Hallo, ich habe ein Elektrogerät bei einem

… Geschäft erworben und das in Bar im wert von 1000 Euro , und möchte mein Widerrufsrecht nutzen und das Gerät zurück geben und meinen Kaufpreis erstattet bekommen, womit das Geschäft auch einverstanden ist.

Aber was mir nicht passt ist, das es mir überweisen wollen, obwohl ich es bar gezahlt habe, somit möchte ich das nicht auf die Art, ich will es Bar, so wie ich es auch gezahlt habe.

Kann und darf ich da auf mein Recht bzw auf eine Bar rückzahlung pochen?

Das Arugment warum sie es mir nicht bar auszahlen können ist, da sie nicht soviel Bargeld in der Kasse bereit haben.

Ich verstehe das nicht… !!!
Sollte ich dann in dem Moment den Geschäftsfrührer rufen? Oder am besten die Polizei?

Fühle mich etwas auf den schlips getreten.

Hallo Achilles,
offen gestanden bin ich überrascht, dass ein Händler sich zu so einer dummen Antwort hinreissen lässt. Das macht misstrauisch. Womöglich ist der in der Klemme - was seine Liquidität angeht?
Tasächlich wäre mir kein Grund ersichtlich, weshalb der Händler sich auf ein Recht berufen könnte, die Rückerstattung, gegen ausdrücklichen Kundenwunsch, unbar zu leisten.

Unterbreiten Sie schriftlich einen konstruktiven Vorschlag und ansonsten verweisen Sie auf die möglicherweise entstehenden Konsequenzen - ganz in Ruhe und dem Ziel dienend.
Der Vorschlag könnte so lauten, dass der Händler sich an einem bestimmten, verabredeten Tag mit der erforderlichen Bargelsdsumme zum Zweck der Rückerstattung eindeckt.

Die Argumentation, dass diese Menge Bargeld im Geschäft unerwünscht sei, ist schon dadurch unglaubwürdig und hinfällig, da ja von Ihnen ein Betrag in dieser Höhe entgegen genommen und bis zur Einzahlung auf ein Konto im Geschäft aufbewahrt wurde.

Falls der Händler nicht mitspielen will, könnten Sie als Druckmittel die Einschaltung eines Anwaltes und die dadurch entstehenden Zusatzkosten in Aussicht stellen.
Der Hinweis auf eine mögliche schlechte Bewertung, wenn Sie erstmal in Fahrt kommen, in einem oder mehreren der einschlägigen Internet-Portale, könnte als Wink mit dem Zaunpfahl auch nützlich sein.

Lassen Sie bei all dem Hin- und Her nicht die Fristen aus den Augen geraten und verfassen Sie Ihr Anliegen schriftich und händigen Sie dieses persönlich - am Besten im Beisein eines Zeugen - aus, wenn der Händler sich weiterhin weigert, den Betrag in bar zu erstatten, denn im Zweifel gewinnt, wenn es zur Entscheidung geht, wer etwas in der Hand und Zeugen hat.

Viel Erfolg dabei.

Hallo erstmal ,

Ehrlich gesagt , ich verstehe es nicht warum du unbedingt das Geld bar auf die hand haben möchtest , ist doch egal ob ich das geld Bar oder per Überweisung bekomme , hauptsache ist doch das ich es bekomme , einen Recht darauf das du das Geld Bar in die Hand bekommen kannst , hast du nicht , es ist eine entscheidung des Unternehmens , soviel ich weiß , es sein denn , das du aus irgendeinem grund , den ich nicht kenne , nicht möchtest , das auf deinem Konto die 1000,-€ zu sehen sind , warum auch immer , ich weis es nicht .

LG

Güngör

Hallo,

freuen Se sich doch, dass es so einfach klappt und nehmen das Angebot an, so ist es für beide eine „win win“ Situation!

Herzliche Grüsse und einen schönen ersten Advent!

Ralf Wacker

Polizei???

Freue Dich, dass das Geschäft den Gegenstand zurücknimmt und das Geld gibt. Wenn das Gerät ok ist besteht keine Verpflichtung und Du hats kein Recht.

Rückgabe schriftlich kurz bestätigen lassen und Überweisung annehmen.

Polizei???

Hallo,

das ein Geschäft keine 1000 Euro in der Kasse hat ist doch wohl logisch, oder?! Da das Risiko eines Überfalls dann doch recht groß wäre.

Desweiteren bleibt es dem Geschäft überlassen, wie es dir das Geld auszahlt.

Warum muss es eigentlich unbedingt in bar sein???

Und die Polizei kommt dafür nicht raus, und der Geschäftsführer wird dir auch nix anderes sagen, als das du es überwiesen bekommst.

Also, halt den Ball flach und freu dich, das die das Gerät überhaupt zurücknehmen.

mfg
Swordan

Hallo,

heutzutage geht nun mal das Meiste bargeldlos. Viele Geschäft schauen auch darauf nicht zu viel Bargeld in der Kasse zu haben, alleine schon aus Sicherheitsgründen. Ich denke in diesem Fall wäre es fast übertrieben, die Polizei für so was zu bemühen. Schließlich kostet es dann den Steuerzahler und ich denke, die Polizei hat wichtigeres zu tun als einzgreifen, wie ein Betrag zurückgegeben wird. Also erkläre dem Geschäftinhaber, warum Du das Geld in bar haben willst. Wenn es Sinn macht und nicht nur Schickane ist oder vielleicht Schwarzgeld, was nicht über das Konto laufen soll, wir er es auch verstehen.
Jeder vermiedene Streit ist ein gewonnener Streit.
Viel Erfolg und Frohe Weihnachten.
MB

Hallo,

ich würde mit dem Geschäftsführer in Ruhe reden. Wenn Sie so kulant sind und das Gerät zurücknehmen (wozu sie nicht zwingend verpflichtet sind; ist ja kein Haustürgeschäft), würde ich mich auch loyal verhalten. Ein normaler Kaufmann läßt ja das Geld nicht einfach „verschwinden“.

Mit freundlichem Gruß und viel Erfolg.

Angelika

hallo,
nein ab einem eikaufswert von 250€ kann sich der Händler darauf berufen das geld zu überweisen das ist sein gutes recht und leider hast du damit keinen anspruch auf eine bar erstattung

Hallo Achilles2012,

ich würde ganz sachlich mit dem Geschäftsführaer sprechen und eine Termin zur Übergabe Gerät / Geld vereinbaren.

MfG

Stefan Seidel