Hallo, ich habe eine Frage... Es hat sich

… jemand gemeldet, der mir und meinem Mann mal Geld geliehen hat, das ist 15 Jahre her, ich hatte das total vergessen. Jetzt will dieser sein Geld zurück, mein Mann und ich sind seit 12 J. geschieden und er ist im Ausland. Ich befinde mich im privaten Insolvenz. Wie sind die Verjährungsfristen ??? Kann mir das bei meiner Inso schaden ??? -------------------------------------

Hallo!

… jemand gemeldet, der mir und meinem Mann mal Geld geliehen
hat, das ist 15 Jahre her … Ich befinde mich
im privaten Insolvenz.

Wenn sich Gläubiger mit Forderungen direkt an den Schuldner wenden (so handeln unbedarfte Privatleute, zuweilen aber auch Behörden), geht der Schuldner gar nicht darauf ein und verweist an den Insolvenzverwalter.
Alle vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandenen Verbindlichkeiten (auch die, die der Schuldner längst vergessenen hat) fallen unter das Insolvenzverfahren und werden mit der Restschuldbefreiung erledigt. Ausnahme sind nur Forderungen, die durch unerlaubte Handlungen entstanden.

Wie sind die Verjährungsfristen?

Spielen für den Schuldner keine Rolle. Gläubiger haben ihre Forderungen nur beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Inso-Verwalter wehrt unberechtigte und ggf verjährte Forderungen ab. Der Inso-Verwalter handelt dabei im Interesse aller Gläubiger.

Kann mir das bei meiner Inso schaden ???

Ja, wenn sich der insolvente Schuldner während der Wohlverhaltensphase zu Zahlungen an irgendeinen Gläubiger überreden/hinreißen lässt. Zahlungen an Gläubiger leistet nur der Insolvenzverwalter. Der ist auch alleiniger Ansprechpartner für Gläubiger. Der Schuldner gefährdet seine Restschuldbefreiung, wenn er Zahlungen auf vor der Verfahrenseröffnung entstandene Verbindlichkeiten leistet.

Gruß
Wolfgang