Hallo, mich interessiert folgender Sachverhalt. Jemand (Person 1) lädt bei Facebook ein Profilbild hoch und macht dieses öffentlich zugänglich

Dieses Bild ist nicht besonders vorteilhaft. Jetzt teilt eine weitere Person (nennen wir Sie Person 2) das Bild in einer öffentlichen Gruppe oder Diskussion, an der Person 1 beteiligt ist. Verletzt Person 2 damit irgendwelche Rechte von Person 1?

Nö…

Jedes hochgelade Bild gehört eh schon nicht mehr dir.
Person 1 oder 2 kann dieses Bild melden, sollte es gegen irgendeine Statute von FB verstoßen.

Nein.

Dem „Teilen“ jedweder öffentlich gestellter Inhalte hast du mit der Anmeldung bei Facebook implizit zugestimmt.
Das ist überhaupt die Grundfunktion von Facebook und genau deswegen hast du mit deiner Zustimmung zu den AGBen von Facebook (alleine durch die tatsächliche Nutzung) die „kommerzielle Verwendung durch Facebook“ insbesondere der von dir öffentlich gestellten Bilder erlaubt.

Diese „kommerzielle Verwendung“ besteht bislang ausschliesslich darin, dass FB anderen Nutzern alle öffentlichen Inhalte zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellt und stellen darf.
Dass diverse „Schnüffeldienste“ auch zu den Nutzern von FB zählen, ist ein offfenes Geheimnis.

Wenn man auf die Rücksichtnahme anderer FB-Nutzer baut, hat man sich sehr vertan. Genau das Gegenteil ist der Fall. Es herrscht die totale Rücksichtslosgkeit mit dem Umgang der Daten anderer, sobald die zugänglich sind.
Jeder kleinste Fauxpas wird in den „sozialen Medien“ gnadenlos ausgeschlachtet.

Das muss man einfach wissen und für sich ggf. die Konsequenzen ziehen und sein eigenes Darstellungsbedürfnis - bis hin zum Fernbleiben von Facebook & co - streng kontrollieren.

Hallo!

Wenn Person 1 ein Bild bei FB hochlädt muss sie damit rechnen, dass es geteilt usw. wird. Wenn das Bild in diffamatorischer Absicht geteilt wird und dazu entsprechende Kommentare in Verbindung loslässt („Die Alte ist so häßlich wie ein Haufen scheiße“) könnten aber andere Paragrafen ziehen …

Grüße,
D.

wenn es das Profilbild ist, dann ist es schon öffentlich zugänglich. Was man machen kann ist, die Person 1 anzusprechen und ihr nahe zu legen, dass es der Person 2 nicht passt, und das Bild entfernt bzw. die Diskussion beendet werden soll. Es darf das magische Wort „bitte“ nicht vergessen werden :slight_smile:

So ist es. Das „Recht am eigenen Bild“ geht in diesem Fall verloren. Den Verweis auf die AGBs hast du ja schon richtig beschrieben.

So ist es aber auch. Steht ja alles schriftlich auf der Seite. Sobald man ein Foto hochlädt, überträgt man die Rechte daran an FB und die können damit machen was sie wollen. Wenn man das nicht möchte, wurde ja auch schon gesagt, sollte man kein Bild mehr hoch laden. Dann bleiben alle Rechte bei einem selbst.

Nachtrag für den Fragesteller:

Wie bereits klar gestellt, ein Profilbild ist öffentlich, somit Pech für die verpeilte PERSON 1 - auch bei FB sollte man zuvor sein Gehirn einschalten bevor man etwas macht. Gilt aber nicht für alle anderen Bilder in FB, denn in den Persönlichkeitseinstellungen kann man einstellen dass man z. B. dem Teilen, den Kommentieren, etc. erst zustimmen muss. Nur so am Rande angemerkt :smile:

Was wiederrum nix mit den Bildrechten zu tun hat, die man indirekt an FB abtritt, wenn man FB beitritt.

Hi,

wenn Du das Bild bei Dir löschst, gibt es nichts mehr zu teilen und es verschwindet überall, wo es geteilt wurde. Glaub ich jedenfalls :wink: Was anderes ist es, wenn ein anderer dieses Bild aus Deinem Profil runterlädt und dann neu ins Gesichtsbuch stellt. Hierbei könnte dann Dein „Recht am eigenen Bild“ ins Spiel kommen.

Gruß T (kein Rechtsgelehrter)

Nur bedingt.
Die Verwendung ausserhalb von Facebook ist nicht freigegeben und da greifen auch wieder die „normalen“ Verwertungsrechte des Urhebers oder anderer Rechteinhaber.

Nicht umsonst haben alle meine „besseren“ Bilder in Facebook ein Wasserzeichen. Jede Veränderung an meinen Bildern oder Verwendung ausserhalb von FB ist dann nämlich eine vorsätzliche Urheberrechtsverletung, die den Verletzer doppelt teuer zu stehen kommen kann.

Ebenso unterstehen grundsätzlich auch entsprechend qualifizierte Wortbeiträge dem Urheberrecht und dürfen ausserhalb von FB nicht ohne weiteres verwendet werden.