Hallo, ich hab da mal ne frage

Hallo, ich hab da mal eine frage, und zwar möchte eine Bekannte ihr haus mit grundstück an uns überlassen, wenn sie verstirbt, Sie sagte weil wir uns so gut mit darum kümmern.

Weiss jemand wie das abläuft, wäre nett, wenn mir jemand eine hilfreiche antwort geben kann.

Hi.

Dinge wie Testament, Pflichtteil etc. schon mal gehört?

Hallo,

Schön von ihr.

Die Antwort gibt Euch der Notar des Vertrauens der Bekannten.
Ohne weitere Informationen ist keine bessere Antwort möglich und selbst bei Kenntnis aller Details ist es ehr wahrscheinlich, dass ein Notar bemüht werden muss.

Gruß
Jörg Zabel

Jeder Notar, denn den werdet ihr ohnehin benötigen.

Gruß,
Steve

Meiner Ansicht nach gibt es da zwei Möglichkeiten!

  1. die Bekannte meint es ehrlich - dann müßt Ihr gemeinsam zu einem Notar, der Euch berät und einen entsprechenden Vertrag macht

  2. die Bekannt hält Euch hin und läßt Euch werken und helfen - das Haus vermacht sie aber per Testament jemand anderen

Demnach würde es wohl gut sein, die Sache mal in einem Gespräch mit ihr abzuklären - in aller Vorsicht natürlich, denn vor den Kopf stoßen solltet Ihr sie da auch nicht. Aber an sich müßte sie einsehen, daß Ihr auch Klarheit wollt.

LG Mannema

Dies kann über Testament/Erbvertrag geregelt werden. Vorteil des Erbvertrages ist der, dass sich die Erblasserin hiervon nicht still und heimlich wieder verabschieden kann. Das ist gerade dann wichtig, wenn die künftigen Erben in Erwartung des Erbes größere Leistungen erbringen (sollen).

Zudem hat der Erbvertrag den Vorteil, dass man hierin auch diese Gegenleistungen mit einem Geldwert versehen kann, der das Erbe dann mindert. Das ist vor dem Hintergrund der schlechten Erbschaftsteuersituation eines Dritten (niedriger Freibetrag, hoher Einstiegsteuersatz, hohe Progression) interessant, weil sich durch die Minderung des Erbes auch die Steuerlast deutlich verringern lässt.

Zudem sollte man aufgrund der steuerlichen Situation auch überlegen, inwieweit man das Erbe auf mehrere Personen aufteilen kann, die dann jeweils für sich genommen wieder den Freibetrag haben. D.h., sofern vorhanden, sollte man überlegen, gleich die Kinder mit einzubeziehen.

Und nichts gegen die Notarskollegen, aber angesichts deren schlechter Abrechnungsmöglichkeiten, ist das Engagement in der Gestaltungsberatung häufig nicht sonderlich ausgeprägt. Da würde ich den erbrechtlich erfahrenen Anwaltskollegen mit die die Überlegungen einbeziehen. Der macht dann die Beratung und den Entwurf, der dann vom Notar nur noch beurkundet werden muss.

Das kostet dann ein paar Euro mehr, die man aber oft aufgrund der hierüber erzielten Gestaltung dann locker hinterher wieder einfährt. Mein Spitzenwert bei der Steuerersparnis einer angemessenen Gestaltung gegenüber einem bereits vorhandenen 08/15 Notarentwurf bewegte sich in Größenordnung eines ordentlichen Einfamilienhauses! Die Stunden, die ich dafür über Excel gebrütet habe, hätte ich mir aber für den Notarsatz auch nicht angetan.

Hallo Andi,

ein Erbvertrag ist zwar eine Option, wobei man aber beachten muss, dass dieser wieder geändert werden kann. Außerdem ein Pflichtteil für mögliche Kinder, Enkel oder sogar für die Eltern bestehen kann.

Eine Alternative könnte auch sein, dass das Haus schon zu Lebzeiten der Bekannten an euch grundbuchmäßig überschrieben wird. Ihr ein Nießbrauchrecht eingeräumt wird, solange sie lebt in dem Haus wohnen kann, keine baulichen Veränderungen in der Zeit erlaubt sind und sollte sie in ein Pflegeheim kommen, ihr die Mieteinnahmen des Hauses zustehen.

Eine Beratung beim Notar vorab wäre auf jeden Fall sinnvoll.

Gruß Apolon

Die Änderung eines Erbvertrages setzt allerdings im Gegensatz zur Änderung eines Testaments voraus, dass sich beide Seiten gemeinsam auf diese Änderung verständigen. D.h. im Gegensatz zu einem Testament ist die Änderung nicht heimlich hinter dem Rücken des Erbes möglich.

@Wiz,

vom Grundsatz hast du recht.

Nur kommt es darauf an, was im Erbvertrag steht.
Denn da könnte auch stehen, wenn Person X in einen anderen Ort wegzieht, ist der Erbvertrag hinfällig, oder kann von mir einseitig geändert werden.

Und was wäre daran dann heimlich hinter dem Rücken des Erben? Gar nichts! Denn der Erbe hätte genau diesen Regelungen dann ja freiwillig zugestimmt, und diese selbst unterschrieben. D.h. er weiß, ganz genau, worauf er sich eingelassen hat, hat das schriftlich zu Hause liegen, kennt die Risiken und kann sich entsprechend verhalten.

Gerade wenn es um Gegenleistungen geht, können beide Parteien nur mit dem Erbvertrag eine Regelung schaffen, die ausgewogen und sicher sind. Wie diese dann inhaltlich aussieht, ist höchst individuell. Je höher das Risiko der Erben, um so weniger werden sie eben bereit sein, Gegenleistungen zu erbringen. Je besser sie der Vertrag absichert, um so eher werden sie bereit sein, umfangreiche Gegenleistungen im Vertrag festzuschreiben.