… angehalten ohne führerschein darauf hin hat man eine sperre von 12 monaten bekommen und nun ist dies am 14.august 2012 abgelkaufen… Muss man zum Strassenverkehrsamt oder kann kann man sich sofort bei einer Fahrschule anmelden odwer muss man erst zum irgendein amt?? vielen dank im voraus
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis muss man diese auf der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragen. Das ist bereits 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich, hätte hier also schon lange geschehen sein können…
Die Fahrschule hat mit der Sache nichts zu tun, denn eine neue Prüfung ist nur in Ausnahmefällen nötig.
Bei Entzug wegen Trunkenheit mit 1,6‰ oder mehr wird eine MPU gefordert.