hallo
hab 30% behinderung durch einen bandscheibenforwölbung,
tennisarm links u. rechts und schulterprobleme .
hab seit einigen monaten immer schmerzen in den foßgelenken links und rechts sowie in beiden knien.
bin maurer und noch voll berufstätig . giebts denn da noch was drauf auf die 30% und bringt mir das was ?
die private bu versicherung hat den rücken ausgeschlossen und mir deswegen nur 20 % erwerbsminderung eingestanden sie zahlt ab 50%
besteht später aussicht auf die leistung ?
und darf mich meine krankenkasse zu ner umschulung , kündigung zwingen ?
steht mir irgendwann ne erwerbsunfähigkeitsrente zu?
oder sollte ich besser gleich den beruf an den nagel hängen.kann aber leider nur häuser baun !
bin 33 jahre alt.
danke euch schon mal.
Hallo ravedave,
als Erstes möchte ich Dir empfehlen Dich an eine örtliche Beratungsstelle zu wenden. Den diese kennen die Ärzte etc. in deiner Region am besten.
Deine Frage:
„giebts denn da noch was drauf auf die 30% und bringt mir das was“
Antwort:
Das ist eine ärztliche Entscheidung!Rede mit deinem - Facharzt- wie er die Chancen auf eine höher Einstufung einschätzt.Wen er sagt ja dann lass Dir dieses schriftlich geben und stelle einen Antrag auf Überprüfung unter Beachtung der neuen Erkenntnisse. Füge das Schreiben deines Arztes mit anbei.
Ob Dir das was bringt… du bist Krank und bekommst Nachteilsausgleiche! Diese sind sehr übersichtlich auf dieser Website erklärt.
http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/weguebers…
Kapitel: Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
Deine Frage:
„die private bu versicherung hat den rücken ausgeschlossen und mir deswegen nur 20 % erwerbsminderung eingestanden sie zahlt ab 50%-besteht später aussicht auf die leistung ?“
Antwort:
Das hängt vom Vertrag ab! Das kann ich Dir ohne den zu kennen nicht beantworten. Aber … es gibt sicher einen Versicherungsvertreter deines Vertrauens der Dir da mal helfen kann oder der Ombutsmann der PKV http://www.pkv-ombudsmann.de/
Deine Frage:
„und darf mich meine krankenkasse zu ner umschulung , kündigung zwingen ?
steht mir irgendwann ne erwerbsunfähigkeitsrente zu?“
Antwort - kann ich besser nicht zusammenfassen:
http://www.versicherungszentrum.de/berufsunfaehigkei…
Schau Dir Bitte folgenden Link an:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsunfähigkeit
Ich hoffe deine Fragen konnte ich beantworten- melde Dich wenn noch etwas offen ist.
Mit freundlichem Gruß
Hallo,
ersteinmal zu deinem Verständnis: Schwerbehinderung hat eigentlich nichts mit Erwerbsminderung zu tun. Bei dem Schwerbehindertenausweis geh es darum, die Nachteile, die man aufgrund einer Behinderung im allgemeien Alltag hat, in gewissem Umfang auszugleichen. Z.B. dass Gehbehinderte nicht so weit laufen müssen oder Rollstuhlfahrer breiter Parkplätze haben oder ähnliches. Erwerbsminderung bedeutet, dass du nicht mehr in der Lage bist, mehr als 3 h pro Tag bzw. 6 h pro Tag irgendwie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Du kannst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Probier es einfach. Natürlich kann es sein, dass sie abgelehnt wird. Es kann auch sein, dass dir die Rentenversicherung erst eine medizinische (Kur) oder berufliche (Umschulung) Rehabilitation anbietet, wenn sie der Meinung sind, damit eine Rente verhindern zu können. Da du erst 33 bist, ist das wahrscheinlich. Das kannst du dann auch nicht ablehnen. Wäre ja auch Quatsch, denn du willst ja selbst gern gesund werde bzw. deine berufliche Zukunft sichern. Ich würde einfach einen Rentenantrag stellen. Viel Glück.
Gretel
Hallo ravedave,
da hast du ja in deinen jungen jahren schon ein ganz schönes Päckchen zu tragen;
Also auf alle Fälle würde ich beim Versorgungsamt einen Überprüfungsantrag stellen,Formulare gibts im Internet,zwecks Prozenterhöhung,es ist von vorteil arztbriefe dazuzulegen;einen versuch ist es wert und wenn das Ergbnis nicht soausfällt wie du es dir vorstellst dann Einspruch einlegen;auch einen Rentenantrag kannst du stellen bzw Antrag auf berufliche Rehabillitation;ich weiß viel Papier aber werd dir da wirklich weiterhelfen kann ist der VDK,denn gibt es fast überall,Beratungsstellen kannst im net finden; die sind kompetent und helfen einem schnell und problemlos,eine Mitgliedschaft ist bei solchen Fällen empfehlenswert,beraten aber auch ohne gegen einen Geldbetrag,weiß jetzt aus dem Stegreif nicht wieviel;
Versuch es auf alle Fälle und auch ein einspruch falls abgelehnt wird macht Sinn!
Hoff ich konnt dir weiterhelfen, falls es noch Fragen gibt bitte einfach melden
Gruß
Gwynifer
Hallo ravedave,
giebts denn da noch was
drauf auf die 30% und bringt mir das was ?
Also generell muß man sagen das eine Erhöhung des Behindertengrades dann statt finden kann,
wenn eine dauerhafte Verschlechterung (= Beschwerden länger als ein halbes Jahr bestehend) eingetreten ist.
Dazu müssen Sie einen Verschlechterungsantrag beim den zuständigen Versorgungsamt stellen mit Einreichen von medzinischen Unterlagen usw… Die begutachten dann Ihre Verschlechterung und entscheiden, ob Sie dem statt geben oder nicht.
mir deswegen nur 20 % erwerbsminderung eingestanden sie zahlt ab 50%
Wenn Sie vom Versorgungsamt eine Schwerbehinderung von 30 % haben, darf die Privatversicherung nicht einen anderen Prozentsatz zur Veranschlagung nehmen.
Sie MÜSSEN aber unterscheiden ob es sich um den Grad der Behinderung handelt, oder um die Einschränkung beim Erwerb.
Denn Sie können zu 100 % behindert sein, aber voll erwerbsfähig.
Bestes Beispiel dafür: Rollstuhlfahrer.
besteht später aussicht auf die leistung ?
Wenn Sie diese nicht beantragen und medizinisch begründen können, dann nicht.
und darf mich meine krankenkasse zu ner umschulung , kündigung
zwingen ?
Kündigung von was?
Umschulung in Form von Rehabilitationsmaßnahme, damit sich Ihr Zustand nicht verschlechtert und Sie gar nicht mehr erwerbsfähig sein können in Zukunft, ja das darf die Kasse…wobei das im Regelfall der Rententräger macht.
Das wundert mich jetzt bei Ihnen.
steht mir irgendwann ne :erwerbsunfähigkeitsrente zu?
Zustehen tut Sie Ihnen dann wenn Sie länger als 7 Jahre, glaub ich, gearbeitet haben und nachweislich nicht mehr erwerbsfähig sein können, bzw gemindert sind.
Das unterscheidet der Rententräger nochmal:
zwischen Unfähigkeit und Erwerbsminderung, Letztere gibt es nämlich als teilweise (= 4-6 Stunden Arbeit täglich möglich und halber Rentensatz) und volle Erwerbsminderung(= unter 3 Stunden täglich und voller Rentensatz).
oder sollte ich besser gleich den beruf an :den nagel hängen.
Das können nur Sie entscheiden, darum kann Ihnen auf diese Frage niemand eine Antwort außer Sie und Ihre behandelnden Ärzte geben.
Die Möglichkeit einer Umschulung wäre gegeben da Sie mit 30 % Schwerbehinderung die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt erfüllen, d.h. im Berufsleben werden sie einem Schwerbehinderten gleichgesetzt und genießen somit alle Rechte und Pflichten von diesem Status.
Mit freundlichen Grüßen
Natascha
Hallo,
zuerst einmal einen neuen Antrag an das Versorgungsamt stellen. Die Probleme mit einem Orthopäden klären und behandeln lassen, damit dieser entsprechenden Bericht schreiben kann. Dieser kann auch den GdB beurteilen.
Bei Ablehnung Widerspruch einreichen.
Man kann bei der Krankenkasse auch „ausfeiern“, d. h. 18 Monate krankschreiben lassen, falls der Arzt dies mitmacht nach seiner Beurteilung. Evtl. würde ich eine Reha einreichen, kann hilfreich sein, wenn man sich dementsprechend „verkauft“. Nur keinen falschen Ehrgeiz zeigen, sondern rechtzeitig abbrechen, wenn die Schmerzen da sind!!!
Auch der Rehabericht kann hilfreich bei der Beurteilung für das Versorgungsamt sein.
Ab GdB gibt es 1 Woche Zusatzurlaub und einen höhren steuerlichen Vorteil beim Finanzam.
Bei Buchstabe „G“ - Gehbehindert, kann man 3.000 km á 0,30 Euro beim Finanzamt für priv. Fahrten pauschal absetzen.
Eine Umschulung kann auch in der Reha besprochen werden.
Eine teilw. Berufsunfähigkeitsrente kann man einreichen, wenn man 3 bis u n t e r 6 Std., d. h. ca. 5 Std., arbeitsfähig ist, kann evtl. der Orthopäde beurteilen oder die Reha.
Dann könnte es auch mit der priv. BU klappen.
Ich wünsche viel Glück.
mfg
Hallo,
tut mir leid, ich bin kein Experte, sondern „selbst betroffen“. Ich kann Ihnen nicht weiterhelfen.
Gruß
A. Wegener
Sehr geehter wer weiss was Besucher,
leider ist die Regelung eine anerkannte Schwerbehinderung zu bekommen im Jahre 2000 so geändert worden, dass immer nur die als höchstes fest-gestellte Einschränkung als GdB ausgewiesen wird. Früher wurden die Prozente zusammen gerechnet und eine Gesamt MdE ermittelt, so dass ihnen da keine Möglichkeit bleibt als eine Neufeststellung der Schwer-behinderung zu beantragen um zu hoffen, das ein höherer Grad zuerkannt wird. So ist leider unsere Gesetzgebung heute,
Alles Gute
ihr wer weiss wass Experte