Z e u g n i s
Herr M. war seit 1.Januar 2012 in unserer Kanzlei, zuletzt als Steuerfachwirt, tätig.
Das Aufgabengebiet von Herrn M. umfasste im Wesentlichen die selbständige Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen sowie der ergänzenden Steuererklärungen. Ferner gehörte zu seinem Aufgabengebiet die Klärung allgemeiner Rückfragen sowie steuerlichen Probleme seitens der Mandanten, als auch das Prüfen von Steuerbescheiden und, falls notwendig, das Einlegen und Begründen sowie die Überwachung von Rechtsbehelfen und die Stellung diverser Anträge bei den Finanzbehörden.
Die Arbeiten wurden im System des Softwarehauses DATEV durchgeführt, insbesondere in Kanzlei-Rechnungswesen, AP-Compakt (Berichtsschreibung), Steuerprogrammen (Einkommensteuer, Umsatz-steuer, Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer) und die Finanzmathematik (Wirtschafts-beratung).
Herr M. hat großes Interesse an seinem Aufgabengebiet gezeigt und alle ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Kanzleiinhaber durchgeführt. Seine persönliche Führung war stets einwandfrei. Im Umgang mit Kollegen und Mandanten war er stets zuvorkommend und hilfsbereit.
Herr M. scheidet am 28. Februar 2019 auf eigenem Wunsch aus, da er eine Anstellung als… antreten wird.
Das ist alles, der Rest ist nur fachliche Erläuterung.