Hallo habe eine frage bin jetzt an einem stück 5 wochen krankgeschrieben will aber nach 2 wochen versuchen wieder arbeiten

meine Arbeitszeit beträgt 10 stunden da ich wohl für den anfang weniger arbeite frage wie ist mit der Bezahlung bekomme ich auch bei 7 stunden 10 bezahlt da ich ja noch krankgeschrieben bin und mein Arbeitgeber davon ja profitieren würde weil ich ja nicht ganz zu hause bleibe

Ich denke, das wäre Verhandlungssache mit dem Firmenleiter (sofern es keinen Betriebsrat gibt). Außerdem kommt es drauf an, was im Arbeitsvertrag steht.

Hallo,

wenn Du die Arbeit vor Ablauf der AU wieder aufnehmen möchtest, kannst Du das grundsätzlich selbst entscheiden. Als medizinischer Laie hast Du einen großen Ermessensspielraum und gefährdest auch nicht Deinen gesetzlichen Unfallschutz, solange Deine Entscheidung nicht offensichtlich hirnrissig ist (zB Fahrtätigkeit mit Gipsbein).
Du solltest aber schon mal mit Deinem Arzt darüber sprechen, denn er wird wohl gute Gründe gehabt haben für eine derart lange AU-Bescheinigung.
Der AG muß Deine Arbeitsleistung auch grundsätzlich annehmen und vergüten - allerdings nur im vertraglich vereinbarten Umfang. Hat der AG Zweifel an Deiner Arbeitsfähigkeit, muß er diese Zweifel ggfs. durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung überprüfen lassen.
Das von Dir geschilderte Modell der Teilzeitarbeit wäre nur mit beidseitiger Freiwilligkeit umsetzbar und auch nur dann, wenn der AN noch in der Lohnfortzahlung ist.
Grundsätzlich kann der AG auch bei einer vorübergehenden Teilzeit wie von Dir beschrieben auch das Entgelt entsprechend kürzen.

Ansonsten bleibt lediglich eine sog. „stufenweise Wiedereingliederung“ (WE) nach § 74 SGB V
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__74.html
Während dieser WE besteht aber grundsätzlich weiterhin AU.

Ist der AN bereits im Krankengeldbezug, führt eine Wiederaufnahme der Arbeit - auch in Teilzeit - grundsätzlich zum sofortigen Wegfall des Krankengeldes, sofern es nicht als WE durchgeführt wird.

&Tschüß
Wolfgang