Hallo es geht um die Gläubiger-Identifikationsnummer

Die frage ist wo muss die Gläubiger-Identifikationsnummer die ja ab
Februar 2014 angegeben werden soll,auf Rechnungen auf Angebote oder sonsige Schrieftstücke wiest ihr da einen Raht.Karl-Heinz

Hallo!

Lies mal hier rein:http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/Ker…

Brauchen tut es nur derjenige, der Lastschriften einziehen will.

MfG
duck313

Hallo,

die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz muss dem Kunden vor einer SEPA-Lastschrift mitgeteilt werden. Da bietet sich das Formblatt für das Mandat an. Die Banken haben da meist entsprechende Vordrucke für ihre Geschäftskunden.

Wenn bereits eine Einzugsermächtigung besteht, kann diese übernommen werden, wenn dem Kunden auch die oben genannten Daten mitgeteilt werden. Das kann z. B. auch im Verwendungszweck der nächsten normalen („alten“) Lastschrift erfolgen.

LG Nils