Hallo!Ich habe folgende Frage zur

… Regulierung eines Hausrats-Schaden:

Aufgrund eines Kurzschlusses in einem Kabel kam es zu einem Sengschaden auf der Sofa-Wohnlandschaft ca. 2 Jahre alt, Anschaffungskosten damals ca. 1.200 EUR. Der Sengschaden hat eine Größe von ca. 2 mal 3 cm.

Die Wohnlandschaft besteht aus drei zusammengesteckten Elementen und bildet eine U-Form.

Vom Versicherer wurde nun ein Entschädigungsbetrag i.H.v. 350 EUR angeboten, mit dem Hinweis, dass man sich ja das beschädigte Element wieder bestellen könnte.

Auf Nachfrage beim Möbelhaus und beim Hersteller wurde nun bekannt, dass zwar die Wohnlandschaft noch produziert wird, der Stoff in der entsprechenden Farbe allerings nicht mehr. Es sind auch keine Stoffreste mehr vorhanden weder beim Hersteller noch beim Möbelhaus.

Es stellt sich nun die Frage, in welcher Höhe der Anspruch auf Schadenersatz besteht. In der Versicherungspolice ist angegeben, dass Ersatz auf Basis von Neuwerten erfolgt.

Nach meinem Ermessen ist die Wohnlandschaft aufgrund des Sengschadens wertlos geworden, da es eine gut sichtbare Stelle betrifft und eine Reparatur aufgrund des fehlenden Stoffes nicht möglich ist.

Muss die Regulierung dann nicht auf Basis des Neuwertes einer vergleichbaren Wohnlandschaft erfolgen?

Oder kann die Versicherung einen mit einer Entschädigung weit unter dem Neuwert abspeisen?

Ich bin für Stellungnahmen hierzu sehr dankbar!

Vielen Dank und freundliche Grüße!

Hol Dir einen Bügelflicken in passender Farbe -das passt schon!

Gruss Orakel

Ich würde an Deiner Stelle mal eine Anfrage bei der örtlichen Verbraucherschutzstelle tätigen!

Ich bin kein Experte, meiner Meinung nach muss der Wert für eine Neuanschaffung gezahlt werden, solltest bei der Verbraucherzentrale naxchfragen

Hallo,

ohne irgendeine Form von Rechtsberatung ausüben zu wollen/können, erstelle ich meine spontane Einschätzung der Lage in Form einer Meinungsäußerung.

Zu aller erst muss man sagen, dass man ohne den Text des Versicherungsvertrages weite Spekulationen anstellen kann ohne eine realitätsnahe Einschätzung der Sachlage vornehmen zu können.
Wenn denn ihr Versicherer in einem tatsächlichen Versicherungsfall einen Ersatz „auf Basis von Neuwerten“ ersetzen muss, würde meiner Meinung nach ein vollständiger Ersatz einer Sache zu neuwertigem Wert vorgenommen werden, wenn die Sache zerstört ist.
Dann muss man aber prüfen, ob sie nun ein Wertloses Stück Sitzmöglichkeit im Wohnzimmer stehen haben, oder ob es doch lediglich eine Sitzlandschaft mit einem 2x3 cm großen Schaden darstellt, welche ansonsten noch benutzbar ist. Dann nämlich wäre meiner Einschätzung zu Folge noch kein Ersatz zum Neupreis gerechtfertigt. Dvhlirßlivh könnte Sie sich auch auf den Rest der Wohnlandschaft setzen.

Natürlich wird keiner eine Wohnlandschaft im Haus haben wollen, die einen unreparablen Schaden aufweist, so dass subjektiv gesehen für Sie die WL wertlos ist.
Trotzdem hat sie objektiv noch einen Verkehrswert.

Man könnte es (Ersatz „auf Basis des Neuwerts“) auch so verstehen, dass schon bei einer Beschädigung der Sache ein Ersatz in Höhe des Neuwerts vorgenommen wird, was aber für keine Versicherung vorteilhaft ist, wenn sie denn tatsächlich bei den geringsten Schäden die vollständige Sache ersetzen muss, und das auch noch zum Neuwert.
In solchen Fällen hilft der Versicherungsvertrag ungemein.

Man könnte diese einzelne Regelung aber schließlich auch so verstehen, und so würde ich es persönlich verstehen, wenn ich nur den von Ihnen geschilderten Sachverhalt zu Grunde lege, dass „auf Basis“ des Neuwerts ersetzt wird nicht heißt, das „zum Neuwert“ der Sache ersetzt wird, sondern es wird wohl „auf Basis“ des Neuwerts eine Berechnung angestellt.

Wäre ich ein Versicherungsunternehmen, so würde ich ebenso formulieren, dass ich auf Basis des Neuwerts ersetzt, weil ich mir für die Basis der Berechnung den Neuwert der Sache nehme. Hinzu käme in meiner Rechnung die Abnutzung, sprich die Zeit der Nutzung und eventuelle Sachschäden, die vor dem Kurzschluss vorlagen. Den Umfang des Schadens würde ich auch mit in die Berechnung einfließen lassen, so dass 2x3 cm im Vergleich zu der Größe der Wohn-„landschaft“ wohl eher als gering anzusehen wären.

ABER: Im Endeffekt hilft ein Einblick in den Versicherungsvertrag. Einen Ersatz des Neuwerts können Sie meiner Einschätzung der Sache nach nicht verlangen. Abstriche wären meiner Meinung nach auf jeden Fall zu machen.

Ich persönlich würde mit ein paar Argumenten, wie Unmöglichkeit der Neubeschaffung, Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund des unbehebbaren Schadens usw. bei dem Versicherer versuchen einen höheren Ersatzwert auszuhandeln, wenn ich nur einen Versicherungsvertrag hätte, der sagt:" Herr Haumichtot, wir ersetzen Ihnen bei Eintritt eines Versicherungsfalles den Schaden auf Basis des Neuwerts." Allgemein wird in einem Versicherungsvertrag aber mehr stehen, so dass ich eventuell einen Anwalt aufsuchen würde, wenn ein Ersatz sich in Verbindung mit den entstehenden Gerichtsstrapazen und -kosten, als lohnend darstellt.

Und lesen Sie den Versicherungsvertrag.

Bedenken Sie aber, dass es nur eine persönliche Einschätzung der Sachlage ist und keine Art von Rechtsberatung.

Hallo mm75,

Sie sollten bei der Versicherung darauf bestehen die Komplette Sofa-Wohnlandschaft zu ersetzen und zwar mit der Begründung die Sie unten angeführt haben. Besprechen Sie die Angelegenheit ruhig und Sachlich mit der Versicherng, dann sollte es schon klappen, wenn das nichts bringt, sollten Sie einen Anwalt zu rate ziehen. Fakt ist ja, das Sie die Einzelteile nicht ersetzen können, weil es diese nunmal nicht in der gleiche Farbe gibt, das sollte auch die Versicherung einsehen, notfalls vom Herstellen mal eine Mail schicken lassen zur bestätigung.

gruß Armour

Lass dir den Sachverhalt vom Möbelhaus bestätigen und reiche den Schaden erneut bei der Versicherung ein. Es kommt auf ein Versuch an.
Du solltest dir vorher die Versicherungsbedingungen genau durchlesen. Sengschäden könnten evtl nicht versichert sein, bzw kann eine Zahlung eines Zeitwertes bei solchen Schaden möglich sein! Der Zeitwert von gebrauchten Stoffgarnituren ist nahezu Null. Dann nimm die 350€ und kaufe dir `ne Gebrauchte.

mfG

Deine Antwort ergibt sich doch schon aus Deiner Frage! Bei der Versicherung die Entschädigung auf Basis des Neuwertes geltent machen. Dazu den Kaufbeleg und die Antwort des Herstellers, dass der Originalstoff nicht mehr lieferbar ist einreichen.

Grüße

Hallo,
einfach beim Hersteller / Möbelladen eine Bestätigung anfordern, dass eine Lieferung dieses Möbelstücks in einer Teillieferung nicht mehr möglich ist.

Damit dann erneut an die Versicherung herantreten und belegen, dass ein Austausch des beschädigten Teils nicht möglich ist.

Dann dürfte die Versicherung m.E. einlenken.
Viele Grüße

Hallo mm,

ich bin kein Fachmann für Versicherungen, sondern kann nur mit meinen eigenen und fremden Erfahrungen kommen. Meist versuchen die Versicherer, die Schäden so klein wie mögich zu halten. Der Wunsch, nach einem relativ kleinen Schaden das gesamte Stück ersetzt zu bekommen, wird meist nicht erfüllt. Da hilft alles nichts: Im ernstfall muss man einen Prozess riskieren - mit sehr ungewissem Ausgang.
Viel Erfolg.
enrico

Hi,
eins vorweg:Generell sind Vers. Unternehmen keine Wohlfahrt, d.h was Sie an Auszahlung sparen ist deren Gewinn, d.h. deren Intention ist erst mal niedrig anzusetzen.
Wäre der Sitz noch bestellbar gewesen hätten sie nur den Sitz ersetzten müssen, da dies scheinbar nicht der fall ist gilt:
…„Die Höhe der Entschädigung richtet sich bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen nach dem Wiederbeschaffungspreis für diese Gegenstände um diese in gleicher Art und Güte wieder zu erlangen.“
Ich würde folg. vorgehen
1)Kontakt zur Versicherung aufnehmen
2)Sagen das man mit dem Hersteller telefoniert hat und der Sitz nicht nachbestellbar ist
3) wahrscheinlich wirst du einen nachweis bringen müssen das es so ist und an die vers. weiterleiten
4)wenn du noch eine rechnung oder Kontoauszug des kaufs hast auf jeden fall mit beilegen
5) bei der Vers. Summe werden sie wahrscheinlich einen aussendienstler vorbeischicken der das ganze überprüft
6)rechne nicht unbedingt damit das die vers. gleich klein beigibt

wenn du weitere Unterstützung brauchst gehe z.B. zur nächsten Verbraucherschutzzentrale oder http://www.versicherungsombudsmann.de/home.html

p.s. dies ist keine rechtsauskunft

gruß
mo

Hallo,

wie schon andere sagten, würde ich mir vom Möbelhaus bestätigen schriftlich bestätigen lassen, daß ein Austasch des beschädigten Teil aufgrund des nicht mehr zu beschaffenden Stoffes nicht möglich ist. Und dann nochmals bei der Versicherung einreichen.
Persönlich lasse ich sowas gern meinen Versicherungsvertreter regeln. Er kassiert immerhin die Provision für den abgeschlossenen Vertrag. Und da kann er mal dafür etwas tun. Die meisten haben für sowas auch ein besseres Verhandlungsgeschick.

Gruß
maeusl1976

Hallo mm75,

ich würde mich in diesem Fall wieder bei der Versicherung melden und die Unterlagen des Möbelherstellers mit einreichen, in denen angegeben ist, dass der Stoff nicht mehr so zu haben ist.

Außerdem könnte man einen Sattler befragen, ob der ein Angebot machen könnte, was ein Neubezug dieser Garnitur komplett bezogen kosten würde und das gleich mit einreichen, um den guten Willen zu zeigen, das Sie bereit sind, Kosten für die Versicherung zu sparen.

Nach 2 Jahren bekommt man nicht mehr den Neuwert einer Garnitur.

Viel Erfolg und Gruss

Hallo,

leider erst verspätet meine Antwort !

Ich gehe auch davon aus, dass der sog. „Wiederbeschaffungswert“ versichert ist…d.h. grundsätzlich die Summe, die ich für den Neukauf brauche !
Allerdings werden oft „Abnutzungen“ berechnet, d.h. das Teil ist „weniger wert, weil es …lange benutzt wurde“.

Klar, wenn der Schaden durch Austausch des „einzelnen Elements“ vollständig behoben wird, wird nu dieses bezahlt…scheint aber aufgrund der Schilderung unmöglich.

Damit wäre wohl der „gesamte Schaden“ abzüglich des Verkaufserlöses für die „alte Couch“ maßgeblich.

Kleiner Tipp: Nicht einfach locker lassen ! GGf. mit der Einschaltung der Öffentlichkeit (Zeitung, Akte-Notruf-Button auf SAT 1 o.ä.) hinweisen…öffnet oft versteckte Türen.

Bei vorhandener Rechtsschutzversicherung anfragen, wie hoch der Eigenanteil ist und ob die den Fall zahlen…

Gib´ doch bitte Bescheid, wie es ausging…würde mich interessieren.

lg

lumini