Hallo, ich habe ein Arbeitszeugnis bekommen und wollte fragen was ihr dazu meint. Insbesondere was fehlt und was anders formuliert sein müsste

Insbesondere was fehlt und was anders formuliert sein müsste.

Z e u g n i s

Herr M… war seit 1.Januar 2012 in unserer Kanzlei, zuletzt als Steuerfachwirt, tätig.

Der vordere Teil umfasst die Tätigkeit. Anmerkung von mir.

Herr … hat großes Interesse an seinem Aufgabengebiet gezeigt und alle ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Kanzleiinhaber durchgeführt. Seine persönliche Führung war stets einwandfrei. Im Umgang mit Kollegen und Mandanten war er stets zuvorkommend und hilfsbereit.

Herr M… scheidet am 28. Februar 2019 auf eigenem Wunsch aus, da er eine Anstellung als … antreten wird.

Fast alles. Für eine seriöse Beantwortung der Frage wird das komplette Zeugnis (persönliche Daten geschwärzt) benötigt. Einzelne Sätze, aus dem Zusammenhang gerissen, sagen gar nichts aus.

Soon

Z e u g n i s

Herr M. war seit 1.Januar 2012 in unserer Kanzlei, zuletzt als Steuerfachwirt, tätig.

Das Aufgabengebiet von Herrn M. umfasste im Wesentlichen die selbständige Bearbeitung von Jahresabschlüssen und Gewinnermittlungen sowie der ergänzenden Steuererklärungen. Ferner gehörte zu seinem Aufgabengebiet die Klärung allgemeiner Rückfragen sowie steuerlichen Probleme seitens der Mandanten, als auch das Prüfen von Steuerbescheiden und, falls notwendig, das Einlegen und Begründen sowie die Überwachung von Rechtsbehelfen und die Stellung diverser Anträge bei den Finanzbehörden.

Die Arbeiten wurden im System des Softwarehauses DATEV durchgeführt, insbesondere in Kanzlei-Rechnungswesen, AP-Compakt (Berichtsschreibung), Steuerprogrammen (Einkommensteuer, Umsatz-steuer, Gewerbesteuer sowie Körperschaftsteuer) und die Finanzmathematik (Wirtschafts-beratung).

Herr M. hat großes Interesse an seinem Aufgabengebiet gezeigt und alle ihm übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit der Kanzleiinhaber durchgeführt. Seine persönliche Führung war stets einwandfrei. Im Umgang mit Kollegen und Mandanten war er stets zuvorkommend und hilfsbereit.

Herr M. scheidet am 28. Februar 2019 auf eigenem Wunsch aus, da er eine Anstellung als… antreten wird.

Das ist alles, der Rest ist nur fachliche Erläuterung.

Was ist denn an

so schwer zu verstehen?

1 Like

Entschuldigung, der Satz ist falsch, es ist wirklich alles. ich kann den Satz nicht mehr rauseditieren.
Das war noch von vorher.

Nun, entweder kann der Schreiber keine Zeugnisse schreiben oder das Zeugnis ist grottenschlecht. Da hilft auch die vollste Zufriedenheit nix mehr. Wer hat das Zeugnis geschrieben? Du bist da 7,5 Jahre gewesen und hast ein paar Abschlüsse (welche denn? EÜR für eine Schuhkartonfirma oder Bilanzen für größere Unternehmen mit z.B. Organschaften oder ESt. Erklärungen für Lieschen Müller?) gemacht und ab und zu mal mit dem FA telefoniert und dir Termine in Outlook eingetragen?

Na toll, ich habe auch Interesse an Elektrik, deswegen bin ich noch lange kein Stromexperte.

Warum wird das Ausscheiden nicht bedauert? Persönliche Wünsche für die Zukunft? Erfolge? Expertenwissen?

Ne, das ist nix. Entweder neu schreiben lassen oder jemanden damit beauftragen, der es kann.

Soon

5 Like

Ok danke, ich glaube er hatte auch keine Lust es zu schreiben. Kam mir auch viel zu wenig vor.

Noch etwas krasser formuliert, liest sich das Zeugnis zwischen den Zeilen in der Zusammenfassung:

Herr M. hat bei uns seine Zeit verbracht. Er hat nicht viel verkehrt gemacht, kein Wunder, er hat insgesamt nicht viel gemacht. Wir weinen ihm keine Träne nach.

Das Problem daran: so, wie wir nicht wissen, was zutrifft, wird es auch einem geneigten Personaler gehen.

Sollte die Bewerbung zutreffend sein, disqualifiziert sich damit der Bewerber auf Grund mangelhafter Leistungen.

War aber der Zeugnisschreiber einfach nur unfähig, wirft das ebenfalls ein schlechtes Bild auf den bewerteten Ex-Mitarbeiter. Er ist nicht mal in der Lage, ein Zeugnis mit der üblichen Lobhudelei einzufordern/ selbst zu schreiben. Das qualifiziert den Bewerber ebenfalls.

Also wie auch immer. Dieses Zeugnis wirft ein schlechtes Licht auf Dich, @Johann1.

Grüße
Pierre

1 Like

DAS wiederum ist ganz wundervoll. Dann schreibst Du nämlich Dein Zeugnis selbst, schickst ihm das, bittest um Prüfung und anschließend Ausdrucken und Unterschrift :slight_smile:

4 Like

Da „fehlt“ imho nichts, was das Zeugnis anbelangt.
Und wenn du selbst ein Zeugnis schreibst, und es nicht unterzeichnet wird, ist das auch in Ordnung. Schließlich hast du gekündigt und bereits einen neuen Job.
Zudem lösen diese „überkanditelten“ Zeugnisse bei Personalern eher Unmut und Verdacht aus.

awM

Oh doch!

Zum Beispiel steht da

Was war vorher? Hat der sich da während seiner Tätigkeit hin gebildet? Seit wann isser da als Steuerfachwirt?

Dann könnten doch in 7 Jahren der eine oder andere „Erfolg“ zustande gekommen sein, der über

hinausgeht.

Dafür ist auch was zu viel :slight_smile:

Das ist zwar nett, wenn er seinem Cheffchen erzählt, was er als nächstes machen will, aber das gehört nicht ins Zeugnis…

Das mag sogar so sein (Wobei ich’s immer schwierig finde, die Personaler dieser Welt über einen Kamm zu scheren, da gibt’s wohl auch solche und andere… Aber: das Zeugnis so wie’s ist, sollte so nicht bleiben. Denn es kann sein, dass das mit seinem Anschlußjob doch nicht klappt, dass der Laden pleite geht, dass er zu seiner große Liebe am anderen Ende der Republik ziehen will oder sonstwas - und dann sollte er über diese 7 Jahre doch ein leidlich solides Zeugnis haben…

4 Like

Aha. Du scheinst dich sehr gut mit Zeugnissen auszukennen? Oder vielleicht doch nicht?

Du bist Personaler? Oder vielleicht doch nicht?
Ich verstehe nicht, warum du hier, in einem für den UP wirklich wichtigen Thread, so einen Sermon verzapfst. Ist ja anonym und für dich hat die Beantwortung der Frage keine Folgen. Für den UP schon. Zufällig kenne ich mich sowohl mit Steuern als auch mit Personal aus. Und mit diesem Zeugnis hätte der UP bei mir kein Bewerbungsgespräch bekommen. Nur weil er einen Anschlussjob hat, heißt das nicht, dass er nicht das Recht auf ein vernünftiges Zeugnis hat.
Schwurbel bitte woanders.

Soon

4 Like

Da sind wir ja schon bei deinem Fehler und dem gegenteiligen Kern meiner Ansage.

Es sind unzählige Arbeitszeugnisse á la Frau_Jana_Boemer unterwegs. Da stehen dann die tollsten Dinge darin (eierlegende Wollmilchsau), weil es zahlreichen Arbeitgebern egal ist, wer das Zeugnis geschrieben hat und was drin steht.

Das Zeugnis des Ausgangsthreads - und damit die Bewerbung - ist schon gerade wegen der Schlichtheit interessant, weil der Bewerber selbst gekündigt hat (oder bei Wechselgedanken kündigen möchte), und nichts Negatives im Zeugnis (Zwischenzeugnis) steht.

ist kein Manko, man kann das im Gespräch und vieles mehr erfragen.

Das sind diese wilden Interpretationen von manchen Personalern in größeren/großen Unternehmen, die eigene Stellenbeschreibungen nicht lesen/verstehen können. Auch hier gibt es eben Fehlbesetzungen.

awM

Dir ist schon bekannt, dass die Rechtsprechung an Zeugnisse gewisse Anforderungen stellt?! Eine der wichtigsten: das Zeugnis muss insgesamt wohlwollend sein. Es haben sich über Jahre und Jahrzehnte gewisse Formalien heraus gespielt, die man als allgemein gültig ohne weitere Absprache anerkennt. Doch damit wird der Rahmen für Formulierungen sehr eng. Entsprechend viel kann und muss man in jede einzelne Floskel hinein interpretieren. Und entsprechend auffällig ist es, wenn übliche Floskeln unterbleiben.

Und um diese Floskel zu kennen, weder wenn man sie liest, noch wenn man sie schreibt, ist die Größe eines Unternehmens nicht entscheidend. Es ist eher der häufige Umgang mit Bewerbungen, der einen schult und feinfühlig für die Abstufungen der Formulierungen macht.

Grüße
Pierre

3 Like

Ah, ja. Deswegen ist es gut? Es gibt eine ganz klare Sprache für Arbeitszeugnisse (und damit meine ich nicht den Dreck, den man für viel Geld als Bewerbungstipps kaufen kann oder auch die nicht auszurottende Legende, dass es Geheimcodes gibt). Ich weiß nicht, warum du dich jetzt hier so aufplusterst. Du hast null Ahnung von diesem Thema und machst den UP nur verrückt mit deinen Einwänden (was sie ja nicht mal sind, sondern nur gedankenlose „ja, aber“).
Nochmal, lass es einfach.

Soon

2 Like

Siehst du einen Verstoß im vorliegenden Zeugnis?

awM

Liest Du die kompletten Antworten?

2 Like

Ja. Und ich konnte nichts erkennen, was meine Frage an dich jetzt in Frage stellen könnte.
Außer Spekulationen und Interpretationen.
Darum habe ich extra nochmal nachgefragt.

awM

Und jetzt wirds lanweilig. Du disqualifizierst deine bisherigen Antworten (die man mit viel gutem Willen noch als interessierte Nachfrage verstehen kann) und dich gerade vollkommen.
Nochmal, lass es bitte, und wenn auch nur im Interesse des UP.

1 Like

Nein. Einen handfesten Verstoß gegen gesprochenes Recht ist in diesem Zeugnis nicht zu erkennen.

Allerdings haben sich Gerichte bisher auch sehr weise aus der Bewertung von Feinheiten in den Floskeln heraus gehalten. Sie bewerteten eher sehr offensichtliche Mängel.

Genau darauf kommt es aber an. Und mir scheint, dass Du das absolut nicht verstehen willst. Ein Zeugnis wird in den seltensten Fällen die Qualität eines ehemaligen Mitarbeiters wortwörtlich, deutlich und unmissverständlich beschreiben. Sie wird sich stets in Floskeln ergehen, die dem Grundsatz des Wohlwollens untergeordnet sind. Und die Deutung dieser Floskeln bedürfen nun mal der Interpretation und auch ein Stück weit der Spekulation.

Für mich ist da eine klare Kausalität vorhanden. Wie bei der Tatsache, dass sich die Erde um ihre Achse dreht und ich jeden morgen formulieren darf, dass die Sonne aufgegangen ist. Obwohl das nur eine Interpretation des physikalischen Vorgangs der Drehung ist.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht versehe, warum dieser einfache Fakt Dir so viel Bauchschmerzen bereitet, dass Du ihn leugnest und stundenlang darüber diskutierst.

Da ich aber von meinem Standpunkt nicht abweichen werde und ich fürchte, dass ich Dich nicht von ihm nicht überzeugen kann, erachte ich eine weitere Diskussion für nicht fruchtbar und beende sie an dieser Stelle.

Grüße
Pierre

1 Like