… ersteigert.Eigentlich suchte ich mir ein Diesel. Bei der Beschreibung stand nicht ob das ein diesel oder benziner ist, bloss die Leistung. Es hat sich aber herausgestellt, dass es bei Volvo 2,5 diesel und 2,4 benziener die gleiche leistung haben und das ein benziner ist. Der Verkaufer droht jetzt mit einem Rechtsanwalt. Frage: Bin ich nun wirklich schuldig oder kann ich den Fall gewinnen???
Danke vorab,
Ditter.
hallo ditter,
…gekauft ist gekauft…heißt es so schön,
es sei denn, daß dir der verkäufer etwas verschwiegen hat…was ja nach deiner schilderung hier leider nicht der fall ist, denn du hast es leider versäumt, die entsprechende frage vorher zu stellen…
meiner meinung nach dürfte der verkäufer recht bekommen, es sei denn, daß es nur eine drohende ankündigung ist, um dich einzuschüchtern, das allerdings kannst du wiederum nur feststellen, indem du auf seine ankündigung nicht reagierst, wie das dann ausgehen könnte, kann dir leider keiner sagen…vielleicht hast du glück…
aber mal was anderes, du schreibst eigentlich wollte ich einen diesel haben, das klingt nicht gerade so, als ob du unbedingt, und ich meine wirklich unbedingt einen diesel haben willst, denn dann hättest du doch bestimmt die sache im vorfeld geklärt, oder???
gruss wille
hallo,
ich denke, da hättest du nachfragen müssen und darauf wird auch der verkäufer bestehen, wenn es zum prozess kommen sollte (was ich nicht glaube…)
du kannst nur versuchen, dich zu einigen oder du musst das auto kaufen und direkt wieder verkaufen.
sorry, aber da du nicht genau wusstest, auf was du bietest, hättest du nachfragen müssen.
hoffe es geht gut aus für dich!
grüße
sandra
Hallo,
ich weiß nicht, warum du denkst, dass du im Recht bist?
Du hättest dem Verkäufer vorab Fragen stellen können.
Das hast du nicht gemacht + das Auto gekauft oder ersteigert. Also musst du das Auto bezahlen + abholen.
LG von Dani
Hallo … am besten wäre, ich könnte über die Artikelnummer mir mal Einblick in die Artikelbeschreibung beschaffen.
Es kann durchaus möglich sein, dass es einen versteckten Hinweiß auf einen Diesel gab. Vor Gericht könnte ihnen unterstellt werden, dass Sie mit Abgabe des Gebotes, diesen Artikel wie beschrieben akzeptierten. Der Fehler steckt meist im Detail. Sie hätten im Zweifel auch nochmals den Verkäufer fragen können. Das ist Auslegungssache. Die Gerichte / Richter urteilen manchmal nach Wetterlage und nicht nach subjektiven Rechtsempfinden der Klageparteien. Also mal am besten die Artikelnummer schicken!
Hallo Ditter,
meiner Auffassung nach sollte der Verkäufer schon ins Angebot mit reinschreiben, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, wobei er aber meiner Meinung nach nicht verpflichtet ist.
Somit müsstest Du praktisch nachfragen, um welchen Motor es sich handelt.
Hast Du das nun verpasst, kannst Du nicht den Verkäufer dafür verantwortlich machen.
Am einfachsten wäre es, wenn Du ihm einen kleinen Ausgleich bezahlst, er soll dann das Auto nochmal einstellen.
Hast Du eine Rechtschutzversicherung?
Gruss FürGerecht
… ersteigert.Eigentlich suchte ich mir ein Diesel.