Hallo. Mitglied einer GbR möchte vorzeitig, vor Ablauf der Jahresfrist, kündigen. Ist das möglich? Oder ist es möglich, dass dieser Gesellschafter ein zweit

Hallo. Mitglied einer GbR möchte vorzeitig, vor Ablauf der Jahresfrist, kündigen. Ist das möglich? Oder ist es möglich, dass dieser Gesellschafter ein zweites Gewerbe anmeldet mit ähnlichen Dienstleistungen?

Hallo,

die GbR braucht keinen schriftlichen Vertrag. Hat die besagte GbR dennoch einen? Wenn ja, was steht darin zum Thema

?

Und wieso

?

Bei diesem [Mustervertrag][1] z. B. steht u. a. „Der Gesellschaftsvertrag kann unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten jeweils zum Schluss eines Kalenderjahres gekündigt werden.“

Also auch hierzu: was genau wurde vereinbart?

Um auf die Frage aus dem Betreff einzugehen: möglich ist alles, es hängt aber davon ab, was genau vereinbart wurde!

Gruß
Christa
[1]: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/

Hallo!

Ja. Die Regelungen des Gesellschafsvertrags sind dabei zu beachten oder man weicht einvernehmlich davon ab.

Ja. Die Regelungen des Gesellschafsvertrags sind dabei zu beachten oder man weicht einvernehmlich davon ab.

Schöne Grüße!