Hallo,Ende November haben wir uns für

… eine Immobilie entschieden. und durch eine Beraterin der BHW eine Finanzierung angefragt.
Uns wurde zugesichert, dass wir eine Antwort innerhalb 2 Wochen bekämen und schon mal einen Notartermin vereinbaren können.Ganz vorsichtlich haben wir den Notartermin für in drei Wochen vereinbart. Bis dahin kam keine Antwort von der Bank. Es wurden noch eineige Unterlagen von uns verlangt,die wir innerhalb 24 Stunden der Beraterin zur Verfügung gestellt haben.Und so ging es weiter. Bei jeder NAchfrage, wie es ausschaut, wurde uns gesagt, dass alles in Ordnung sei und wir einen neuen Notartermin vereinbaren können. Aber es kam immer noch keine schriftliche Zusage direkt von der Bank.Ende Januar hiess es, es sei alles in Ordnung,aber unser Antrag sei schon veraltet und wir müssen ihn erneut unterschreiben.Der Verkäufer hatte noch Geduld. Dann hiess es,jetzt sollte ein Gutachter der Bank die Immobilie bewerten,obwohl uns die Beraterin im Vorfeld schon erklärt hatte, dass bei diesem Preis kein Wertgutachten von der Bank erstellt werden muss.
Nach ca.2,5 Monate hat der Verkäufer einen anderen Interessenten zugesagt,der damals schon zurückgestellt wurde.
Meine Frage wäre,haftet die Beraterin in diesem Fall?Wer zahlt uns die Kosten den Gutachter am Anfang,den wir selbst beauftragt hatten, die …zig Fahrten bis zum Haus etc.?
Und letztendlich erwerben wir die Immobilie nicht,die wir haben

Danke für Eure Antworten

Wurde euch das denn verbindlich schriftlich zugesagt seitens der BHW?
Ansonsten ist doch wohl klar, dass man sich auf sowas nicht einfach verlässt bei so einer wichtigen Sache…

Gruß
Granini

Uns wurde zugesichert, dass wir eine Antwort innerhalb 2 Wochen bekämen

Das sollte heutzutage innerhalb von 48 Stunden machbar sein.

Meine Frage wäre,haftet die Beraterin in diesem Fall?

Das glaube ich kaum, da die Beraterin keine Darlehenszusage geben kann.

Wer zahlt uns die Kosten den Gutachter am Anfang,den wir selbst beauftragt hatten, die …zig Fahrten bis zum Haus etc.?

Keiner. Warum auch ?

Und letztendlich erwerben wir die Immobilie nicht,die wir haben

Ihr habt weder einen Rechtsanspruch auf ein Darlehen, noch darauf eine spezielle Immobilie zu kaufen.

Danke für Eure Antworten

Bitte, bitte

Nordlicht

… eine Immobilie entschieden. und durch eine Beraterin der
BHW eine Finanzierung angefragt.
Uns wurde zugesichert, dass wir eine Antwort innerhalb 2
Wochen bekämen und schon mal einen Notartermin vereinbaren
können.

Eine Beurteilung ob eine Finanzierung auf Grund der Einkommenssituation möglich ist, müsste jeder BHW-Berater die Möglichkeit haben. Dies kann er sofort beurteilen - dafür benötigt dieser keine 2 Wochen.
Ergänzend werden dann die notwendigen Unterlagen vom Kunden angefordert, wie Einkommensnachweise, Übersichten der Guthaben,
Verkaufsunterlagen wie Grundbuchauszug, Pläne und Bilder des Objektes.
Diese Unterlagen werden dann der BHW-Kreditsachbearbeiterin vorgelegt und diese kann im Normalfall eine Entscheidung innerhalb von 1 Tag treffen.

Könnte es auch sein, dass es sich bei dieser sogenannten Beraterin um eine nebenberufliche Vermittlerin gehandelt hat ?

Ganz vorsichtlich haben wir den Notartermin für in drei
Wochen vereinbart. Bis dahin kam keine Antwort von der Bank.
Es wurden noch eineige Unterlagen von uns verlangt,die wir
innerhalb 24 Stunden der Beraterin zur Verfügung gestellt
haben.Und so ging es weiter. Bei jeder NAchfrage, wie es
ausschaut, wurde uns gesagt, dass alles in Ordnung sei und wir
einen neuen Notartermin vereinbaren können. Aber es kam immer
noch keine schriftliche Zusage direkt von der Bank.Ende Januar
hiess es, es sei alles in Ordnung,aber unser Antrag sei schon
veraltet und wir müssen ihn erneut unterschreiben.

Nach diesem Text zu urteilen, müsste es doch auch jedem Unkundigen auffallen, dass diese sogenannte Beraterin völlig überfordert war,
bzw. keinen blassen Schimmer hat.
Kontaktaufnahme mit dem Leiter der BHW-Beratungsstelle wäre sinnvoll gewesen - warum wurde dies nicht getan ?

Alternativ - hätte man sich auch an jedes andere Kreditinstitut wenden können.

Der
Verkäufer hatte noch Geduld. Dann hiess es,jetzt sollte ein
Gutachter der Bank die Immobilie bewerten,

Von wem kam denn diese Nachricht ?
Von dieser sogenannten Beraterin ?

obwohl uns die
Beraterin im Vorfeld schon erklärt hatte, dass bei diesem
Preis kein Wertgutachten von der Bank erstellt werden muss.
Nach ca.2,5 Monate hat der Verkäufer einen anderen
Interessenten zugesagt,der damals schon zurückgestellt wurde.
Meine Frage wäre,haftet die Beraterin in diesem Fall?Wer zahlt
uns die Kosten den Gutachter am Anfang,den wir selbst
beauftragt hatten,

Und warum haben Sie den Gutachter beauftragt ?

Hallo auch eine mündliche Zusage kann rechtliche Folgen haben. Für diesen Fall ist also zu klären, gibt es für gewisse Aussagen Zeugen, Beratungsunterlagen, Mails? Dann könnte die Beraterhaftung unter Umständen eine Kostenerstattung möglich machen.
Hier sollte sich eine Rechtsanwalt mal ein Bild machen.