Hallo,
nach den vielen fachkundigen Antworten von ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Recht und Immobilienfinanzierung (wie wir sie hier auf wer-hat-da-mal-was-gehoert.de ja zum Glück zu Hauf haben) traue ich mich ja kaum noch, mich zu Wort zu melden, aber ein paar Worte möchte ich dennoch verlieren, wobei man ohne weitere Angaben zum Sachverhalt auf Deinen Beitrag kaum sachgerecht antworten kann.
Ja, es gab Fälle, in denen der Käufer vom Kauf einer völlig überteuerten Immobilie zurücktreten konnte, aber das waren zum überwiegenden Teil Transaktionen, die mit Hilfe von Vermittlern abgeschlossen wurden. Ob das bei Dir der Fall war, verrätst Du uns leider nicht.
Generell sagt man auch, daß Geschäfte, bei denen die Immobilie zum mehr als dem Doppelten ihres Wertes über den Tisch ging, sittenwidrig sind. Ob das der Fall war, verrätst Du uns leider auch nicht.
Daß das Kreditinstitut den Kauf finanziert hat, ist für die Frage, ob Du vom Kauf zurücktreten kannst, nicht von Belang, wenn nicht das KI beim Verkauf seine Finger im Spiel hatte (also vorher Eigentümer oder beratend tätig war), ein Wertgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Finanzierung erstellt hat oder anderweitig vom überhöhten Preis hätte wissen müssen. Da Du uns auch das nicht verrätst, kann man dazu nicht mehr sagen. Man kann aber durchaus festhalten, daß das Kreditinstitut finanzieren kann, was es will bzw. wenn es davon ausgeht, daß Verkehrswert der Immobilie, Vermögen und/oder Einkommen des Käufers die Kreditvergabe rechtfertigen.
Insgesamt reichen die Informationen noch nicht einmal aus, um Dir zu raten, zu einem Anwalt zu gehen. Ein Termin zur Erstberatung kostet zwar nicht die Welt, aber erstens sind Anwälte selten einem Verfahren abgeneigt und zweitens bin ich nicht sicher, ob Dir ein Anwalt nach einer Erstberatung irgendetwas qualifiziertes zu Deinem Problem sagen kann. Nach der Erstberatung läuft aber der Ticker nach dem Streitwert und so werden dann schnell >1000 Euro fällig. Kommt es zum Prozeß, laufen die Anwaltskosten schnell 10.000 Euro entgegen. Du solltest also gründlich abwägen, ob Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragst.
Gruß
C.