Hallo Leute! Habe eine Eigentumswohnung gekauft ,hat aber nicht den Wert kann man vom Kaufvertrag zurück treten? Vor 4 Jahren gekauft

Moin ,Moin, Habe mir eine Eigentumswohnung gekauft ,Bank hat den Kredit Zugestimmt ,nach
Überprüfung.

Jetzt vor Kurzen habe ich erfahren, das die Wohnung gar nicht den Wehrt hatte beim Kauf.
Ich weiß selber Schuld!
Und der mir das Sagte, ist ein Immobilien Berater er hat mir vorgeschlagen zu Klagen!
Andere die sich auch eine Wohnung gekauft haben, und jetzt Insolvenz sind haben das
gleiche Problem.

Könnt ihr mir vielleicht weiter helfen oder sollte ich lieber zum Anwalt,alternativ RTL Zwegert?

Ich bedanke mich schon im voraus für eure Antworten!

MFG
Boby1

Huhu RTL ist immer der richtige weg.

Um welchen Wert geht es denn? Der wert ist immer eine Sache ist der Kaufpreis der erzielt wird. In der Regel wird immer der Höchstbietente Käufer genommen.

Klagen, nun gab ja einige erfolgreiche Klagen gegen Schrottimmobilien., ob das hier zutriff keine Ahnung.

Hallo,

was heisst

Andere die sich auch eine Wohnung gekauft haben, und jetzt Insolvenz sind haben das
gleiche Problem.

Andere ??

Das hört sich verdächtig nach ich mache jetzt mal die schnelle Mark mit Immobilien an.

Unbedingt zum Anwalt.

Hallo Boby1,

wenn Du Dich ernsthaft mit dem Gedanken an eine Klage trägst, führt wohl kein Weg an einem Anwalt vorbei. Ob mit oder ohne TV-Begleitung ist da Geschmackssache. Allerdings gibt es keine Garantie, dass ein Gericht Dir am Ende Recht gibt. - Auch dann nicht, wenn RTL vor der Tür des Sitzungssaals wartet.
Aus meinem Nichtjuristen-Blickwinkel sieht es so aus:
Der Kaufvertrag für Deine Whg. war eine beiderseitige Willenserklärung von Dir und dem Verkäufer. Sofern Dich niemand zur Unterschrift gezwungen, Dich arglistig getäuscht oder Dir wissentlich wesentliche Informationen verschwiegen hat, sehe ich keinen Grund, warum der Kaufvertrag nicht rechtmäßig sein sollte. Es ist ja nicht so, dass Eigentumswohnungen grundsätzlich nur zu dem Wert verkauft werden, den man beim Wiederverkauf auch jederzeit wieder erzielen könnte. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Gerade in der aktuell andauernden Niedrigzinsphase sind die Immobilienpreise teilweise deutlich überhöht gegenüber dem eigentlichen Wert. Wer dann trotzdem kauft, muss damit leben, dass das gekaufte Objekt zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Markt wieder „normal tickt“ nicht mehr den Verkaufswert hat, den man mal bezahlt hat.
Die Tatsache, dass Deine Bank der Finanzierung zugestimmt hat, bedeutet nicht, dass die Bank den Wert des Grundstücks genauso hoch einschätzt, wie der Verkäufer. Bei der Vergabe von Krediten wägen Banken immer nur Nutzen (Einnahmen) gegen Risiko ab. Wenn Du ein sehr solventer Kreditnehmer bist, dessen Ausfallrisiko gering ist (z.B. weil Du Beamter bist o.ä.), dann sind sicher viele Banken bereit, eine Summe zu finanzieren, die den tatsächlichen Wert der Immobilie etwas übersteigt.
Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist. Gut möglich, dass ein Anwalt, den Du mit der Problematik betraust, das ganz anders sieht. Bedenke aber: Das oberste Ziel von Anwälten ist weder Weltfrieden, noch Dir zu Deinem Recht zu verhelfen. - Sie arbeiten, um Geld zu verdienen. Den Ausgang eines Gerichtsverfahrens können sie nicht sicher vorhersagen.
„Vor Gericht und auf hoher See ist man allein und in Gottes Hand“ (Zitat aus unserer Rechtsabteilung)
Gruß. Anja

Hallo,

nach den vielen fachkundigen Antworten von ausgewiesenen Experten aus den Bereichen Recht und Immobilienfinanzierung (wie wir sie hier auf wer-hat-da-mal-was-gehoert.de ja zum Glück zu Hauf haben) traue ich mich ja kaum noch, mich zu Wort zu melden, aber ein paar Worte möchte ich dennoch verlieren, wobei man ohne weitere Angaben zum Sachverhalt auf Deinen Beitrag kaum sachgerecht antworten kann.

Ja, es gab Fälle, in denen der Käufer vom Kauf einer völlig überteuerten Immobilie zurücktreten konnte, aber das waren zum überwiegenden Teil Transaktionen, die mit Hilfe von Vermittlern abgeschlossen wurden. Ob das bei Dir der Fall war, verrätst Du uns leider nicht.

Generell sagt man auch, daß Geschäfte, bei denen die Immobilie zum mehr als dem Doppelten ihres Wertes über den Tisch ging, sittenwidrig sind. Ob das der Fall war, verrätst Du uns leider auch nicht.

Daß das Kreditinstitut den Kauf finanziert hat, ist für die Frage, ob Du vom Kauf zurücktreten kannst, nicht von Belang, wenn nicht das KI beim Verkauf seine Finger im Spiel hatte (also vorher Eigentümer oder beratend tätig war), ein Wertgutachten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Finanzierung erstellt hat oder anderweitig vom überhöhten Preis hätte wissen müssen. Da Du uns auch das nicht verrätst, kann man dazu nicht mehr sagen. Man kann aber durchaus festhalten, daß das Kreditinstitut finanzieren kann, was es will bzw. wenn es davon ausgeht, daß Verkehrswert der Immobilie, Vermögen und/oder Einkommen des Käufers die Kreditvergabe rechtfertigen.

Insgesamt reichen die Informationen noch nicht einmal aus, um Dir zu raten, zu einem Anwalt zu gehen. Ein Termin zur Erstberatung kostet zwar nicht die Welt, aber erstens sind Anwälte selten einem Verfahren abgeneigt und zweitens bin ich nicht sicher, ob Dir ein Anwalt nach einer Erstberatung irgendetwas qualifiziertes zu Deinem Problem sagen kann. Nach der Erstberatung läuft aber der Ticker nach dem Streitwert und so werden dann schnell >1000 Euro fällig. Kommt es zum Prozeß, laufen die Anwaltskosten schnell 10.000 Euro entgegen. Du solltest also gründlich abwägen, ob Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung Deiner Interessen beauftragst.

Gruß
C.

Hallo,
Du kannst nur auf arglistige Täuschung (dir wurde ein Mangel verschwiegen, der den Wert minderte) oder auf den schon angedeuteten „Wucher“ (§138 BGB) hinaus. Was anderes gibts da nicht. Dazu fehlen wesentliche Angaben, u.a. „wieviel“ zu teuer sie denn gewesen sein soll und ob der „Immobilenberater“ überhaupt weiß, was der Verkehrswert der Wohnung ist. Letzter kann lt. BGH um die 25 % vom Kaufpreis abweichen, ohne dass ein Gutachten zwangsläufig falsch (oder ebend der Kaufpreis sittenwidrig) sein muss.

Gruß vom
Schnabel