Hallo Achilles,
offen gestanden bin ich überrascht, dass ein Händler sich zu so einer dummen Antwort hinreissen lässt. Das macht misstrauisch. Womöglich ist der in der Klemme - was seine Liquidität angeht?
Tasächlich wäre mir kein Grund ersichtlich, weshalb der Händler sich auf ein Recht berufen könnte, die Rückerstattung, gegen ausdrücklichen Kundenwunsch, unbar zu leisten.
Unterbreiten Sie schriftlich einen konstruktiven Vorschlag und ansonsten verweisen Sie auf die möglicherweise entstehenden Konsequenzen - ganz in Ruhe und dem Ziel dienend.
Der Vorschlag könnte so lauten, dass der Händler sich an einem bestimmten, verabredeten Tag mit der erforderlichen Bargelsdsumme zum Zweck der Rückerstattung eindeckt.
Die Argumentation, dass diese Menge Bargeld im Geschäft unerwünscht sei, ist schon dadurch unglaubwürdig und hinfällig, da ja von Ihnen ein Betrag in dieser Höhe entgegen genommen und bis zur Einzahlung auf ein Konto im Geschäft aufbewahrt wurde.
Falls der Händler nicht mitspielen will, könnten Sie als Druckmittel die Einschaltung eines Anwaltes und die dadurch entstehenden Zusatzkosten in Aussicht stellen.
Der Hinweis auf eine mögliche schlechte Bewertung, wenn Sie erstmal in Fahrt kommen, in einem oder mehreren der einschlägigen Internet-Portale, könnte als Wink mit dem Zaunpfahl auch nützlich sein.
Lassen Sie bei all dem Hin- und Her nicht die Fristen aus den Augen geraten und verfassen Sie Ihr Anliegen schriftich und händigen Sie dieses persönlich - am Besten im Beisein eines Zeugen - aus, wenn der Händler sich weiterhin weigert, den Betrag in bar zu erstatten, denn im Zweifel gewinnt, wenn es zur Entscheidung geht, wer etwas in der Hand und Zeugen hat.
Viel Erfolg dabei.