… Geldkarte verloren und musste sie jetzt sperren lassen, muss ich jetzt ein neues Konto einrichten oder kann ich vielleicht auch meine Kontonummer behalten und bekomme nur einen neuen Pin?
hi
… Geldkarte verloren und musste sie jetzt sperren lassen,
muss ich jetzt ein neues Konto einrichten
Nein mußt Du nicht. Du bekommst eine neue Karte und einen neuen Pin. Dein Konto kannst Du behalten
Gruß
Edith
Hallo
… Geldkarte verloren und musste sie jetzt sperren lassen,
muss ich jetzt ein neues Konto einrichtenNein mußt Du nicht. Du bekommst eine neue Karte und einen
neuen Pin. Dein Konto kannst Du behalten
Weil hier ja von „Geldkarte“ die Rede ist, falls Geld auf dem Chip gespeichert ist bekommst du das wieder, zumindest wenn es der Finder noch nicht ausgegeben hat. Schnelle Sperrung ist nötig, was danach an Schaden entsteht trägt meist die Bank.
Gruß vonsales
leider nein
Weil hier ja von „Geldkarte“ die Rede ist, falls Geld auf dem
Chip gespeichert ist bekommst du das wieder, zumindest wenn es
der Finder noch nicht ausgegeben hat. Schnelle Sperrung ist
nötig, was danach an Schaden entsteht trägt meist die Bank.Gruß vonsales
Hallo vonsales,
dein Kommentar ist leider nicht korrekt. Ist Geld auf dem Chip geladen und die Karte geht verloren, ist das Geld auch weg. Es ist wie Bargeld. Zurück bekommt man das Geld nur, wenn die Karte wieder auftaucht, dann kann man das Guthaben wieder dem Konto gutschreiben. Den Schaden (für das auf dem Chip verlorene Guthaben) trägt in diesem Fall NICHT die Bank.
Viele Grüße
Deli
Hallo,
dein Kommentar ist leider nicht korrekt. Ist Geld auf dem Chip
geladen und die Karte geht verloren, ist das Geld auch weg. Es
ist wie Bargeld. Zurück bekommt man das Geld nur, wenn die
Karte wieder auftaucht, dann kann man das Guthaben wieder dem
Konto gutschreiben. Den Schaden (für das auf dem Chip
verlorene Guthaben) trägt in diesem Fall NICHT die Bank.
ich will nicht ausschließen, daß sich zwischenzeitlich etwas geändert hat, aber Ende der 90er war es so, daß die Kreditinstitute eine Schattenbuchhaltung für die Karten bzw. Chips führten und ein Ersatz von abhanden gekommenen Guthaben zumindest technisch möglich war.
Gruß
C.
Hallo,
ich will nicht ausschließen, daß sich zwischenzeitlich etwas
geändert hat, aber Ende der 90er war es so, daß die
Kreditinstitute eine Schattenbuchhaltung für die Karten bzw.
Chips führten und ein Ersatz von abhanden gekommenen Guthaben
zumindest technisch möglich war.
Vor ca. 4 Jahren kam meine Karte abhanden, bei der Neubeantragung bot mir der Bankmitarbeiter an auch den Chip umzubuchen, es waren aber eh nur 1 oder 2 € drauf, deshalb habe ich abgewunken. Kann aber sein dass diese Umbuchung nur wegen dem „Zahlungsverkehrsschutz“ der bei meinem Konto inklusive ist angeboten wurde. Ich meine damit sie hätten mir das Guthaben ersetzt obwohl es der Finder theoretisch noch ausgeben hätte konnen.
Gruß vonsales
Ein Blick in die Sonderbedingungen…
Hallo,
schau mal in der Sonderbedingungen Punkt 13.3
http://www.vr-media-online.de/dgverlag/551490.PDF
Viele Grüße
Deli
Hallo,
schau mal in der Sonderbedingungen Punkt 13.3
http://www.vr-media-online.de/dgverlag/551490.PDF
ich schrieb, daß es technisch möglich ist bzw. war.
Gruß
C.
Hallo
ich schrieb, daß es technisch möglich ist bzw. war.
Gruß
C.
nur bringt das dem Fragesteller reichlich wenig, wenn die Bank die Gutschrift ablehnen wird.
Grüße
Deli