Hallo zusammen, ich brauche eine qualifizierte Antowrt zu meiner Frage: Darf mich mein Arbeitgeber in der Probezeit während einer Arbeitsunfähigkeit zu Hause aufsuchen, um mir gemeinsam mit einem anderen Arbeitnehmer zusammen eine Abmahnung zu übergeben?
Die Abmahnung enthält noch nicht einmal einen Adressaten, noch einen Absender, ist die dann überhaupt rechtskräftig, mal abgesehen von der Begründung? Vielen Dank für die Antworten.
Wie lautet denn dann überhaupt die Abmahnung?
Eine Abmahnung scheint es nicht zu sein, denn drei Kriterien sind nicht erfüllt, allenfalls eine Ermahnung (aber auch da habe ich meine Zweifel). Lies bitte diesen Hinweis: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abmahnung_Ermahnung.html
also wenn dich dein AG in der Probezeit bereits zu Hause besucht und dir persönlich eine Abmahnung überreicht, würde ich mir spätestens zu diesem Zeitpunkt die Frage stellen ob dies auch die richtige Firma für mich ist.
Vielen Dank, das ich den Job wechsele, steht schon fest, denn die Firma begeht Verstöße gegen die Handwerksrolle und fördert daher Schwarzarbeit, usw usw. Dem Entgegenwirken zu diesen Machenschaften sind von mir schon in die Wege geleitet, und Bewerbungsgespräche bei anderen Firmen laufen bereits.
Dann geh zum Anwalt, nur dort gibt’s die gewünschte (und wie ich fürchte: dringend benötigte!) qualifizierte Antwort…
Er darf bei dir Klingeln. Du musst ihn nicht hereinlassen.
Vermutlich wollte er auch mal kontrollieren, ob du wirklich krank bist.
Das ist kein schöner Stil, aber da du ihn hereingelassen hast, ist es nicht verboten.
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Eine Abmahnung muss ein konkretes Vorkommnis bezeichnen. (Etwa: Sie kamen am 12.03.19 um 8:17Uhr in den Betrieb. Sie rauchtem am 04.03.19 vormittags im Aufenthaltsraum.)
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Die Abmahnung muss klarstellen, dass dies ein Vertragsverstoß ist. (Laut AV ist der Arbeitsbeginn 08:00 Uhr. Laut Betriebsvereinbarung darf nur im ausgewiesenen Raucherbereich vor der Halle geraucht werden.)
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Es muss aufgefordert werden, sich in der Zukunft korrekt zu verhalten. (Wir erwarten von Ihnen, dass Sie zukünftig pünktlich erscheinen werden / nur im ausgewiesenen Bereich rauchen.)
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In der Abmahnung müssen die Konsequenzen angdroht werden. (Für den Wiederholungsfall behalten wir uns arbeitsrechtliche Schritte vor, die bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können.)
Für eine Abmahnung ist die Schriftform nicht vorgeschrieben. Durch die persönliche Übergabe mit einem Zeugen sind Adressat und Absender eindeutig definiert, obwohl nicht schriftlich festgehalten.
Der Vorgang ist wohl schon Vergangenheit.