Hallo, Evtl können sie mir helfen , im

… Dezember 2010 habe ich meinen Santander Bank Kredit zum dritten mal abgelöst und erhöht, in die neue Kreditsumme wurde gleich ein RSV Beitrag von 3939,84 mit aufgenommen dadurch erhöhte sich meine Kreditsumme von 17120,03 auf 21059,87. Ich bezahle nun auf
eine Darlehens Summe von 21059,87 10,98 eff.Jahreszins. Auf der nächsten Seite des Vertrags steht das die RSV nicht Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist, warum hat mir damals die Kunden Beraterin dieses Darlehen nur dann geben wollen, wenn ich es durch RSV absichere. Damals war es für mich persönlich sehr wichtig das ich diesen Kredit bekomme, das hat die Beraterin wohl gemerkt und es zu meinem Nachteil ausgenutzt.
Da ich nun gelesen habe das RSV nicht notwendig war diesen Kredit zu bekommen möchte ich die Versicherung kündigen um die mtl. Kreditraten zu senken was mir persönlich sehr helfen würde. Ist diese Kündigung ohne Probleme möglich, welche Argumente kann ich dem Kreditinstitut entgegenhalten wenn man mir die Kündigung versagt?

… Dezember 2010 habe ich meinen Santander Bank Kredit zum
dritten mal abgelöst und erhöht, … Auf
der nächsten Seite des Vertrags steht das die RSV nicht
Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist, warum hat
mir damals die Kunden Beraterin dieses Darlehen nur dann geben
wollen, wenn ich es durch RSV absichere. Damals war es für
mich persönlich sehr wichtig das ich diesen Kredit bekomme,
das hat die Beraterin wohl gemerkt und es zu meinem Nachteil
ausgenutzt.

Das Problem ist wohl eher, daß Du den Kredit zum dritten Mal erhöht hast. Da ist bei der Kundenberaterin wohl ne Alarmlampe angegangen. Immerhin hat sie den Kredit ja trotzdem bewilligt.

Da ich nun gelesen habe das RSV nicht notwendig war diesen
Kredit zu bekommen

Das ist ja schon der dritte hintereinander.

möchte ich die Versicherung kündigen um die mtl. Kreditraten zu senken was mir persönlich sehr helfen würde.

Das scheint die Vermutung zu bestätigen, daß Du ein Ausgabenproblem hast.

Gruß S (kein Fachmann)

danke für die schnelle antwort, aber mein problem ob die RSV gerechtfertigt ist und wenn ja darf die RSV als darlehen berechnet werden, worauf ich auch noch zinsen zahle wurde leider nicht beantwortet.

haben kreditinstitute nicht eine mindestreserve die sie halten müssen um fragwürdige kreditvergaben notfalls abfangen zu können.

viele mitmenschen haben nicht das nötige gehalt um reserven anzulegen und wenn einem das leben mal übel mitspielt ist man auf solche hilfen wie kreditinstitut gottseidank angewiesen, und da kommt der punkt der finanziellen ausnutzung nicht grade gelegen, hat also nichts mit ausgabenproblem zu tun eher schicksal.

danke für die schnelle antwort, aber mein problem ob die RSV
gerechtfertigt ist und wenn ja darf die RSV als darlehen
berechnet werden, worauf ich auch noch zinsen zahle wurde
leider nicht beantwortet.

Ist das wirklich so? Warten wir mal die Antwort von Fachleuten ab.

haben kreditinstitute nicht eine mindestreserve die sie halten
müssen um fragwürdige kreditvergaben notfalls abfangen zu
können.

Nein. Kreditinstitute sind Wirtschaftsunternehmen, die überleben müssen und keine Wohltätigkeitsvereine.

viele mitmenschen haben nicht das nötige gehalt um reserven
anzulegen und wenn einem das leben mal übel mitspielt ist man
auf solche hilfen wie kreditinstitut gottseidank angewiesen,
und da kommt der punkt der finanziellen ausnutzung nicht grade
gelegen, hat also nichts mit ausgabenproblem zu tun eher
schicksal.

Man kann in guten Zeiten stets weniger ausgeben als man verdient, selbst wenn man nicht viel verdient. Deshalb halte ich es für sinnvoller, die Ursache und auch die Lösung für eigene Finanzprobleme nicht bei anderen zu suchen.

Gruß S

das forum hier heißt „wer weiss was“, deine antworten können sich damit nicht identifizieren, jedes kreditinstitut darf bis zu einer bestimmten grenze risikobehaftete kredite vergeben. Mindestanforderungen an das Risikomanagement(MARisk) nennt man das. Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Vorschriften für die Kapitaldeckung von Krediten. Aber das war ja hier nicht theme.
deine lehrerhafte meinung zu meinem fall war hier nicht gefragt,du kennst die umstände nicht wie es dazu gekommen ist, wie kannst du dir einbilden hier zu belehren, du bist hier im falschen forum.
bitte nur sachliche antworten, ist der vertrag rechtens oder kann ich gegen angehen, evtl.hat die kunden beraterin falsch beraten und gehandelt oder war noch mit alten Gesetzen vertraut, mehr möchte ich hier nicht in erfahrung bringen.

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Ab zur Schuldnerberatung!
Sofern eine Versicherung zum Kredit mit abgeschlossen werden muß(ist z.B. bei Immobilienkredit nicht unüblich, Risikolebensversicherung), dann müssen deren Kosten streng genommen in den effektiven Jahreszins eingerechnet werden. Alles andere kann angefochten werden.

Du hast aber das Problem, daß Du nachweisen mußt, daß Du die Versicherung abschließen mußtest, um Kredit zu bekommen. Dieser Nachweis wird Dir kaum gelingen.

Fazit:
Nehme alle Unterlagen und dann ab zu Schuldnerberatung oder zum Rechtsanwalt!

bitte nur sachliche antworten, ist der vertrag rechtens oder kann ich gegen angehen

Von mir die offene Antwort:
Du hast zu wenig Ahnung, um auf Augenhöhe mit der Bank zu verhandeln. Die Schuldnerberatung (kostet nicht viel) oder ein Anwalt können evtl. helfen.

Treffer.

Hallo,

jedes kreditinstitut darf bis
zu einer bestimmten grenze risikobehaftete kredite vergeben.
Mindestanforderungen an das Risikomanagement(MARisk) nennt man
das. Mit Veröffentlichung des Rundschreibens 18/2005 hat die
Bundesbank die Anwendung der Richtlinien aus Basel II für
deutsche Kreditinstitute konkretisiert. Vorschriften für die
Kapitaldeckung von Krediten.

das ist alles nicht falsch, nur hat das genau gar nichts mit Deiner Frage zu tun.

Gruß
C.

erwartet man jetzt wirklich auf diese unangebrachte unsachliche Antwort noch weitere Hilfe ?

Keine Ahnung, aber den großen Mann spielen !

ich bin raus…