Hallo ist ein Hund wenn er zu Besuch ist in einer Mietswohnung erlaubt?

habe seit kurzem eine neue Freundin und übernachte hin und wieder bei ihr ( bisher 4 Nächte) mit meinem Hund (Schäferhund) . Heute hat sie nen Anruf von der Vermieterin bekommen und die meinte das Hundehaltung im Haus verboten ist . Mein Hund ist auch ziehmlich ruihg und bellt so gut wie garnicht ab und zu mal ein wuff. Im Mietsvertrag steht auch drinne das Tierhaltung verboten sind. Ist das denn Rechtens wenn der Hund nur zu Besuch ist?

LG Sebastian

Hallo!

Hundehaltung ist was anderes als Besuch mit Hund. Auch, wenn die Haltung von Hunden verboten ist, ist gegen Besuch mit Hund nur selten etwas einzuwenden. Aber: Vermutlich wirst du Dauergast bei deiner Freundin sein, und damit dein Hund auch. Dann sieht die Sache schon wieder ganz anders aus, und es geht mehr in Richtung Hundehaltung.

Guckstdu hier:
http://www.mietrecht.org/tierhaltung/mietwohnung-tiere-zu-besuch :

In diesem Sinne urteilte das Amtsgericht Rheine (Az. 4 C 673/03). Es verbot den Besuch eines Hundes, wenn der Besucher regelmäßig sein Tier mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung verbleibt oder sich dort täglich mehrere Stunden auffällt. Dann handele es sich eben nicht mehr um einen vorübergehenden Aufenthalt.
Auch das LG Frankfurt ging von einer Hundehaltung ist aus, wenn der Besucher eines Mieters ständig einen Hund mit in die Wohnung bringt und der Hund dort über Nacht bleibt (LG Frankfurt, Urt.v.12.1.1988, Az: 2/11 S 276/87).
Ist laut Mietvertrag die Hundehaltung ausdrücklich verboten, soll es dem Mieter auch nicht gestattet sein, einen Hund im Durchschnitt zwei- bis dreimal in der Woche für jeweils ca. 3 bis 4 Stunden in die Mietwohnung aufzunehmen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05). Auch darf der Mieter einen fremden Hund für den Zeitraum von lediglich 3 Tagen nicht beaufsichtigen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93).

Andererseits sind die Urteile auch schon was älter, mittlerweile hat sich da auch wieder was getan.

https://www.das.de/de/rechtsportal/mietrecht/alltag-wohnung/tierhaltung-in-mietwohnungen.aspx :

Nach aktueller Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist auch eine Klausel, nach der Hunde und Katzen verboten sind, unwirksam, weil sie den Mieter unangemessen benachteiligt, BGH VIII ZR 168/12.

(Nebenbei: Ein generelles Tierhalteverbot im Mietvertrag ist so oder so unwirksam)

Hin und wieder bedeutet was genau? Vier Nächte in einem Zeitraum von wieviel Tagen?

Hmm.
Da gab es mal eine Spitz-Züchterin, die sagt auch ganz klar, dass ihre Hunde nie bellen:
http://www1.wdr.de/mediathek/audio/1live/1live-o-ton-charts/audio-spitz-pass-auf-100.html

Also ganz unabhängig davon, ob der Lärm von einem Hund oder einer Stereo-Anlage kommt: Belästigungen anderer Mieter sind immer zu vermeiden. Und was du als manchmal ein Wuff empfindest, könnten andere ganz anders empfinden.

Ist das ein Formular / Standard - Mietvertrag?
Was steht da GANZ GENAU zum Thema Tierhaltung?