Hallo erstmal, Ich wurde vor zwei Wochen wegen gefährlicher Körperverletzung von zwei Typen angezeigt obwohl es aus meiner Sicht nur Notwehr war. Was für eine strafe könnte jetzt auf mich zukommen? P.s ich bin vorbestraft wegen fahren ohne fahrerlaubniss. Vielen dank im voraus
Du wirst wohl eine Vorladung bekommen von der Polizei die du wahrnehmen solltest ansonsten lädt dich der Staatsanwalt vor und bei dem musst du erscheinen. Eine gef. Körperverletzung ist ja nicht ohne. Allerdings wenn du sagst es wäre Notwehr musst du die beiden ebenfalls Anzeigen wegen was auch immer sonst stehst du als allein schuldiger da.
Hallo, um dazu eien Aussage treffen zu können, müßte man zumindest mal den Tathergang wissen. Bei gefährlicher Körperverletzung ist immer eine Waffe im Spiel. Welche? Wer ist verletzt worden und wie schwer und wodurch? Durch die Waffe? Wieso Notwehr? Zeugen? Also das sind viele Fragen, die zu einer Beurteilugn aber notwendig sind.
Es gibt wegen einer Straftat keine pauschale Verurteilung sondern Richter beurteilen immer den Einzelfall und die individuelle Schuld.
Gruß KL
Hallo,
die Strafandrohung bei einfacher Körperverletzung liegt gemäß § 223 StGB bei Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
Für gefährliche Körperverletzung liegt die Strafandrohung gemäß § 224 StGB bei Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen mindestens 3 Monate bis zu 5 Jahren.
Der Versuch ist in beiden Fällen strafbar.
(Die Strafe kann allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden.)
Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt
Hallo,
Laut Strafgesetzbuch kann sich die Strafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren in schweren Fällen erstrecken. Allerdings entscheidet der Richter über das genaue Strafmaß. Wenn es wirklich Notwehr war und der Richter das auch so sieht kann die Strafe wesentlich milder ausfallen.
MfG
L.Armbrust
Hallo,
Also erstmal bezweifel ich dass du dafuer vorbestraft bist. Hast du mehr als 90 Tagessätze Strafe bekommen? Und die andere Sache ist unabhängig davon. Wenn es Notwehr ist, wird es entweder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht feststellen. die Polizei schreibt so oder so erstmal die Anzeige. Bezüglich der zu erwartenden Strafe kann schwer etwas Aussagen. Aber in der Regel bleibt es hierbei bei einer Geldsatrafe und ggf. sozialstunden, je nach dem wie alt du bist.
Hallo Maik,
die Frage ist relativ schwierig zu beantworten, da ich die Gesamtumstände nicht kenne. Wenn es aus deiner Sicht Notwehr war, musst du das auch in deiner Beschuldigtenvernehmung angeben. Bist du dir deiner Schuld jedoch bewusst, dann sag nichts und such dir einen Anwalt. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor, wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte. Die eine Vorstrafe wird dir nicht so hoch zur Last gelegt. Sollte die Zahl 1994 dein Geburtsjahr sein, kommt eh Jugendstrafrecht zur Anwendung. Dort könnte dir ein Arrest von vielleicht 4 Wochen auferlegt werden. Zudem wird deine persönlichen Verhältnisse mit in das Urteil einbezogen, das heißt deine Entwicklung, Lebensverhältnisse, Bildungsstand und geistige Reife.
Bleib bei der Wahrheit und zeig Reue, dann wird das vor Gericht auch belohnt.
Viele Grüße
Hallo und: Sorry, aber so kann man die Frage nicht beantworten!
Hier muss man schon tiefer einsteigen: Was genau ist diesmal passiert? Gefährliche Körperverletzung kann sehr vielseitig sein: Treten mit (Arbeits-)Stiefel, Schlagen mit einem Stock, aber auch Benutzung einer Schusswaffe …Inwiefern Notwehr? Aus Deiner Sicht vielleicht, aaaaber aus einer aussenstehenden Sicht?
Die Vorstrafe - wie hoch, wie lange her? Auch hier spielen wieder die Einzelheiten eine Rolle …
Die einzige, DEFINITIVE Antwort, die ich hier geben kann ist:
Auf „gefährliche Körperverletzung“ stehen 3 Monate bis 10 Jahre, bei „Notwehr“ selbstverständlich Freispruch (u.U. kommt es hier noch nicht einmal zu einer Verhandlung, wenn die Polizei in ihren Ermittlungen auf Notwehr erkennt und die Staatsanwaltschaft sich dem anschließt).
Das war es auhc schon.
Und hier entscheidet allein der Richter nach Würdigung ALLER Umstände und Aussagen.
Trotzdem hoffe ich, dass es wirklich Notwehr war…
Die Frage lässt sich so nicht beantworten. Dafür ist die Rechtsprechung viel zu komplex. Der Strafrahmen reicht vom Freispruch oder Einstellung (z.B. Notwehr) über Geld- und Bewährungsstrafen bis hin zu 10 Jahren Gefängnis. Hier kommt es ganz auf die Tatumstände an. Das Fahren ohne FE dürfte keine große Rolle spielen, da es zu einer völlig anderen Deliktgruppe gehört. Vor Gericht würde es mit erwähnt werden, weil es im Bundeszentralregister steht und der Auszug daraus verlesen wird. Aber wenn es sich dabei „nur“ um eine Jugendsünde gehandelt hat und nichts ernsteres dahinter steckt, spielt es keine Rolle. Wichtig wird es sein, den Sachverhalt in der Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei richtig darzustellen und sich spätestens nach Erhalt eines Strafbefehls (falls es nicht schon vorher von der StA eingestellt wurde) um einen Anwalt zu kümmern.
Hallo,
diese Frage kann hier nicht beantwortet werden. Da spielen zu viele Faktoren eine Rolle. Ich würde unbedingt einen Rechtsanwalt aufsuchen und dem deine Gesamtsituation schildern. Dann kann der eine grobe Prognose abgeben über deine Chancen vor Gericht (wenn es dazu kommt).
Gruß
H.H.
Siehe dazu § 224 StGB, dort steht alles.
mfg. W.
Hallo erstmal, Ich wurde vor zwei Wochen wegen gefährlicher
Körperverletzung von zwei Typen angezeigt obwohl es aus meiner
Sicht nur Notwehr war. Was für eine strafe könnte jetzt auf
mich zukommen? P.s ich bin vorbestraft wegen fahren ohne
fahrerlaubniss. Vielen dank im voraus
Erstmal einen Anwalt nehmen und mit dem alles besprechen,
denn die gef KV muss auch erst bewiesen werden und wenn
Notwehr vorliegt kann es nicht zur Bestrafung kommen, auch nicht
wenn man eine Vorstrafe hat.
Hallo User
Ersteinmal, das eine hat mit dem anderen nichts zu tuen.
Gefärl.KV ist kein Kavaliersdelikt. Da keiner von uns dabei war würde ich auf jedenfall eine Rechtsanwalt bemühen. Denn da stehen Rechtsfragen offen die ein Laie nicht bewältigen kann, weil es auf jedes Wort und jede Person ankommt. Wie die Frage gibt es Zeugen für die Tat und deren Ablauf die objektiv subjektiv gefärbet aussagen können und es auch wollen? Notwehr setzt gewisse sachen vorraus und lässt sich durch das Handeln den Akteure feststellen. Da es unterschiedliche Rechtssprechung zu dem Thema Notwehr gibt, ist es dann eine Frage der Auslegung ob dein Handeln oder das der Anderen mit Notwher zu tuen hat oder nicht. Also mein Rat ab zum Rechtsanwalt sonst machts du miese nicht nur finaziell.
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Hallo
Tja, leider kann nur der Richter sagen, was auch dich zukommen kann. Grundsätzlich bei gef. KV eine Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe. Aber das ist sehr stark Einzelfallabhängig und kann dir keiner sagen, der nicht genau weiß was vorgefallen ist.
Gruß
na, es kommt halt daruaf an, wer die schlägerei oder was immer angefangen hat…wenn du angegriffen wurdest und dich nur gewerht hast, kann dir eigtlich nichts passieren. es sei denn, du hättest „mit kanonen auf spatzen geschossen“, also völlig überreagiert und zb den agriff eines ohnehin körperlich unterlegenen mit einem messer oder knüppel oder so beamtwortet…
daS WORT „gefährliche“ !!! körperverletzung gefällt mir nicht, denn das bedeutet eigentlich genau so etwas, dass du eine waffe eingesetzt hast oder mit mehreren auf einen einzelnen los sweid oder so was…
gruss
mike
Das ist alles zu schwammig.
Du hast schon einige Antworten bekommen, die sagen, dass du einfach ins Gesetz schauen sollst und es wurde geschrieben, dass deine Infos einfach zu wenig sind und dass letztendlich der Richter entscheidet, ob du aus Notwehr gehandelt hast.
Da kann ich mich nur anschließen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine einschlägige Vortat in Bezug auf Körperverletzung.
Das kommt ganz darauf an wie man die Gefährliche Körperverletzung Interpretiert! Das kann anfangen bei einer leichten Gehirnerschütterung bis zu schweren Knochenbrüchen im Krankenhaus. Je nachdem wie Schlimm die Verletzungen ausgefallen sind erwartet die eine Härtere Strafe. Ich geh davon aus, dass wenn Krankenhaus kosten & Krankentransport kosten angefallen sind du diese natürlich erstatten musst. Eine Bewährungsstrafe ist im falle der Nachgewiesenen Schuld warscheinlich, und wenn dein Opfer weiterhin an Schmerzen leidet wird darauf hin noch eine Schmerzensgeld Zahlung auf dich zukommen.
lass es einfach über dich ergehen ich mein damit die vernehmung dort kannst du es aus deiner sicht erzählen. die rechtfertigungsgründe für straflosigkeit sind in deinem fall halt notwehr. darüber entscheidet dann der staatsanwalt ob anklage erhoben wird oder nicht. zum schluss entscheidet darüber ein richter in der hauptverhandlung.