Hallo
Habe da ein Problem und brauche Ratschläge. Hatte bei Amazon Marketplace ein Handy bestellt. Dieses wurde mir dann auch direkt vom Konto abgebucht. Ich wollte das Handy dann aber, weil ich eins geschenkt bekam, am selben Tag noch stornieren, was auf dieser Webseite aber nicht möglich war. Also habe ich das Geld von meinem Konto zurückbuchen lassen. Wollte dann halt auf die Lieferung warten und sie zurückschicken. Schon 2 Tage später bekam ich eine Mail von Amazon , mit der Frage warum ich das Geld zurückgebucht hätte und ich erklärte , das ich die Ware nicht erhalten habe und auch nicht mehr daran interessiert wäre. Sofort kam die Antwort, das sowas nicht gestattet wäre, da Amazon, das Geld schon an den Verkäufer weitergereicht hätte und ich trotzdem bezahlen müsse. Ich erwiderte das ich keine Ware bezahle die ich noch gar nicht bekommen hatte. Auch nach einer Woche war das Handy nicht eingetroffen, was ich wiederrum an Amazon schrieb. Resultat: Man bat mich, doch mit dem Verkäufer in Verbindung zu treten, dessen Verbindungsdaten,aber nur in meinem Kundenkonto bei Amazon einzusehen waren. Das aber hatte Amazon zwischenzeitlich gesperrt. Daraufhin schrieb ich eine Mail, man möge mir doch bitte die Daten des Verkäufers nennen, um mit ihm in Verbindung treten zu können. Das wurde abgelehnt. Ich solle erstmal zahlen und dann würde das Kundenkonto wieder geöffnet und ich könne die Daten einsehen. Das Handy habe ich bis heute nicht erhalten und für mich gilt immer noch der Grundsatz
" Erst die Ware dann das Geld" Nochmals bat ich dann per Brief um die Daten des Verkäufers. Darauf ließ man sich weiterhin nicht ein und schickte stattdessen, eine Forderung über ein Inkassobüro ( Wert des Handys 77 Euro) von insgesamt 124 Euro. Wieder schrieb ich , das ich die Ware nicht erhalten habe, und bekam ein zweites Inkassoschrieben ,2 Wochen später , nun mit schon 167 Euro. Was kann ich tun, denn einfach zahlen und den Mund halten, für Ware die ich nicht bekommen habe, das sehe ich nicht ein. Da man mir auch die Daten des Verkäufers nicht aushändigt, sieht es für mich so aus als wenn Amazon, Betrüger auf Kosten ahnungsloser Käufer ,deckt.
Würde mich freuen wenn ich einige Ratschläge bekommen könnte, da ich im Internet, zwar ähnliche Fälle lese, aber keine Hinweise, was man dagegen unternehmen kann.
Vielen Dank und noch einen angenehmen Tag.
LG
Hallo, das ist eine Frage an einen Rechtsexperten, der auf so eine Mail auch nicht antworten wird. Bitte einen RA einschalten.
Lies doch mal die AGB etc. durch, da sollte doch drinstehen, dass Du diesen Kaufvertrag innert xTagen widerrufen kannst nach dem Kauf.
Einfach nur zurückbuchen geht natürlich nicht, das ist schon klar, Du musst schon mitteilen, dass Du den Vertrag widerrufst
Sofern es sich um Neuware handelt, haben Sie ein Rücktrittsrecht bei Internetverträgen. Dann müssen Sie nicht zahlen.
Sofern es keine Neuware ist, kommt es darauf an, ob in den AGB des verkäufers oder von Amazon eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart wurde. Daran haben Sie sich dann zu halten und zu zahlen, noch bevor die Ware versendet wird.
Die Inkasso-Kosten sind aber viel zu hoch. Ich würde das Inkasso-Büro 1. nach einer Originalvollmacht fragen (handschriftliche Originalunterschrift des gesetzlichen Vertreters des Verkäufers) und 2. die Höhe beanstanden (Maximal 1,3 RVG Gebühren). Sofern keine Vollmach kommt und eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart war, müssen Sie nur den Warenpreis bezahlen.
Sofern eine Vorleistungspflicht nicht vereinbart war, müssen Sie nichts zahlen. Lassen Sie es dann auf einen Mahnbescheid ankommen und widersprechen Sie dem. Wenn Sie weiterhin mit Mahnschreiben belästigt werden, verbieten Sie dem Inkasso-Unternehmen weitere Anschreiben und drohen Sie mit Abmahnung und MEldung an die Aufsicht (die muss auf dem Anschreiben stehen, wie auch die Registirerung des Inkasso-Büros. Finden Sie keinen Hinweis auf die Registrierung, können Sie das Inkasso-Büro abmahnen und ggf. auch der Poizie melden. Dann liegt ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz nahe - Geldbuße: Bis 10000 Euronen)
Glück auf
Hallo Björn
Vielen Dank für deine so ausführliche Antwort. Da kann ich echt mal was mit anfangen.
LG und noch einen schönen Abend
Hallo,
erts mal sofort dem Inkasso Unternehmen schriftlich widersprechen. So zählt auch grundsätzl. - alles immer nur schriftlich.
Was bedenklich ist, - Ware bestellen - dann abbestellen - und nicht zahlen. Grundsätzlich hat man das Recht, binnen 14 Tage die Ware zurück zu geben.
Was Amazon da macht ist auch nicht ganz sauber.
Formel musst Du in jedem Falle schriftlich widersprechen auch da wo Du das Handy bestellt hast - und nicht bei Amazon. Dein Gläubiger ist der Verkäufer des Handy. Und das ist entscheidend.
Also nichts maehr an Amazon schreiben - nur mt dem Gläubiger korrespondieren. Meldet sich der Gläubiger nicht, hat er schlechte Karten.
Notfalls sofort einen Anwalt nehmen. Nichts zahlen, bloss nicht.
Beste Grüße
Horst
Das Problem ist leider immer das gleiche, sobald ein Inkasso-Büro eingeschaltet wurde, nimmt sich Amazon nichts mehr davon an. Wenn man überhaupt eine Nachricht bekommt, dann nur mit dem Hinweis, sich an das Inkassobüro zu wenden.
Das Inkassobüro interessiert sich im Gegenzug nicht für Deine Belange, weil dort nur Interesse besteht Geld zu fordern.
Bisher habe ich von vielen Seiten gehört, dass man als erstes grundsätzlich gegen die Rechnung / Mahnung etc. widersprechen soll. Somit ist man in erster Linie schon einmal soweit, dass keine weiteren Kosten mehr auf einen einbrechen. Denn einer widersprochenen Zahlungsaufforderung dürfen keine Inkassogebühren, Säumniszuschläge, etc. mehr auferlegt werden.
Ich würde in Deinem Fall, letztmalig ein Schreiben an Amazon senden (keine Mail). Am besten per Einschreiben-/Rückschein. Dort schreiben, das Du ordnungsgemäß vom Vertrag zurückgetreten bist. Erwähne ruhig noch einmal, dass Du der Forderung nicht zustimmst. Erkläre auch, dass durch die Rückbuchung evtl. Gebühren selbstverständlich erstattet werden (können ja nur knapp 5 Euro sein, wenn überhaupt so viel). Sie sollen sich selber mit dem Inkassobüro kurzschließen, da sie auch den Auftrag für die Einforderung gestellt haben.
Versuche auf jeden Fall die Sachlage so einfach wie möglich zu erklären, da es in den meißten Fällen immer wieder andere Sachbearbeiter sind und sie sich erst einlesen müssen.
Mehr Info habe ich leider auch nicht für Dich. Habe selber dieses Problem und momentan warte ich ab was passiert.
Josey1210
Hallo Horst , danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem, man gibt mir die Daten des verkäufers nicht, mehrmals habe ich darum gefragt bei Amazon
LG
danke Josey, dann wünsch ich uns beiden mal viel Glück
LG
Hallo, ich würde in Deinem Falle einen Rechtsanwalt nehmen, sonst wird die Sache leicht zu heiß…
lg horst
Hallo Horst , danke für deine Antwort. Das ist ja das Problem,
man gibt mir die Daten des verkäufers nicht, mehrmals habe ich
darum gefragt bei Amazon
LG