Hallo ich habe eine anonyme Email an den

… Arbeitgeber die ex Frau von meinem Freund geschickt. jetzt hat sie anzeige wegen übler nachrede gegen meinen Freund erstattet. Die Email enthielt nur die Wahrheit mit bedarf auf interner Klärung. Was soll ich nun machen? Soll ich mich selber anzeigen? Oder nur klarstellen bei der Polizei das er es nicht war?

Wenn die Ex-Frau Ihres Freundes eine Straftat in Zusammenhang mit deren beruflichen Verhältnis begangen hat und Sie dies nachweisen können (z.B. Unterschlagung von Firmengeldern, Geheimnisverrat etc.), mag Ihre Vorgehensweise moralisch gerechtfertigt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, handelt es sich in der Tat um üble Nachrede. Dann hätten SIE sich strafbar gemacht. Ihr Hinweis, dass es sich „nur um die Wahrheit mit Bedarf auf interne Klärung“ handelt, hilft hier nicht weiter, es sei wie gesagt denn, Sie können der Dame eine Straftat nachweisen. Mein Rat: Gehen Sie zur Polizei und stellen die Sache klar. Vielleicht kommen Sie ungestraft davon, indem Sie die Behauptungen oder was auch immer Inhalt der E-Mail war widerrufen. Ansonsten sollten Sie für die Angelegenheit gerade stehen, denn schließlich haben Sie und nicht Ihr Freund die E-Mail verschickt.

Hallo fatalafragt,

es wird wohl am besten sein, wenn Sie bei der Polizei die Sachen klären werden. So kommt dann etwas Klarheit in diese Angelegenheit.

Nun wünsche ich einen guten Start in die neue Woche.

Viele Grüße,
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