand der Wagen also im Wege oder warum hat man nicht den Halter aufgefordert,ihn dort wegzuschaffen ? Wagen unverschlossen ?
mfG
duck313
Hi Donald,
Ich wüsste schon einen Grund außer Schock,warum man abgehauen
ist.
aber junge Leute trinken doch gar kein Bier mehr
Nur in Graben rein,da wird es ja kaum oder keinen Schaden
angerichtet haben.
was, wenn dort die Rosenzucht des Bürgermeisters in Hintertupfingen zerstoert wurde … Gab es da nicht mal nen Film, bei dem der Verursacher (war glaub ich aber nen Zaun involviert), danach verknackt wurde, dort den Landarztposten zu uebernehmen …
Ansonsten war das UP doch FAQ 1129 verletzend … und wird deshalb sowieso geloescht werden.
Gruss
n.
Moin,
das gehört zwar eher in das Brett Verkehrsrecht, aber egal:
Klar, das war eindeutig Verkehrsunfallflucht. Das ist eine Straftat.
Auch wenn immer vermutet wird dass eine Verkehrsunfallflucht nicht vorliegt, solange nur das eigene Fahrzeug beschädigt ist.
Hierbei liegt aber eine vorsätzliche Verletzung der Aufklärungspflicht vor, denn ein Unfall war es per Definition trotzdem.
Desweiteren ist eventuell ein Flurschaden entstanden, es gibt also dann doch noch einen weiteren Geschädigten als nur man selbst.
Die sogenannte „goldene Brücke“ gemäss §142 Abs.4 StGB kommt hier auch nicht in Frage, da es sich nicht um einen Unfall im ruhenden Verkehr handelte.
Mach Dich also auf Ärger sowohl mit der Polizei als auch mit der Versicherung gefasst.
Gruss Jakob