Ok danke für die Hinweise, ich werde es umschreiben und Ihm vorlegen. Muss ich auf etwas speziell achten das erwähnt sein sollte?
Ja, aber
- Wenn Du mal so richtig viele Bewerbungen hast, dann kannst Du unter Umständen nicht alle Leute einladen. Nimmst Du dann Kandidat A mit diesem „schlichten“ [ich nenne es übrigens „unvollständigen“] Zeugnis oder Kandidat B, bei dem Du seinen Weg zum Steuerfachwirt klar siehst?
- was machst Du, wenn der Kandidat Dich über seinen Weg zum Steuerfachwirt im Gespräch gnadenlos anlügt?
Nach gängiger Rechtsprechnung muss ein Zeugnis mindestens einer Note „befriedigend“ entsprechen, sonst ist der Ersteller in der Beweispflicht, dass es sich um eine nicht mehr befriedigende Leistung handelt.
Wie er das bei einer Beschäftigung über 7 Jahre rechtfertigen soll, lass ich jetzt einfach mal dahingestellt sein …
Dieses Zeugnis hier weißt genau nichts aus, was einer klassischern Drei noch entsprechen würde.
Es fehlen sämtliche Details in der Tätigkeitsbeschreibnung, es fehlt eine brauchbare Schlussklausel, es fehlt wenigstens ein konkret erreichtes Ziel oder Projekt, es gibt Hinweise auf ein schlechtes Verhältnis zum Kunden, zum Verhältnis mit den Vorgesetzten wird überhaupt keine Stellung genommen, etc. pp.
Dass du dich ständig mit extremer Ahnungslosigkeit völlig sebstüberzeugt zu Dingen äußerst, die fachlich so derart weit von deiner Kompetenz (sofern du igendeine hast) liegt, dass es echt jeder Beschreibung spottet, könnte man fast als spaßig bezeichnen.
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/hamm/lag_hamm/j2016/4_Ta_118_16_Beschluss_20160727.html
Es überfordert dich jetzt vermutlich, aber es gibt durchaus die Möglichkeit, dass es auch noch Jobs nach diesem gibt, auf die man sich dann in aller Regel mit Referenzen (= Zeugnisse) bewerben muss.
Wie willst ausgerechnet du das beurteilen?
Ich könnte jetzt auf die arbeitnehmerseitige Kündigung eingehen, aber den Zusammenhang erfasst du eh nicht.
Hi!
Im Wesentlichen? Echt jetzt?
Den Rest kann man sich dann sparen, weil ich gerade keinen Bock auf eine vernünftige Beschreibung habe?
Es wurde schon gesagt: Hier fehlt das, was Du im Detail gemacht hast.
Welche Programme? Welche Art von Mandanten?
Ganz ehrlich: Hier ist ein Punkt errecht, der die Grenze der wohlwollenden Formulierung bei nicht wenigen Arbeitsgerichten unterschreiten dürfte.
Das ist ähnlich „positiv“ wie das gerne herangezogene Beispiel „er war stets bemüht“.
Es gibt diesen Schwachsinn mit angeblichen Geheimcodes in Zeugnissen nicht, allerdings wird diese Formulierung so ziemlich jedem Personaler die Augenbrauen nach oben ziehen.
Und auch brauchbar als Ansprechpartner (abgesehen davon, dass die Mandanten nicht zuletzt genannt werden sollten)?
Es gehört nicht in das Zeugnis, welche Anstellung Du antreten wirst - hier wäre halt eine Klausel ganz nett, dass man es schade findet, dass ein langjähriger Mitarbeiter geht.
Wenn Du ein Zeugnis selbst formulierst und nicht weißt, wie Du es machen sollst, nutze einen Generator.
Ja, das erkennt jeder Personaler und ja, das ist nicht so wahnsinnig populär, weil es klar macht, dass sich da jemand keine besonders große Mühe macht, aber zumindest ist deutlich, was die Beurteilungen ausdrücken sollen.
Es gibt da - vielleicht auch nur als Ideengeber - Dinge im Netz, z.B. den hier.
http://www.hr-manager.de/zeugnis.php
VG
Guido