Bin 59jahre alt ,hartz4,war über 25 jahre nicht krankenversichert bekomme niergends eine KV ohne rückwirkendvon 2009 beiträge nachzuzahlen,da ich das geld nicht habe. kann ich bei einer PKV den sogenannten notfalltarif ohne diese rückzahlung bekommen? wenn ja dann wo.war nie krank also bestehen keine arztschulden. wäre für hilfe dankbar
Da hast du keine Chance.
In Deutschland besteht seit 2007 Krankenkassenpflicht. Du hättest überhaupt nicht unversichert sein dürfen und seit 2007 sammeln sich die Beiträge an. Du bist unterm Strich also, egal ob du das willst oder nicht, hochverschuldet. Lies mal hier:
Ich bin allerdings nicht so richtig sicher, wie das mit dem Hartz4 zusammenpasst, denn wo nichts ist, ist auch nichts zu holen. In jedem Fall solltest du dich dringend mit der GKV und den zuständigen Sozialbehörden auseinandersetzen.
Hallo fjury,
sorry, aber das klingt alles etwas seltsam.
Du bist jetzt 59, bekommst Hartz IV und warst über 25 Jahre NICHT krankenversichert?
Seit wann bekommst du denn Hartz IV ???
Was hast du denn die letzten 25 Jahre so gearbeitet ???
Eine PKV kannst du aus verschiedenen Gründen vergessen, ABER - was irgendwie nicht passt - du bekommst Hartz IV … und damit bist du eigentlich auch krankenversichert! Wir haben eine Putzhilfe die bekommt seit kurzem auch Hartz IV … und die wurde von ihrer Sachbearbeiterin sogar gefragt, bei welcher Kasse sie versichert werden möchte … die Beiträge zahlt das Amt.
Gruß Bernd
???
Immer bei der letzten Kasse, bei der der Kandidat versichert war. Da wird niemand gefragt, was er möchte - es sei denn, er hat sich vor dem Antrag auf ALG II ein Leben lang unversichert durchs Leben geschlagen, aber das ist eine absolute Ausnahme und nicht die Regel, als die Du es darstellst.
Und wenn das eine PKV war, wie vermutlich im Fall des Fragestellers, dann eben bei dieser. Die haben extra Tarife für solche Fälle einrichten müssen, als endlich die allgemeine KV-Pflicht in Deutschland eingerichtet wurde, die es in anderen Gegenden der Welt schon jahrzehntelang gab.
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfrisch, meine Grundeinstellung ist „freundlich, ehrlich, humorvoll und ich lasse NIE meine Probleme Andere spüren“, aber bei deinem vollkommen falschen Kommentar werde ich wirklich sauer.
Einer meiner besten Freunde ist Abteilungsleiter beim Sozialamt! Hier der originale Gesetzestext:
„Grundsätzlich werden Sie in ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit bei fristgerechter Kündigung eine andere Krankenkasse zu wählen“
Hartz IV Krankenversicherung - Rentenversicherung.
Anders als beim Sozialgeld werden Sie unter Bezug von ALG II / Hartz IV grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Rentenversicherung.
Familienversicherung
Für den Fall, dass Sie ohnehin familienversichert sein sollten, entfällt zur Meidung einer Doppelversicherung zumindest das Erfordernis der Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Familienversicherung ist eine Art Mitversicherung bei einem bereits Versicherten (Ehegatten, Lebenspartner oder Elternteil). Die Familienversicherung geht der Pflichtversicherung grundsätzlich vor.
Die Prüfung, ob eine Familienversicherung bereits vorliegt, übernimmt der zuständige Träger der Leistungen der Grundsicherung. Für den Fall, dass beide Ehegatten/ Lebenspartner ALG II beziehen sollten, wird in der Regel derjenige pflichtversichert, der die Leistung beantragt hat. Eine Abweichung von dieser Vorgehensweise ist nur möglich, wenn schriftlich der andere Ehegatte/ Lebenspartner bestimmt wird.
Krankenversicherung in der Sozialhilfe:
Grundsätzlich werden Sie in ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit bei fristgerechter Kündigung eine andere Krankenkasse zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit ist jedoch ausgeschlossen, wenn Sie Mitglied einer landwirtschaftlichen Krankenkasse sind.
Falls vor Bezug von Arbeitslosengeld 2 oder Hartz IV gar keine Krankenversicherung bestanden haben sollte, müssen Sie eine Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden. Die entsprechende Mitgliedsbescheinigung ist dem Träger vorzulegen. Die Auswahl beschränkt sich auf eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) Ihres Wohnortes, eine Ersatzkasse (EK) , eine Betriebs- (BKK) oder Innungskasse (IKK). Eine Versicherung bei einer privaten Krankenversicherung ist nicht möglich"
Grüße Bernd
merkste was?
Ich glaube nicht - kenne wir ja schon.
Schöne Grüße
MM
So ist es. Naja…
Beleidigungen entfernt - MOD BelRia
.
Wenn er also eine gesetzliche Versicherung hat, kann er sie entweder behalten, oder er kündigt seine Bisherige und wechselt zu einer Anderen,- im Fall unserer Putzhilfe von der AOK zur TKK.
Aber das weißt du ja eigentlich alles selber.
und die schreibt ihm dann:
„Schön, dass Sie gekündigt haben - selbstverständlich verzichten wir jetzt auf die Beiträge, die Sie uns für die zurückliegenden Jahre schulden!“
Ja, nee, is klar.
Jetzt vielleicht?
Schöne Grüße
MM
Hallo Bernd, war Kleinstunternehmer und der verdienst reichte gerade mehr oder weniger zum Leben .Bin das 2te Jahr Hartz4.Die GKV sagte mir wenn man älter als55Jahre ist wird man nicht mehr aufgenommen.Habe vor einiger Zeit eine Europäische PKV abgeschlossen,die ich jederzeit kündigen kann,die aber nur eine Zusatzversicherung darstellt.dies fand ich erst später heraus.Dem Amt ist das egal ob ich versichert bin oder nicht .Ein Sachbearbeiter meinte bei uns in Deutschland wird man eh versorgt ,wenn was schlimmes ist
Hallo fjury,
also, du warst Kleinstunternehmer … 1. von wann bis wann ? 2. Warst du in dieser Zeit wohl nie Krankenversichert? 3. „wenn man älter als 55 Jahre ist wird man in der GKV nicht mehr aufgenommen“, das stimmt unter normalen Voraussetzungen, aber nicht bei Hartz IV. 4. „Habe vor einiger Zeit eine Europäische PKV abgeschlossen,die ich jederzeit kündigen kann“ … wie heißt die Gesellschaft, welcher Tarif (WICHTIG!) und was und WANN leistet sie? Weltweit, nur EU oder nur D?
„Dem Amt ist das egal ob ich versichert bin oder nicht. Ein Sachbearbeiter meinte bei uns in Deutschland wird man eh versorgt, wenn was schlimmes ist“ das kann ich gar nicht glauben, denn das ist falsch, fahrlässig und asozial! War das ein Sachbearbeiter vom Sozialamt ?? Richtig ist, dass wenn du echtes Hartz IV bekommst, von der Sozialhilfe auch mit Mindestbeitrag krankenversichert wirst".
Wenn du bei Antragstellung ohne Job warst, dann bekommst du offiziell Sozialgeld.
Gesetzestext: Übernahme des Mindestpflichtbeitrages
Empfänger von Sozialgeld, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, erhalten als Zuschuss den Mindestpflichtbeitrag in Höhe von 126,65 Euro.
Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/krankenversicherung.html
Sage das so einer gesetzlichen Kasse (Barmer, AOK, DEVK und viele Andere!) dann müßten sie dich eigentlich nehmen … wenn nicht, dann geh` zum Sozialamt und bitte um Hilfe!
Versuch`s bitte mal so … wenn es nicht klappt, dann melde dich nochmal bei mir.
Grüße Bernd
danke,bernd
Ab zum Sozialamt und Beratung und Hilfe nachfragen.